Urlaubsgewährung in den Schulferien

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  • Ich (vh., ein noch zur Schule gehendes, aber volljähriges Kind) vertrete mich mit jemand (lebt in Beziehung mit schulpflichtigem Partner). Bei dem Thema "Urlaubsplanung 2007" sind wir heftigst aneinandergerasselt. Im Jahr 2006 hatte meine Vertretung eine Woche in den Osterferien, drei Wochen in den Sommerferien, die zwei Wochen Herbstferien und eine Woche in den Weihnachtsferien, ich hatte eine Woche in den Osterferien und werde eine Woche in den Weihnachtsferien haben. Da wir ein größeres Urlaubsprojekt für die komplette Familie für die Osterferien 2007 hatten, sollte ich eigentlich die gesamten Osterferien 2007 bekommen - als Ausgleich für die gesamten Herbstferien 2006. Da sich unser Osterferienprojekt zerschlagen hat, habe ich geltend gemacht, dass ich Urlaub in den Herbstferien 2007 (Sohn hat Ferien, Mann macht Betriebsferien) haben möchte, über Urlaub in den Osterferien 2007 wäre ich bereit zu verhandeln und Weihnachtsferien und Sommerferien interessieren mich nicht wirklich. Meine Vertretung besteht auf Urlaubsgewährung in den Herbstferien mit der Begründung, dass sie in kürzeren Abständen Urlaub braucht und eben auf die Ferien angewiesen ist (wegen der Partnerschaft). Ich weiß, dass es eine höchstrichterliche Entscheidung zu Thema gibt (Bundesarbeitsgericht), dass Mitarbeiter mit schulpflichtigen Kindern Vorrang bei der Urlaubsgewährung in den Schulferien haben. Mein Sohn ist zwar noch in der Schule, aber nicht mehr schulflichtig und, wie oben bereits gesagt, volljährig. Falls die Entscheidung meines Chefs gegen mich ausfällt: welche Möglichkeiten bleiben mir, den Urlaub doch in dieser Zeit zu bekommen? Betriebsrat? Personalabteilung? stübbken
  • Ich kenne es so, da wird dann geschaut, wer die letzten Herbstferien hatte und entsprechend hat dann der andere Arbeitnehmer den Vorzug zu bekommen... Aber es gibt da kein Gesetz drüber (soweit mir bekannt). Auf die Schulpflicht kann man sich glaub ich auch nicht versteifen, denn der Arbeitgeber hat "Direktionsrecht" und das sticht fast alles, ausser Jugend- und Mutterschutzgesetz.