Arbeitszeiten in der Pflege

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  • Ich hab da mal 'ne Frage - vielleicht kennt sich ja jemand aus? Zuerstmal: Ich arbeite eigentlich jeden Tag mindestens eine halbe bis ganze Stunde länger als ich bezahlt bekomme, oft wirds auch noch später. Die Arbeit ist definitiv nicht während der Arbeitszeit zu schaffen - der AG stellt sich aber stur und meint, es wäre zu schaffen. Dann noch etwas anderes: Bisher war ich es gewohnt, dass man nach dem Nachtdienst einen "Ausschlaftag" hatte - sprich der Tag, der sich an den Nachtdienst anschließt, war frei (zum besseren Verständnis ein Beispiel: Wenn ich von Montag auf Dienstag Nachtdienst habe, dann steht im Dienstplan der Nachtdienst für Montag drin - ich arbeite aber bis Dienstag früh. Bei meinem alten Arbeitgeber war dann der Dienstag der "Ausschlaftag" - wenn nicht ein weiterer Nachtdienst folgte - und wurde als freier Tag, aber NICHT als Urlaubstag eingetragen). Jetzt habe ich nächsten Monat wieder Nachtdienst, aber direkt an den letzten Nachtdienst schließt sich mein Urlaub an - ohne Ausschlaftag, was bedeutet, dass ich an meinem ersten Urlaubstag sozusagen noch bis morgens arbeiten muß, also nicht wirklich was von diesem Urlaubstag habe (muß ja auch irgendwann mal schlafen). Kennt sich denn einer von Euch aus und kann mir sagen, ob das so rechtens ist? Falls ja, finde ich es nämlich äußerst unfair. Falls nicht, würde ich dann nochmal ein Gespräch mit der Leitung suchen. Danke, Darcy
  • Hallo Darcy, ich arbeite (als Betreuerin in einer Wohngemeinschaft) auch in Schichten, die über Nacht gehen. Da du ja die ganze Nacht arbeitest (und nicht nur bis 0:00 Uhr), kann ich mir absolut nicht vorstellen, dass diese Vorgehensweise rechtens ist! Dann würdest du ja an deinem Urlaubstag vorher noch ab 0:00 Uhr gearbeitet haben... :motz: Das kann doch nicht sein?! Ich bin natürlich keine Arbeitsrechtlerin, aber vielleicht bist du ja z.B. Gewerkschaftsmitglied und kannst so deren Rechtsberatung kostenlos in Anspruch nehmen. Die können dir das bestimmt verbindlich sagen. Ich drück dir die Daumen, dass ich das möglichst schnell in deinem Sinne klärt! Was sagen denn die anderen Kollegen dazu? Machen die das einfach so mit? lg, dramaqueen
  • Auch ich möchte dir raten, dich an deine Gewerkschaft zu wenden. Zusätzlich könntest du das Arbeitszeitgesetz (findest du per Google in Windeseile) studieren.
  • Mh - das Arbeitszeitgesetz hab ich nun durchgelesen - da steht nix drin, außer, dass mir Ruhezeiten zustehen. Könnt man ja nun damit argumentieren, dass ich im Urlaub ja Ruhe habe - haha ... In der Gewerkschaft bin ich (noch) nicht drin - werd ich aber schleunigst nachholen. Danke Ihr beiden, Darcy
  • [QUOTE=Darcy]Mh - das Arbeitszeitgesetz hab ich nun durchgelesen - da steht nix drin, außer, dass mir Ruhezeiten zustehen. Könnt man ja nun damit argumentieren, dass ich im Urlaub ja Ruhe habe[/QUOTE] Dann müsste aber auch definiert sein, dass Urlaub = Ruhezeit ist, was absoluter *$"=* wäre. Da solltest Du wirklich genau nachhaken, wie die Ruhezeiten geregelt sind und ob die deckungsgleich sein dürfen mit einem Teil Deines Urlaubs.
  • [QUOTE]In der Gewerkschaft bin ich (noch) nicht drin - werd ich aber schleunigst nachholen.[/QUOTE] Ja, das solltest du unbedingt tun. Noch nie war es so nötig wie heute ...
  • Die alte Gewerkschaftlerin antwortet darauf: Das ist Recht so. Der "Ausschlaftag" wird dir nur zugestanden, wenn du in die nächsten Dienste gehen würdest, ansonsten ist er Urlaubs-oder Privatvergnügen ohne rechtlichen Anspruch. Das musste halt dann normalerweise mit "Wunschfrei" oder wennste da schon wegfahren willst mit noch ´nem Urlaubstag regeln.
