Gerade gekündigt worden

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Technische Probleme
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  • Hallo Christine, vielen Dank für Deine Infos. Ganz so taff wie Du bin ich wohl doch nicht, daher werde ich mir doch einen Anwalt zu Hilfe nehmen. Ich habe vorhin mit meinem ganz früheren Vorgesetzten gesprochen (der vor 1 1/2 Jahren systematisch aus der Firma getrieben wurde) und der hat mir seine Hilfe zugesagt wenn ich welche brauche soweie seinen Anwalt wärmstens empfohlen. Meinen früheren Vorgesetzten (der am 31.8.05 in Rente ging, also am Tag meiner Kündigung, allerdings hatte er das Haus gerade schon verlassen als ich das Schreiben erhielt) werde ich auch noch kontaktieren - man kennt sich ja. Von beiden Herren hatte ich hochlobende Zeugnisse erhalten, war eine Vorsicht meinerseits - und könnte nun nützlich sein. Vor allem weil ein Zeugnis ja erst vom 31.8.05 datiert ist..... Danke nochmal! Ulrike
    • Offizieller Beitrag
    Hallo, liebe Ulrike, gibt es in dieser Sache eigentlich etwas Neues? Liebe Grüße Martina
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  • Hallo, lange Zeit hat sich nicht viel getan, aber nun ist es überstanden. Der Gerichtstermin lief auf einen Vergleich hinaus, da die Firma finanziell sehr schlecht dasteht (Kurzarbeit, weitere Umstrukturierungen) und ich nicht einige Monate für den nächsten Gerichtstermin Zeit nehmen wollte (um im Endeffekt bei einem möglichen Konkurs der Firma ohne was dazustehen und sogar den Anwalt noch zahlen zu müssen). Also ich habe 3000 EUR Abfindung erhalten - wovon der Anwalt alleine knappe 1800 EUR kassiert. Und das obwohl der Anwalt am Anfang von einem Kostenbetrag von etwa 800 / 850 EUR sprach (im Vergleich zu einer zu erwartenden Abfindung von etwa 2400 EUR war es für mich ein reeller Betrag). Der Streitwert wurde vom Gericht sehr viel höher angesetzt als vom Anwalt am Anfang genannt - der Anwalt ging von drei Nettogehältern aus; das Gericht von drei Bruttogehältern. Natürlich bestreitet der Anwalt nun dass er überhaupt mal einen Betrag genannt habe und pocht auf sein Geld. Was soll man da schon machen.... zahlen und abhaken, oder? Es wäre doch vertane Energie, weil ändern kann ich es wohl doch nicht und beweisen sowieso nicht. Prozeßkostenbeihilfe erhalte ich nicht, dafür bekomme ich ein wenig zuviel ALG (außerdem ist Prozeßkostenhilfe in so einem Fall zurückzuzahlen, sprich wenn ich die Abfindung in der Hand habe muß ich eh PKH zurückzahlen) Ich bin echt sauer auf den Anwalt, vor allem weil ich ihn noch am Gerichtstag gefragt habe ob die Kosten gleich bleiben, egal ob Vergleich oder Prozeß und er sagte dass die Kosten gleich hoch sind. Bei dem erwarteten Betrag hätte ich auf seine Hilfe verzichtet! Gruß Ulrike
  • Liebe Ulrike, genau das hab ich befürchtet :( mit einem Anwalt anlegen und gar nicht zahlen kann ich Dir nicht empfehlen...ich hab mal einen sehr interessanten Link für Dich gegoogelt mit einer quasi-Anleitung zur Berechnung der Anwaltsgebühren. Mir kommen beim ersten Überfliegen des Artikels die Gebühren recht hoch vor. [url='http://www.arbeitsrecht-ratgeber.de/arbeitsrecht/arbeitsgericht/content_03.html']http://www.arbeitsrecht-ratgeber.de/arbeitsrecht/arbeitsgericht/content_03.html [/url] Was ich Dir empfehlen kann: warte die Rechnung des Anwaltes ab und mach dann nach dem Artikel Deine Rechnung auf und überweise dem RA diesen Betrag mit der Bitte um Korrektur der Rechnung...wenn es ernsthafte Probleme gibt, dann wende Dich unbedingt an die Anwaltskammer. Hope, that helps Liebe Grüsse Dir und alles Gute - vor allem aber einen neuen Job spätestens im neuen Jahr Chris :girl:
  • Oh weh - bist du denn nicht in der Gewerkschaft, Ulrike? Dann hättest du nämlich Rechtsschutz genossen und keine Anwaltsgebühren zu zahlen brauchen.
