Versorgungsamt - Schwerbehinderung

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  • Wer beim Versorgungsamt (Anträge bei Stadt und Gemeinde erhältlich) einen Antrag auf "Schwerbehinderung" wegen gesundheitlicher Störungen stellt, muß sich zunächst auf eine Ablehnung einstellen. erst nach einem eingelegtem Widerspruch zeigen sich viele Versorgungsämter kommpromissbereit. Übergewicht allein stellt keine, in Verbindung mit Herz- Kreislauf- und oder Rücken und Gelenkschmerzen jedoch sehr wohl eine anerkennungsfähige Schwerbehinderung da. Die Vorteile einer anerkannten Schwerbehinderung sind vielfältig und im Internet zum Thema Versorgungsamt und Scherbehindertenausweis nachzulesen.
  • Meinst Du?!!! :escht: Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass Übergewicht(in Komination) eine Schwerbehindung sein soll? Sicherlich schränken Kreislaufprobleme und auch Rückenschmerzen ein, aber gleich Einstufung als schwerbehindert...!!!!!! Ich kann mich noch an das Drama erinnern, als meine Mutter eingestuft werden sollte. Oder wird sowas regional unterschiedlich gehandhabt?! LG Ina-Maike :confused:
  • Hallo Biggerman, hm ... seitdem ich anerkannt "schwerbehindert" bin, bin ich allerdings auf dem Arbeitsmarkt nur noch einen Dreck wert. Zumindest solang mensch berufstätig ist bzw. sein will, hat der Ausweis m.E. mehr Nachteile als Vorteile. Parkerleichterung etc. nützen IMHO wenig, wenn du kein Auto hast, weil du unter Hartz IV kaum noch die Chance hast, eines zu besitzen (so mal als Beispiel). Und ob es soviel bringt, die allfälligen Vorurteile gegen "faule Dicke" nun für die gegen "betüdelungebedürftige Behinderte" einzutauschen, frage ich mich ... Freundlichen Gruß BintKhadija
  • Eigentlich sollten anerkannte "schwerbehinderte" deutliche Vorteile auf dem Arbeitsmarkt geniessen. So wird den Arbeitgebern ein Zuschuss von bis zu 100 % bis zu einem bestimmten Zeitraum gewährt, bzw eine stufenweise Herabsetzung der Zuschüsse angesetzt. jede Anerkennung beginnt jedoch in der regel mit einem widerspruchsverfahren, weil die Versorgungsämter gehalten sind, erstmal niedrig zu bescheiden.
  • Hallo Biggermann, also von deutlichen Vorteilen kann ich aus langjähriger Betriebsratserfahrung in unserer Firma (US-Mutter, in fetten Jahren bis zu 1800 Mitarbeiter in DE) nicht sprechen. Die Geschäftsführung sah in erster Linie den Aspekt, daß sie einen Schwerbehinderten erheblich erschwerter kündigen können und auf diese Zusatzarbeit hatte unsere Firma keine Lust und auch keine Resourcen im Personalwesen. Zuschüsse etc. wurden gar nicht beantragt. Wir haben hier seit 2001 andauernde Personalabbaumaßnahmen (sind z.Zt. noch ca. 700 in DE). In solchen Zeiten würde ich mir _ehrlich gesagt_ als Geschäftsführer auch keine Schwerbehinderten einstellen. Ich finde es absolut richtig, daß niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden soll (das ist bei uns auch nie geschehen), aber meiner Meinung nach wird das in Deutschland zum Schaden des Betroffenen verdreht. Schaden, weil Du aufgrund der erschwerten Kündigung als Schwerbehinderter schlechtere Chancen auf Einstellung hast. Gruss, Claudia
  • [QUOTE=biggerman]Eigentlich sollten anerkannte "schwerbehinderte" deutliche Vorteile auf dem Arbeitsmarkt geniessen. So wird den Arbeitgebern ein Zuschuss von bis zu 100 % bis zu einem bestimmten Zeitraum gewährt, bzw eine stufenweise Herabsetzung der Zuschüsse angesetzt. [/QUOTE] Schön wärs - jedoch wollen die meisten Arbeitgeber (gerade in dieser wirtschaftlich schwierigen Lage) vor allem topfite Mitarbeiter. Auch wenn der betreffende Schwerbehinderte keine Einschränkungen in seiner Arbeitsleistung hat, wird er dennoch nicht gerade den Vorzug bei einer Neubesetzung einer Stelle erhalten. Seien wir doch mal ehrlich, wer wird denken dass ein Schwerbehinderter null Einschränkungen in der Arbeitsleistung hat, nicht mehr krank ist als andere Arbeitnehmer, keine