  • [QUOTE=Darcy]Jetzt habe ich nächsten Monat wieder Nachtdienst, aber direkt an den letzten Nachtdienst schließt sich mein Urlaub an - ohne Ausschlaftag, was bedeutet, dass ich an meinem ersten Urlaubstag sozusagen noch bis morgens arbeiten muß, also nicht wirklich was von diesem Urlaubstag habe (muß ja auch irgendwann mal schlafen). [/QUOTE] Zu der Zeit, da ich geschichtet habe, habe ich nach einem festen Schichtplan gearbeitet. Und da ist es auch so gewesen: Der Tag nach der Nachtschicht ist halt ggf. der erste Urlaubstag. Wobei es da eher so war, dass man seinen Urlaub nach dem Schichtplan geplan hat, solche Sachen also nicht auftraten. Und wenn Du nun einen Tag später "in Urlaub gehst"? Mhm, komplizierte Sache, aber ich denke, die Gesetzeslage ist eindeutig: Ausschlaftage - sowas gibt es nicht. Kirstin
  • Ich habe viele Jahre lang in der Nachtschicht gearbeitet - allerdings NUR Nachtschicht und bei uns war es immer so, daß wir 10 Nächte Dienst hatten und 8 Nächte frei. Demzufolge entfielen die sogenannten Ausschlafnächte, jedoch weiß ich von etlichen Ex-Kollegen, daß wenn ein Urlaub direkt an eine Nachtschicht grenzte, die Ausschlafnacht wegfiel da man ja wie schon erwähnt, dann nahtlos Ausspannung hatte (sagte die PDL...) :) Ob dir das nun viel weiterhilft weiß ich nicht ... :-o
  • Irgendwie verstehe ich das nicht ganz... Ist das denn in der Pflege nicht auch so, dass wenn man Nachtdienst von Mo auf Di hat, die 'zweite Hälfte der nacht' trotzdem als Arbeitszeit am Di gilt und nicht zum Mo dazu gezählt wird? Der Mo hört doch um 24:00 Uhr auf, oder? Und man kann doch nicht einen Tag als Urlaubstag zählen, an dem man schon gearbeitet hat - oder doch? Kommt mir sehr komisch vor :confused: . dramaqueen
  • Danke für Eure vielen Antworten - ich versuch mal, auf die wichtigsten Sachen einzugehen: @Kirstin: Wie willste denn den Urlaub nach dem Schichtplan (bei uns Dienstplan) richten? Man muß doch zuerst Urlaub beantragen und dann hoffen, dass man ihn bekommt - und dann wird der Dienstplan geschrieben und der Urlaub darin eingeplant. @Dramaqueen: So sah ich das ja auch, dass ich halt die zweite Hälfte meines Nachtdienstes am folgenden Tag, also nach 24 Uhr mache. Im Dienstplan steht allerdings der Nachtdienst ja nur an einem Tag drin und nicht an beiden. Angerechnet wird er also auf den Tag, wo er beginnt - und dadurch ist dann der Tag, wo er endet, schon mein erster Urlaubstag. Blöd das alles ... Und 'nen Tag später in Urlaub gehen geht auch nicht, weil ich zum Einen eben schon den ersten Urlaubstag für die Fahrt verplant habe und zum Anderen der zweite Tag in meinem Urlaub ein Samstag ist, den man nicht als Urlaubstag rechnet. Würde ich für den Freitag nicht schon Urlaub nehmen, könnte es mir passieren, dass ich an dem Wochenende noch arbeiten müßte - was dann 'ne richtige Katastrophe wäre, weil ich ja schon verreist bin. Das mit dem Urlaub ist also richtig doof gelaufen - nun muß ich noch die Sache mit den Überstunden abklären ... Darcy
  • Naja, wir hatten einen festen Schichtplan, der sich alle 5 Wochen wiederholt hat. In 4 der 5 Wochen habe ich jede Schicht drin gehabt (7/24) und in der 5.Woche 3 Tage tagsüber gearbeitet und den Rest frei gehabt. Nachtschicht zählt immer für den Tag, an dem sie beginnt. Und wenn Du am Wochenende arbeiten musst, kannst Du den Urlaub auch am Samstag beginnend einreichen, so dass Du am Samstag garantiert nicht arbeiten musst. Und wenn dann der Donnerstag die letzte Nachtschicht ist, hast Du den Freitag zum Schlafen und losfahren. Denn dass jemand, der im Schichtdienst auch am Wochenende arbeiten muss, seinen Urlaub nur "unter der Woche" beginnen kann, halte ich für ausgeschlossen. Viel Glück, Kirstin
