Denkanstöße für Internet-Shop für große Frauen-Größen

Seit dem 12.12.2020 ist das Forum dauerhaft geschlossen.
Zum Lesen der Beiträge wird es jedoch weiterhin bereitgehalten.
Details zu dieser Mitteilung findet Ihr hier.
Technische Probleme
Leider ergaben sich vor einiger Zeit technische Probleme, die eine Abschaltung der Website und ein Update der Foren-Software erforderlich machten. Ich werde mich bemühen, das Forum in nächster Zeit wieder der gewohnten Optik anzupassen.
Die Beiträge in diesem Forum wurden von engagierten Laien geschrieben. Soweit in den Beiträgen gesundheitliche Fragen erörtert werden, ersetzen die Beiträge und Schilderungen persönlicher und subjektiver Erfahrungen der Autoren keineswegs eine eingehende ärztliche Untersuchung und die fachliche Beratung durch einen Arzt, Therapeuten oder Apotheker! Bitte wendet Euch bei gesundheitlichen Beschwerden in jedem Fall an den Arzt Eures Vertrauens.
  • Danke für die lieben Wünsche und vielen Dank für alle Tipps. Es geht langsam voran und nun habe ich auch etliche gute Namen notiert. Paulinchen, allein schon wenn man durchgehend Dinge anbietet, sagt Ebay dass man in die gewerbliche Kategorie gehört. Lies Dir die Grundsätze lieber noch mal durch, ehe Du vielleicht Ärger bekommst. Sicher ist sicher. ;)
  • Bei der Erwähnung "Konto" möchte ich noch beitragen, dass man als Privatfrau (bzw. -mann) mit einigen wenigen Aktivitäten dies ja noch ganz normal über ein privates Girokonto laufen lassen kann. Wenn man allerdings mit dem Gedanken an die Sache geht, dass man ein Konto dafür nutzen will, regelmäßige Verkäufe finanziell abzuwickeln, dann sollte man ein separates Geschäftskonto eröffnen. Diese kosten meist Geld. Das sollte man in seine Überlegungen miteinbeziehen - wie groß die ganze Sache ist. Für Privatleute gibt es viele kostenfreie Konten, wenn man allerdings für EBay so ein kostenloses privates Konto eröffnet um sich das Geld zu sparen kann das nach hinten losgehen. Sobald die Bank drauf aufmerksam wird, wirst du entweder aufgefordert, die geschäftlichen Aktivitäten einzustellen oder wirst sofort gekündigt. Kann also ins Auge gehen. Wollte ich nur erwähnen, da genau dieser Fall immer wieder vorkommt, egal ob nun Ebay oder Dawanda oder etwas anderes da mit drin hängt... Gruß Dani
  • @ Nordlicht Bedeutet das, dass ich meiner Bank dies kund tun muss? Und was ist mit dem PayPal-Konto? Dies ist das erste mal das ich so etwas höre, deshalb frage ich.
  • Es kommt darauf an, in welchem Umfang du geschäftliche Aktivitäten hast und ob du diese steuerlich trennen willst/musst. Für Geschäftskunden gelten andere (steuer-)rechtliche Voraussetzungen als für Privatkunden. Wenn du jetzt zum Beispiel ein Freiberufler auf Honorarbasis wärst und mit diesen Honoraren deinen (selbständigen) Lebensunterhalt bestreitest, und sowohl Zugänge als auch Abgänge über dasselbe Konto laufen, hat da in der Regel keiner was gegen. Wenn du in größeren Mengen Dinge verkaufst und das zur Hauptaktivität auf deinem Konto wird, kann es durchaus sein, dass da jemand etwas dagegen hat. Wovon ich dir abraten möchte ist, dass du bei einer Bank ein privates Zweitkonto kostenlos eröffnest und dort deine Ebay-Einnahmen drüber laufen läßt und sonst nichts, also das Geld, was du brauchst, auf dein Hauptkonto transferierst. Das wird nicht gerne gesehen und durchaus auch mal überprüft. Am besten ist es, das Ganze transparent zu halten, dich zB bei deiner Bank über die Möglichkeiten zu informieren, die sie dir bieten kann und ggf. auch mal bei anderen Banken nachzufragen, was die so im Angebot haben bzw. ab wann, welchem Umfang ein Geschäftskonto vorausgesetzt wird. Gruß Dani
  • Mein Steuerberater hat gesagt so lange das ganze als Kleingewerbe läuft und ich nur eine einfach Überschussrechung machen muss kann ich das Ganze über unser normales Girokonto laufen lassen. Direktbanken würden aber auch kostenlose Geschäftskonten anbieten, wenn man sie nur online nutzt. Ich habe gestern mal ein bissl gegoogelt. Für unser normales Girokonto haben wir kein Onlinebanking, darum habe ich schon vor Jahren ein eigenes Onlinekonto eröffnet. Das nutze ich jetzt auch füs Kleingewerbe. Umgebucht wird eigentlich kein Geld ich zahle dann direkt von diesem Konto.