zusätzlichen Arzttermine hat etc. etc.? Wenn das so wäre, dann wäre er doch nicht schwerbehindert, oder? Ich habe u.a. aus diesen Gründen eine Anerkennung als Schwerbehinderte abgelehnt - zuviel Bedenken bei einer Arbeitssuche. Inzwischen haben sich die Grundlagen dafür wieder verändert, so dass ich es jetzt evtl. nicht mehr wäre; bin mir aber nicht sicher. Ausnahmen kenne ich bisher vor allem im öffentlichen Dienst, da werden Schwerbehinderte bei gleicher Eignung bevorzugt. Kenne auch eine Schwerbehinderte die nur so einen Job bekommen konnte, am freien Markt war sie scheinbar chancenlos (obwohl wirklich gebildet, daran liegts nicht!) Gruß Ulrike
  • Eine Einstufung im Schwerbehinderten Bereich soll ein Nachteilsausgleich sein, kein Vorteils-Bringer. Um sich einstufen zu lassen, sollte man schon bestimmte Überlegungen anstellen. In meinem speziellen fall wäre es schlicht Wahnsinn gewesen, darauf zu verzichten. Ich habe einen GdB von 60%, wegen Rheuma und einiger anderer Erkrankungen. Sollte ich jetzt Schwierigkeiten auf dem Arbeitsmarkt haben, so wäre es ja vollkommen verrückt, wenn ich als scheinbar völlig Gesunde ohne gesundheitliche Einschränkungen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stände. Mir würde u.U Stellen zugemutet werden, die ich nicht mal ansatzweise ausfüllen könnte. Und das nur, weil ich keinerlei nachweis hätte, dass gsundheitliche Einschränkungen bestehen. Es geht doch nicht darum, plötzlich als behindert dazustehen, sondern eine Situation real einzuschätzen. Man bekommt auch keinen GdB auf Grund einer bestimmten Diagnose, sondern auf Grund der bestehenden [i]Funktionseinschränkungen.[/i] Panikmache, Pflege bestehender Vorurteile oder irrationale Ängste bringen hier gar nichts. Wer sich mit dem Thema Schwerbehinderung beschäftigen will oder muss, sollte sich in Ruhe beraten lassen (am besten von einem der Sozialverbände, SOVD oder VDK) und dann entscheiden, was gut ist. Ein Kündigungsschutz sowie verlängerter Urlaub ist sicher kein nachteil, Diskriminierung ist nicht zu befürchten, weil keine Socke weiss, dass man einen grünen Ausweis besitzt, solange man diesen nicht vorzeigt. eau de vie, krumm und lahm :girl: *grins*
  • Hallo Biggerman, also, diese 100 % .... natürlich gibt's die ...offiziell. Tatsächlich allerdings gibt's seit diesem Jahr nur noch 30% für 3 Monate, und dann nix mehr. _Das_ ist also keine Überlegung mehr für einen Chef ... Im übrigen: am liebsten wär's mir, ich hätte den den Ausweis nicht. Schließlich _bin_ ich richtig fit, nur dick und ich fahre Rollstuhl statt zu laufen.Ansonsten - nix, da mach ich jeder "Gesunden" Konkurrenz. Nix mit Krankheitstagen, oder "behinderungsbedingten" Fehlzeiten oder Tätigkeiten (Büro), die ich wegen meiner "Behinderung" nicht machen könnte. Den "Schein" hab ich auch nicht freiwillig. Allerdings - Rollstuhl steht so dermaßen für das große allgemeine Gar-nix-mehr-Können, dass es halt auch egal ist. Da glaubt mir eh kein Mensch, ob Ausweis oder nicht, daß ich hinsichtlich 100% Leistungsfähigkeit in meinem Beruf mit jeder Fußgängerin konkurrieren könnte. Im Rolli bin ich genauso "immer" krank wie als Dicke - gar nicht halt. Freundlichen Gruß BintKhadija
  • [QUOTE] Seien wir doch mal ehrlich, wer wird denken dass ein Schwerbehinderter null Einschränkungen in der Arbeitsleistung hat, nicht mehr krank ist als andere Arbeitnehmer, keine zusätzlichen Arzttermine hat etc. etc.? Wenn das so wäre, dann wäre er doch nicht schwerbehindert, oder? [/QUOTE] Das sehe ich ganz anders! Wieso sollte jemand, der z. B. blind ist oder dem ein Bein fehlt, häufiger krank sein als andere oder mehr Arzttermine wahrnehmen müssen? Ganz davon abgesehen legt man normalerweise seine Arzttermine nach Möglichkeit so, daß sie vor oder nach der Arbeit wahrgenommen werden können, ob man nun behindert ist oder nicht. So kenne ich es jedenfalls aus allen Jobs, die ich hatte.