  • [QUOTE]Denn dass jemand, der im Schichtdienst auch am Wochenende arbeiten muss, seinen Urlaub nur "unter der Woche" beginnen kann, halte ich für ausgeschlossen. [/QUOTE] Ist aber so, Kirstin. Wir haben (offiziell) eine 5-Tage-Woche (was praktisch nicht funktioniert, da die Dienstzeiten auf der 38,5-Stundenwoche beruhen, ich aber einen Vertrag mit 40-Stunden-Woche habe), sodass die Wochenenden, die gearbeitet werden müssen, durch Freizeitausgleich abgegolten werden müssen. Urlaubstage werden nur für die normalen Werktage fällig, an Wochenenden und Feiertagen wird kein Urlaubstag eingetragen (was auch gut ist, denn sonst wäre der Urlaub um einiges kürzer). Bei uns gibts übrigens keinen festen Schichtplan, sondern einen äußerst flexiblen Dienstplan, der leider immer viel zu spät ausgehängt wird und sich auch dann noch durch die hohe Fluktuation ständig ändert, sodass man nur schlecht langfristig planen kann. Darcy
  • Ich arbeite nur gelegentlich als Reserve in der Nachschicht. Aber bei uns gibt es den Ausschlaftag und der Urlaub würde erst einen Tag später beginnen. desdemona75
  • Hallo Darcy, was spricht dagegen, den Urlaubsantrag ab dem entsprechenden Samstag zu stellen, auch wenn Du dafür keinen Urlaub an sich hernehmen musst? Wenn ich sicher sein will, dass ich an einem bestimmten Wochenende nicht arbeiten muss (ich muss - wenn es hoch kommt - 4 mal im Jahr an einem Sonntag arbeiten), dann stelle ich einen Urlaubsantrag z.B. für ein verlängertes Wochenende und schließe das Wochenede selbst mit ein. Kostet mich einen Urlaubstag (Freitag oder Montag), aber ich habe das Wochenende garantiert mit frei. Ich würde das auf jeden Fall so probieren - mehr als ablehnen können sie das nicht. Oh, und ich weiß, dass es in der Pflege keine festen Schichten gibt, sowas ist wohl nur in der IT möglich. Wir hatten 5 Schichtgruppen und je Gruppe zwei Leute, die zusammengearbeitet haben. Alles fest, man hat also immer mit den gleichen Leuten gearbeitet und die anderen nur zur Schichtübergabe gesehen. Aber - ich bin verdammt froh, dass diese Zeit für mich vorbei ist, denn sie hat mich krank gemacht. Blöder Schichterei... Kirstin
  • [QUOTE]was spricht dagegen, den Urlaubsantrag ab dem entsprechenden Samstag zu stellen, auch wenn Du dafür keinen Urlaub an sich hernehmen musst?[/QUOTE] Dagegen spricht gar nix. Das Problem ist ein anderes: Wir, also meine Eltern, Sohnemann und ich, wollen am 11.11. zum Burzeltag meiner Oma fahren - sie wird 95. Ist 'ne weite Strecke vom Chiemsee bis nach Dresden - und eigentlich wollten wir mittags los (gleich wenn bei meinem Sohn die Schule zuende ist). Deshalb hab ich halt Urlaub ab 11.11. beantragt und nicht damit gerechnet, dass ich vom 8.-10.11. Nachtdienst machen muß. Dadurch komm ich halt erst am 11.11. morgens um 7 nach Haus - und sehe mich dann echt nicht in der Lage, gleich mittags die 600km nach Dresden zu fahren (ich muß fahren, da mein Daddy nimmer so weit fahren kann aufgrund seines Alters). Na ja, inzwischen haben wir nun den Plan geändert und fahren erst am späten Nachmittag los - dann kommen wir zwar mitten in der Nacht erst an, aber ich kann wenigstens halbwegs ausschlafen. Für die Zukunft wird mir das 'ne Lehre sein, ich werd dann sicherheitshalber schon 'nen Tag früher Urlaub beantragen - vielleicht wirds aber auch keine Geburtstagsfahrt mehr geben :( Darcy
  • ah, es geht also nicht um den "verlorenen" Urlaubstag, sondern darum, dass Du den Tag vorher Nachtdienst hast. Mhm, da kannst Du vermutlich wirklich nicht viel machen, als einen Tag eher in Urlaub gehen. Ansonsten, grüß Dresden von mir. War da zwar erst Ende August zur Hochzeit meines Bruders, bin aber immer wieder gern da. Kirstin