Zwangsurlaub - dürfen die das?

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  • Ich bin bei einer Zeitarbeitsfirma angestellt und mein Projekt endet in einer Woche. Ein neues Projekt ist im Moment noch nicht in Sicht und so kam von meinem AG der Vorschlag, ich solle doch erst mal die noch offenen 6 Tage Urlaub, die ich mir im letzten halben Jahr erarbeitet habe, nehmen, dann sehe man weiter. Können die mich eigentlich zwingen, den Urlaub zu nehmen? Ich habe einen unbefristeten (und ungekündigten) Vertrag. Weiß hier jemand weiter? Eigentlich wollte ich mir nämlich meinen Urlaub bis Jahresende aufsparen und dann den kompletten Dezember freinehmen und dann wegfahren. Das wäre natürlich hinfällig, wenn ich jetzt 6 meiner verbliebenen 18 Urlaubstage nehmen müsste. Kirstin
  • Ich weiß nicht, ob sie Dich zwingen können - allerdings wäre evtl. dann eine betriebsbedingte Kündigung denkbar, da sie keine Arbeit für Dich haben. Den kompletten Dezember Urlaub haben zu wollen, ist natürlich Dein gutes Recht, allerdings könnte ich mir vorstellen, dass grad dann die meiste Arbeit anfällt. Bei uns (und ich kenne auch andere Bereiche) ist im Dezember spätestens ab Mitte des Monats Urlaubssperre.
  • In dem Bereich, in dem ich momentan arbeite (technische Dokumentation) ist im Dezember eher Saure-Gurken-Zeit. Zwischen den Feiertagen (oder auch an Brückentagen) dürfen 80% der Mitarbeiter in den Urlaub gehen. Das kann natürlich in der nächsten Firma anders aussehen, ich gehe da mal von der aus, in der ich in den letzten 11 Monaten war. Und dass sie mir betriebsbedingt kündigen, kann mir auch nach der einen Woche noch passieren, dann hätte ich den Urlaub aber auch lieber am Ende der Zeit genommen, falls ich umziehen muss (schließlich suche ich deutschlandweit nach Arbeit). Und jetzt - mitten in der größten Hitze - eine Woche Zwangsurlaub in meiner Wohnung - das muss wirklich nicht sein. Denn so kurzfristig kriege ich keine Katzensitter mehr, also fällt wegfahren auch aus. Wenn ich wenigstens einen Balkon hätte...
  • Ruf doch einfach mal bei der Gewerkschaft an, die können Dir sicher sagen, wie das rechtlich aussieht. Was den Urlaub zuhause angeht: Ab in den englischen Garten oder in ein Schwimmbad, Tagesausflüge an die Seen rund um München rum ... abendliche Spaziergänge durch die Parks der Stadt ... Da fällt mir spontan einfach 'ne Menge ein. Liegt vielleicht daran, dass ich mir seit Jahren ... nee, eigentlich noch nie ... 'nen "Wegfahr-Urlaub" leisten kann und immer solche Sachen mache.
  • Vielleicht sehe ich das zu positiv, aber der Vorschlag Deines AG klingt für mich eher so, als wolle er mit dem Urlaub verhindern, Dir jetzt kündigen zu müssen, weil er Dich sonst bezahlt irgendwo hinsetzen muss, wo Du nichts zu tun hast.
  • Hab grad mal nen Bekannten gefragt, der sich mit Recht beruflich auskennt - er meinte, Du solltest mal in Deinen Vertrag schauen was da drin steht, aber im Zweifel wärs wohl so, dass die das dürfen.
  • Naja, üblicherweise ist es so, dass die Ihre Mitarbeiter für 35 Wochenstunden bezahlen, während diese aber 40 Stunden in der Woche arbeiten. Damit sind dann solche Zeiten über Überstundenabbau geregelt. Da aber in meiner Gehaltsklasse nur 40h-Verträge gemacht werden, das heißt, ich arbeite 40h und werde auch für 40h bezahlt, habe ich genau 16 Überstunden in 11 Monaten angespart. Da ich ohnehin 3 Monate Kündigungsfrist habe, müssten sie mich eh noch 3 Monate voll bezahlen. Bislang war immer von "vielleicht mal irgendwo 3 Wochen Urlaubsvertretung oder so" die Rede. Ich habe den Eindruck, die kommen nicht recht aus der Hüfte. Zu allem Überfluss hat mein bisheriger Betreuer zum 1.6. den Laden verlassen und ein Nachfolger fängt erst im Herbst an, so dass sich momentan der Niederlassungschef um mich kümmert. Ich telefoniere seit Wochen mit denen, mache meinerseits immer wieder Angebote, beziehe mich auf Positionen, die auf deren Website ausgeschrieben sind etc. Aber da passiert nix. "Rufen Sie in einer Woche noch mal an." oder "Ich war jetzt ein paar Tage nicht da und konnte mich nicht drum kümmern..." Ich meine, die wissen seit 11 Monaten, dass das Projekt hier endet, seit 4 Monaten, dass der Auftraggeber nicht verlängern wird. Aber die kommen nicht aus der Hüfte. Was mich aber besonders ärgert: Ich wollte ursprünglich im Juli 10 Tage Urlaub machen. Den haben sie nicht genehmigt, weil "da ja ein neues Projekt anfängt und das nicht so gut kommt, wenn Sie da gleich Urlaub haben". Ich habe also alles abgesagt, es wurde ein Vertreter für mich gefunden (ich wollte als Betreuerin ins Feriencamp fahren, wie jedes Jahr) und mein Platz ist damit weg. Und jetzt muss ich auf einmal Urlaub machen. Prinzipiell finde ich es ja nicht schlimm, aber die ganzen Umstände nerven mich unendlich. Kirstin
  • Hallo Kirstin, schau mal in Deinen Vertrag, da steht bestimmt eine Regelung drin für Nicht-Einsatzzeiten. Da stehen manchmal die unangenehmsten Dinge drin (wie z.B. dass man erarbeitete Überstunden dann frei nehmen oder Minuszeit wieder einarbeiten muß o.ä.) Vermutlich wird man Dir sofort kündigen wenn Du nicht mit dem Urlaub-Nehmen einverstanden bist. Grüße Ulrike Edit: 3 Monate Kündigungsfrist - wow, sowas bekommt man hier bei keiner einzigen Zeitarbeitsfirma! Nicht mal im normalen Gewerbe sind solche sehr langen Fristen üblich. Sei froh drum!
