Zweitgespräch

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  • [quote='HoneyBunz','http://das-dicke-forum.de/forum/index.php?thread/&postID=66194#post66194']Hallo ihr :-D Ich hab die Stelle :applaus: am 01.04.08 gehts los :grins:[/quote] Ja genial, Gratulation! :daumen:
  • Das freut mich für Dich und Zeitarbeitsfirma bist du nun auch los. Es ist alles gut geworden. Viel Erfolg im neuen Job LG Angelique
  • Herzlichen Glückwunsch, bin froh, dass es so gut geklappt hat. Und Gott sei Dank keine Zeitarbeit mehr... Liebe Grüße, Kirstin
  • Hallo Honey, ich habe Deine Geschichte mitverfolgt und auch ich freue mich sehr für Dich, dass die Stelle nun geklappt hat. Alles Gute für Deinen neuen Job, Steph :)
  • Vielen Dank für die lieben Glückwünsche! :) Ich habe jetzt nochmal eine Frage. Zwar habe ich jetzt schon die Kündigung von der Zeitarbeitsfirma bekommen, jedoch sind die jetzt wieder mit ihrem Aufhebungsvertrag angekommen... Wie ist das denn jetzt. Wenn ich jetzt nachträglich einen Aufhebungsvertrag unterzeichne. Bekomme ich dann noch meinen Lohn vom Februar (die zahlen ja immer erst am 15. des Folgemonats) + die Abfindung (sie müssen mir ja dann das Märzgehalt nicht zahlen und eine Abfindung wurde angeboten) oder fällt das Februargehalt weg und ich bekomme nur die Abfindung? Wenn das denn so wäre, dass das Februargehalt wegfällt und ich nur eine Abfindung bekomme, dann können die nämlich ihren Aufhebungsvertrag behalten ;) Nochmals vielen Dank und liebe Grüsse :)
  • Ich würde den Aufhebungsvertrag auf keinen Fall unterzeichnen, zumal Du ja auch eine Kündigung erhalten hast. Spiele mal in Gedanken den Super-Gau durch, dass Du bei Deiner jetzigen Firma die Probezeit nicht überstehst (ich will nicht unken, aber man muss ja auf alle Eventualitäten vorbereitet sein). [U]Variante 1 - Aufhebungsvertrag bei der ZA[/U] Du musst Dich arbeitslos melden und erklären, wie Deine letzten Arbeitsverhältnisse beendet wurden. Dann musst Du angeben, dass Du bei der vorletzten Firma (ZA) den Aufhebungsvertrag unterschrieben hast, weil Du eine neue Stelle hattest. Dann kann es passieren, dass die Agentur für Arbeit eine Sperrzeit prüft (bis zu 12 Wochen), weil argumentiert werden könnte, hättest Du den Aufhebungsvertrag nicht unterschrieben, wärest Du noch in Beschäftigung. Hierbei ist völlig egal, ob Du einen neuen Arbeitsvertrag hattest, denn Du hast einen (sicheren) Vertrag beendet für einen neuen (unsicheren?). [U]Variante 2 - Kündigung durch ZA[/U] s.o. mit dem Unterschied, dass Du vom ersten Tag an Arbeitslosengeld erhälst. Im schlimmsten Fall kann Dir passieren, dass die ZA, um Dich zu ärgern angibt, Du hättest durch Dein Verhalten die Kündigung herbeigeführt, aber mit den AU Deines Arztes kannst Du das widerlegen.
  • Achja super, danke Deern, an Variante 1 hatte ich gar nicht gedacht. Gut, dann solls mir egal sein, meine Kündigung hab' ich ja bekommen :) Dankeschön!!!
  • [quote='HoneyBunz','http://das-dicke-forum.de/forum/index.php?thread/&postID=66209#post66209'] Tja, dann ab 01.04. Sachbearbeiterin im Import :applaus: [/quote] ...nich zufällig in Nbg.?
  • Gratuliere zu dem neuen Arbeitsvertrag! Und ich hatte schon mal irgendwo vor einem Aufhebungsvertrag gewarnt und schliesse mich den Ausführungen von Dralle Deern an.
  • Muss dich enttäuschen Aitack, ich faules Stück hab was im Umkreis von 15km gefunden :-D
  • Auch von mir herzlichen Glückwunsch zu der neuen Stelle. :daumen: Übrigens finde ich, dass Dein Lebenslauf jetzt sehr gut aussieht, gerade auch mit der Kündigung. Du bist von einer Zeitarbeitsfirma gekündigt worden, weil Du Dich dort nicht auf alles einlassen wolltest, und hast dann sofort eine feste Stelle bei einem seriösen Unternehmen gefunden.:applaus: