Man kommt rum in Deutschland. Heute erhielt ich eine "Einladung" für den 6. Mai zu einem Amtsgericht München. Ich betrachte mich eigentlich als Prozess-und Gerichts erfahren.
Aber eine Ladung zu einem 1000 km entfernten Amtsgericht, verbunden mit einer 20 seitigen Streitverkündung und der schriftlichen Anmerkung des Gerichts: "Wahrscheinlich werden die beiden Streitparteien den Streit untereinander klären müssen,trotzdem sind sie verpflichtet an der verhandlung Teil zu nehmen, eine schriftliche Stellungnahme muß erneut mündlich vorgetragen werden, um zur Kenntnis genommen zu werden.
Selbstverständlich können Sie bei ihremörtlichen Gericht einen Fahrtkostenvorschuß beantragen.
Es geht um die Klage einer bayrischen versicherung gegen eione ehemaligeselbständige Aussendienstlerin,die mittlerweile imInsolvenzverfahren ist.
Also Nichts zu holen.
Ich glaub ich bibn im falschen Film.
Spricht man am Amtsgericht in München eigentlich Deutsch:baeh: ??
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Leider ergaben sich vor einiger Zeit technische Probleme, die eine Abschaltung der Website und ein Update der Foren-Software erforderlich machten. Ich werde mich bemühen, das Forum in nächster Zeit wieder der gewohnten Optik anzupassen.
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