  • Vielen Dank Rascha, ich stimme dir zu. Natürlich heisst schwerbehindert eben nicht, dass man mehr Arzttermine hat und öfters krank ist als andere. Zudem geht es bei der Feststellung des GdB NICHT um die Einschränkungen der Arbeitsfähigkeit, sondern um Funktionseinschränkungen. Ob du als Schwerbehinderter dienen Job noch machen kannst, spielt bei der Einstufung des GdB keine Rolle, wohl aber, ob eine Beeinträchtigung behandelbar ist. Als Beispiel: eine Nebenniereninsuffizienz geht mit fürchterlichen körperlichen Symptomen einher, ist jedoch medikamentös behandelbar und wird insofern "nur" mit 10% GdB angesetzt. Bei den Einschränkungen geht es um die mögliche Teilhabe am Leben - Arbeit zählt in diesem Fall nicht dazu.:-o Wenn du deinen Job aber auf Grund deiner Erkrankungen nicht mehr ausüben kannst, ist der Schwerbehinderten Ausweis hilfreich, wenn du z.B. Fördermaßnahmen o.ä. beantragen willst. hast du ihn nicht, giltst du als gesund und du musst u.U. Jobs annehmen, die dir nicht guttun. Mal ganz laienhaft erklärt von :five: eau de vie
  • [QUOTE=biggerman]jede Anerkennung beginnt jedoch in der regel mit einem widerspruchsverfahren, weil die Versorgungsämter gehalten sind, erstmal niedrig zu bescheiden.[/QUOTE] Also, ich habe eine ähnliche Erfahrung gemacht, die aber nach dem Widerspruch auch nicht besser wurde. Ich habe vor einem Dreivierteljahr einen Antrag gestellt, da ich 1.eine chronische Hormonstörung habe und 2. eine Chronische Depression. Mein Hausarzt hat für die Hormonstörung einen GdB von 70 vorgeschlagen, die Depris wollte ich nicht mit drin haben. Dann kam der Bescheid: Depris GdB 30, Hormonstörung 10, macht zusammen 30. Ich dachte, das kann doch nicht sein. Mein Hausarzt auch. Also Widerspruch eingelegt. Noch mal ein Gutachten geschrieben (nachdem ich das gelesen hatte, dachte ich, ich müsse binnen einer Woche sterben, so dreckig geht es mir laut diesem Gutachten). Vor wenigen Tagen kam dann der Bescheid. Depris: Immer noch 30, Hormone: 20. Macht nun zusammen 40. Einen weiteren Widerspruch kann ich nicht einlegen und mit einem GdB von 40 habe ich eigentlich nur Nachteile. Weshalb ich ihn nun für mich behalte. Das einzige, was ich wahrnehmen könnte, wäre ein Steuerfreibetrag. Solange ich in Lohn und Brot stehe (vor einem Jahr sah es da so aus, als ob mein AG mich loswerden wolle, deswegen überhaupt die ganze Prozedur), könnte ich sogar einen Gleichstellungsantrag beim AA stellen - damit stünden mir rein arbeitnehmerrechtlich alle "Vorteile" von GdB 50 zu, aber was, wenn ich meinen Job wider Erwarten doch mal verliere? Also, das mit dem Beantragen eines GdB sollte man sich wirklich gut überlegen. Kirstin
  • 1. Also zunächst einmal, ich war glaube ich der erste "Adipöse" der vorm Sozialgericht 50 % Schwerbehinderung erfochten hat, weil der Richter dem Gutachter bescheinigte: Er könne sich nicht vorstellen d. jemand mit soviel Übergewicht nicht auch Belastungen des Herz- Kreislaufsystems habe, deshalb schlage er einen Vergleich auf 50 % Basis vor. Da das Versorgungsamt gegen diesen Vergleich keinen Widerspruch eingelegt hat, wurde die Schwerbehinderung somit rechtskräftig anerkannt. 2. anerkannte Schwerbehinderte haben einen gerichtlich festsetzbaren höheren Selbstbehalt bei Pfändungen (auch die soll es ja bei dem ein oder anderen geben) 3. Ich bin nicht verpflichtet dem Arbeitgeber von der Anerkennung in Kenntnis zu setzen. Bei einer Bewerbung müßte erausdrücklich danach fragen. 4. Schwerbehinderte dürfen auch als chronisch Kranke nach meiner Meinung bezeichnet werden, somit wäre die Zuzahlung bei Medikamenten nicht 2 sondern 1 %. Der öffentliche Dienst ist meines Wissens verpflichtet, offene Stellen bei gleicher Qualifikation einen Schwerbehinderten vorzuziehen. Keiner soll gezwungen sein, einen Antrag zu stellen. Ich halte es jedoch für wichtig sich der Kriterien bewußt zu sein. Was den Punkt Depressionen angeht, werden sie eigntlich immer mit 50 % berücksichtigt, ebenso borderliner, svv (selbstverletzendesverhalten) Ängste etc. Im übrigen werden die Grade der einzelnen Erlkrankungen ztwar im feststellungsbescheid genannt, entscheident ist leltztendlich aber nur der Schwerbehindertenausweis, der keine Erkrankungen aufführt.
  • [QUOTE=biggerman]Was den Punkt Depressionen angeht, werden sie eigntlich immer mit 50 % berücksichtigt, ebenso borderliner, svv (selbstverletzendesverhalten) Ängste etc.[/QUOTE] Also, ich habe chronische Depressionen und mir wurde Borderline diagnostiziert (gehe ich aber nicht konform, da ich Null SVV habe, aber die Ärztin meinte, Übergewicht sei auch SVV...). Trotzdem bekomme ich dafür "nur" 30%. Und was den Behindertenausweis angeht: Unter 50% bekommt man keinen. Also gucke ich mit 40% blöd in die Röhre. Kirstin