  • Danke Nordlich, aber es wäre so, wie bei Pika. Das gleiche hat mein Mann übrigens auch gesagt, Pika.
  • Hallo, ich habe auch einen gewerblichen Nebenerwerb, dessen Einnahmen lange auf mein privates Girokonto liefen. Dann hat die Sparkasse sich beschwert und mir mitgeteilt, das das eben nicht ok sein und ich ein Geschäftskonto eröffnen müsste, egal ob Kleingewerbe oder nicht. Ich habe daraufhin ein kostenfreies Geschäftskonto mit Onlinebanking gefunden, wenn es interessiert kann ich den Namen der Bank gerne per PN mitteilen. Klappt gut (nur auf Guthabenbasis)! Liebe Grüße Stella
  • [quote='Itsme','http://das-dicke-forum.de/forum/index.php?thread/&postID=114297#post114297']Paulinchen, allein schon wenn man durchgehend Dinge anbietet, sagt Ebay dass man in die gewerbliche Kategorie gehört. Lies Dir die Grundsätze lieber noch mal durch, ehe Du vielleicht Ärger bekommst. Sicher ist sicher. ;)[/QUOTE] Danke, itsme. Aber das ist alles geklärt. Ich habe dieses private Konto bei ebay, da ich vor einiger Zeit die Hausstände einiger verstorbener Familienmitglieder und die Räumung meines Kleiderschranks über ebay angeboten habe. Sowohl meine Bank mit privatem Giro wusste Bescheid und hatte nichts dagegen als auch mein Steuerberater, der da keine Probleme sah. Es gab auch keine Probleme. Wenn ich jetzt allerdings die Dinge so anbiete, wie ich es plane, ist es gewerblich und muss über kurz oder lang umgestellt werden. Bzw. habe ich ein Geschäftskonto, da ich schon 17 Jahre Freiberufler bin. Da gab es noch nie Einwände oder Probleme und so wird das vermutlich auch darüber laufen können.
  • @Pika NIcht jede Bank, und vor allem nicht jede Onlinebank, bietet kostenfreie Konten an, die man auch oder ausschließlich geschäftlich nutzen kann. In welchem Umfang man sein privates Girokonto für geschäftliche Aktivitäten nutzen kann, liegt mit im Ermessen der Bank bzw. ist in deren Richtlinien festgehalten. Daher kann man da keine pauschale Aussage zu treffen und es ist wichtig sich vorher bei der Bank seiner Wahl zu informieren. Stella hat ihre Erfahrung dazu ja auch schon beschrieben. Gruß Dani
  • Ich habe da noch mal ne Frage an die Ebay-Shop -Experten unter Euch: Als Shop-Betreiber muss man innerhalb einer bestimmten Frist Umtauschrecht ohne Angabe von Gründen gewähren. Ist auch in Ordnung. Nur - wenn Ware zum ersteigern angeboten wird, also der Kunde selber bestimmt, wieviel er zahlen möchte, besteht dann nach dem Gesetz immer noch ein Umtauschrecht? Natürlich davon ausgehend, dass die Ware genau der Beschreibung entspricht. Wird da kein Unterschied gemacht? Weiß das wer genau?
  • Jetzt hate ich so lange herum gesucht, aber erst jetzt, nachdem ich schon gepostet hatte und dies nicht mehr abändern konnte, die klare Antwort gefunden. Hat sich also erledigt. Entschuldigung.