  • ok, ich tipp die betreffende Stelle im AV mal ab... [quote]In Zeiten, in denen der Mitarbeiter nicht bei einerm Kundenbetrieb eingesetzt werden kann, sind folgende Punkte zu beachten, um eine zuverlässige Besetzung neuer Kundenaufträge sicherzustellen: - Befindet sich der Mitarbeiter im Freizeitausgleich, besteht grundsätzlich keine Meldepflicht in der Niederlassung. Es ist jedoch mit dem Mitarbeiter ein individueller Weg zu vereinbaren, wie er während des Freizeitausgleichs über den Folgeeinsatz informiert wird. Die Stunden, die dem Mitarbeiter vergütet werden, werdem dem Zeitkonto entnommen. - Ist der Mitarbeiter durch die Niederlassung verpflichtet, seine Arbeitskraft bereitzuhalten, muss sich der Mitarbeiter nicht zwangsläufig an seinem Wohnort aufhalten. In Absprache mit der Niederlassung muss es jedoch für den Mitarbeiter jederzeit möglich sein, einen neuen Kundenauftrag mit gleicher Wege- bzw. Anreisezeit anzutreten. [...] Mitarbeiter, die über einen Telefonanschluss verfügen, haben eine ständige Erreichbarkeit für die Niederlassung sicherzustellen. Auf Wunsch von [B]Zeitarbeitsfirma[/B] können tägliche Meldepflichten vereinbart werden. Wenn der Mitarbeiter nicht telefonisch zu erreichen ist, verpflichtet er sich, sich zu den mit der Niederlassung abgesprochenen Zeiten zu melden. [B]Zeitarbeitsfirma[/B] ist während dieser Zeiten berechtigt, den Mitarbeiter zur Verrichtung zumutbarer Arbeiten in der Niederlassung oder zur Teilnahme an Unterweisungen in die Niederlassung zu bitten. In diesem Fall erhält der Mitarbeiter die vertraglich vereinbarte Vergütung, ohne dass das Zeitkonto belastet wird. Durch Nichteinhaltung der Regeln entstandenen Fehlzeiten bleiben unvergütet.[/quote] Ich interpretiere das mal so: Wenn ich Stunden gut habe, kann ich die abfeiern und muss mich nicht zur Verfügung halten, habe ich keine Stunden, muss ich mich ggf. täglich melden oder permanent erreichbar sein. Im ersten Fall kriege ich Geld und meine Überstunden werden abgebaut, im zweiten Fall kriege ich auch Geld, aber meine Überstunden bleiben erhalten. Von Urlaub ist da nicht die Rede, ebensowenig von Kündigung. Und gegen (zumutbare) Arbeit habe ich ja nix, würde ja auch mal "drei Wochen Urlaubsvertretung in irgendeinem Büro" machen. Meinetwegen auch mit Deppenarbeit (sorry, möchte damit niemanden beleidigen, aber wenn es sein muss, kopiere ich drei Wochen lang irgendwelche Unterlagen und dafür muss ich nicht mal mein Hirn einschalten). Übrigens, mir wurde schon mehrfach gesagt, dass man mich nur ungern verlieren würde. Also, das klingt in meinen Ohren nicht wie eine angedrohte Kündigung. Schließlich können die mit mir - wenn sie denn ein Projekt haben - eine Menge Geld verdienen. Noch was am Rande: Meinte der Niederlassungsleiter heute, am Schwierigsten an der Suche eines neuen Projektes für mich sei meine hohe Qualifikation. Je höher jemand qualifiziert sei, desto weniger wollen die Firmen für denjenigen zahlen. Ich glaub, ich bin im falschen Film. Kirstin, geht jetzt heim. P.S.: [quote=Ulrike] Edit: 3 Monate Kündigungsfrist - wow, sowas bekommt man hier bei keiner einzigen Zeitarbeitsfirma! Nicht mal im normalen Gewerbe sind solche sehr langen Fristen üblich. Sei froh drum![/quote] Ähm, ich habe noch nie was anderes gehabt. Bei der letzten Firma waren es (ok, nach 6 Jahren Betriebszugehörigkeit) sogar 4 Monate.