  • Da sieht man mal wieder wie wichtig es ist einer Gewerkschaft anzugehören. Die tragen nämlich Anwalts- und Gerichtskosten. Und die Beiträge kann man von der Steuer absetzen.
  • Huhu Ulrike, welchen Streitwert hat das Gericht denn für das Verfahren festgesetzt? Also wieviel sind 3 Bruttogehälter in Zahlen? Falls der Anwalt bereits eine Beratungsgebühr abgerechnet hat, muss er diese auf später anfallende Gebühren anrechnen.
  • Also erstmal danke für eure Antworten. Vom Streitwert her sind die 3,5 Gebühreneinheiten wohl richtig berechnet worden - jedoch warum der Anwalt von Nettogehältern zur Voranschlagung des Streitwerts ausging und später dann das Gericht Bruttowerte festgesetzt hat ist mir schleierhaft. Allerdings scheinen diese drei Bruttomonatsgehälter durchaus üblich. Wenn ich diese 3,5 Gebühreneinheiten auf den Streitwert des Nettogehalt ansetze, stimmt die Berechnung auch nicht mit der Erst-Veranschlagung überein - keine Ahnung was der Anwalt damals berechnet hat. Obwohl die Abfindung selbst nur ein Bruchteil des Streitwerts darstellt, d.h. dieser Streitwert wird wohl absichtlich in meinen Augen völlig überhöht angesetzt damit die Anwälte daran verdienen?!? Oder "strafte" hier der Richter, er hätte ja einen niedrigeren Streitwert ansetzen können. Der Streitwert wurde übrigens erst vier Wochen nach der Verhandlung festgesetzt, auf Antrag des gegnerischen Anwalts (alles nachdem ich die Rechnung erhielt! Finde ich sehr seltsam, aber es könnte ja sein dass die Anwälte untereinander das so ausgemacht haben..... ich traue keinem (Anwalt) mehr. Hier gilt an den Gerichten die Drittelregelung, d.h. pro Jahr Betriebszugehörigkeit werden 1/3 Bruttogehalt Abfindung zugesprochen - das sagte ganz klar der Richter; egal ob man berechtigt oder unberechtigt gekündigt wurde. Trotzdem werde ich keiner Gewerkschaft beitreten, das ist locker doppelt so teuer wie eine Rechtschutzversicherung - wenn, dann denken wir gerade über eine Rechtschutzversicherung nach. Wenn ich geahnt hätte welche RA Kosten auf mich zukommen könnten, dann hätte ich alles anders gemacht. Ja, hinterher ist man schlauer. Tja, ich dachte ich hätte mich ausreichend informiert, aber wie oft sieht man nur was schriftlich eindeutig fixiert ist gilt im Streitfalle. Ich ärgere mich schon über mich selbst, dass ich den Kostenvoranschlag nicht schriftlich habe mir geben lassen; dass ich dem Anwalt vertraut habe. So, nun möchte ich anfangen mich nicht mehr darüber zu ärgern, denn ärgern über Dinge, die man nicht ändern kann ist absolut kontraproduktiv. Und ein wenig Geld bleibt ja von der Abfindung, die ich niemals ohne diese Klage erhalten hätte (mein Trost...) Gruß Ulrike
  • Liebe Ulrike, das ist echt doof gelaufen - die Empfehlung fürs nächste Mal: mach es allein beim AG (so schwer ist das nicht, das machen zwischenzeitlich viele selbst) oder bevollmächtige den Anwalt vor dem Gütetermin, DEINE Vorstellungen zur Güte durchzusetzen. D.h. er hätte dem Vergleich nicht zustimmen dürfen ohne vorher mit Dir genau abgesprochen zu haben, was Du Dir als Abfindung vorstellt. Oftmals wird leider allzugern beim GüteTermin geeinigt. Aus meiner Sicht ist der AN da meist der Gearschte. Wenn Du es auf eine Klage hättest ankommen lassen und Du hättest Recht bekommen (und so schlecht sah es zumindest nach Deiner Schilderung nicht aus), dann hätten sie Dich die ganze Zeit weiterbezahlen müssen... Hat Dich denn die Firma bis zum GüteTermin weiterbezahlt? Was genau ist denn zwischen den Anwälten vereinbart worden? Abfindung ist die eine Sache, aber zu wann endetet das Arbeitsverhältnis denn nun? Zum Kündigungstermin oder zum GüteTermin? NIcht unwichtig für das Arbeitslosengeld und die Dauer der Zahlung. Liebe Grüsse Dir und ich wünsch Dir von ganzem, dass Du bald wieder einen Job findest... Chris :girl: