Umschulung

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  • [align=center][I][FONT=Comic Sans MS][size=12][COLOR=Magenta]Hallo Leute. Ich werde demnächst endlich eine Umschulung starten. Ich habe lange dafür kämpfen müssen. Nun hat aber diese Umschulung eine für mich eigenartige Bezeichnung. [B]"Umschulung in gestalteter Trägerschaft"[/B] Kann mir das einer übersetzten? Was mich auch zusätzlich wundert, dass dort dieBerufsbezeichung nicht angegeben ist. [/COLOR][/SIZE][/FONT][/I] :confused::confused::confused::confused::confused::confused::confused::confused::confused::confused::confused::confused::confused::confused::confused::confused::confused::confused::confused::confused::confused::confused::confused::confused::confused::confused::confused::confused::confused::confused::confused: [FONT=Comic Sans MS][size=12][COLOR=Magenta]Das Gespräch mit dem Bildungsträger habe ich erst noch. Aber ich bin so aufgeregt, dass es endlich los geht.[/COLOR][/SIZE][/FONT]:juhu: [/align]
  • Hallo!:) Genau übersetzen kann ichs auch nicht, dazu müßte ich mehr wissen. Fakt ist aber, dass eine "Umschulung in gestalteter Trägerschaft" ein bürokratischer Begriff für eine überbetriebliche Umschulung ist. Du sagtest ja, deine U wird von einem Bildungsträger durchgeführt. Theoretisch kann man ja auch eine Umschulung in einem ganz normalen Betrieb machen (wenn man einen findet). Vielleicht hast du einfach nur so ein vorformuliertes INfo-Schreiben bekommen, die sagen oft nicht viel aus. Du musst ja dann noch einen Vertrag machen, da sollte dann die genaue Berufsbezeichnung drinstehen, nicht dass sie Dir nen falschen Beruf beibringen! Viel Erfolg und LG:)
  • Träger und Anbieter öffentlicher Erwachsenenbildung/Weiterbildung sind z.B. Familienbildungsstätten, Heimvolkshochschulen und Volkshochschulen, gewerkschaftliche und kirchliche Einrichtungen wie beispielsweise Arbeit und Leben, Bildungswerke, Akademien, Bildungszentren der Kammern (z.B. Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer), private Bildungseinrichtungen, Bildungseinrichtungen in Betrieben. Der Bildungsträger übernimmt die Funktion des Ausbildungsbetriebs. In Übungswerkstätten oder -firmen erlernen die Umschüler den Beruf. Praktika in Betrieben sind Bestandteil der überbetrieblichen Umschulung. Diese Bildungsträger, auch Berufsförderwerke genannt, gibt es mit oder ohne Internatsunterbringung. OK? :applaus:
  • So. Um euch mal jetzt darauf aufzuklären, weil ich ja mittlerweile die Antwort selber bekommen habe. :auslach: Umschulung in gestalteter Trägerschaft bedeutet nichts anderes, als das man eine Umschulung in einem festen Betrieb machen soll und ein Träger einem nur bei Bedarf hilft. mein Beispiel: Am 01. Juni beginnt der Träger mit einer dreimonatigen Schulung. Damit soll das erste Lehrjahr nachgeholt werden. Dann ab 01. September komme ich in einen Betrieb und rutsche somit ins zweite Lehrjahr rein. Auch in die Berufsschule. Nach zwei Jahren ist dann die Prüfung. Voteile: Das Amt trägt alle anfallenden Kosten z.B. Fahrkosten, Lehrmittel, monatliche Grundkosten des Lehrlings, Kosten für Unterkunft bei besuch der Berufsschule (muß nachgewiesen werden das es nötig ist) ect. Nachteil: Den Betrieb muß man sich selber suchen. Das muß man erstmal schaffen. :eek: Und Lehrlingsgeld bekommt man nicht. Ist man also von der Arge gefördert, bekommt man nur das wenigste vom wenigen. Doof wenn der Partner verdient. :( Alles im allem muß ich nach dem Strohhalm greifen, aber ich kann mit besseres vorstellen. :cool3: Drückt mir die Daumen, dass ich nen Betrieb finde.:daumen: Ihr wisst ja sicher selber das wir es schwerer haben. :(