Vertrag bei Minijob

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  • Hallo, vielleicht weiß ja hier wer was aus eigener Erfahrung. Also ich hab ja seit 6 Wochen nen Minijob. Und bin stolz und froh, daß es so gut klappt. Nun war für Februar ein Plan gemacht, danach sollte ich jedes WE und driemal unter der Woche arbeiten. So war das-mündlich besprochen-daß ich auf so 12 Stunden die Woche komm und auch wirklich die 400 Euro zuverdien. Nun ruft heute Chefin an:brauch morgen nicht kommen,erst am WE wieder... Nach Nachfragen kam heraus ich soll den ganzen Februar nur am WE arbeiten, die Einsätze unter der Woche wären hinfällig. Das ist scheiße...weil viiiiiiiiiiiiiel weniger Verdienst; ich alles danach ausgerichtet hatte. Irgendwie scheinen die die Vorstellung zu haben, sie können mich einfach mal mehr mal weniger einsetzen. Für mich war aber klar, ich arbeite da immer so 46 Stunden im Monat und komme auf "Minijobbasis" mit Stunden und Verdienst. Es gibt natürlich keinen Vertrag...bin ja nur die Aushilfe.... Hab ich denn als solche gar keine Rechte...auf Verbindlichkeit was Arbeitsumfang angeht zum B? Ich hab mich da durchgeboxt, arbeite gerne da...nun steh ich vor der Situation, daß ich noch eine Arbeit brauch...mir aber schlecht was suchen kann, weil ich ja nicht weiß ...ist übermorgen wer krank, rechnen sie ja damit, daß ich ad hoc einspringen kann. So geht das nicht. Also Job aufgeben. Und DIE FRAGE eben, habe ich den gar kein Recht...müßen die nicht verbindlich mir gegenüber sein? So wie ich ja auch ihnen gegenüber?????????????:confused: Gedanken, link ...Erfahrungsberichte wären nett
  • Hallo Mintypolo, einen zweiten Minijob müsstest du versteuern, auch wenn du je 200 Euro verdienen würdest, müsstest Du bei einem auf Lohnsteuerkarte arbeiten, also voll versteuern. Wie das ist wenn vertraglich keine Stunden festgelegt sind, kann ich Dir nicht sagen.Wir haben die Aushilfen im Rahmen eines Minijobs arbeiten lassen, da konnten die Stunden auch mal weniger sein. Gruß Angelique
  • Wir haben auch Mitarbeiter die auf 400€-Basis arbeiten. Ich werde das für dich mal nachfragen. Allerdings hat die Dame, die Lohnbuchhaltung macht heute frei wegen Karneval. Also morgen!
  • Hallo, selbstverständlich hast Du auch Anspruch auf einen schriftlichen Vertrag, jedoch werden genaue Festlegungen wann welche Stunden zu arbeiten sind viele AG nicht machen - eben wegen dem Aushilfscharakter. Für rechtliche Details kann ich Dir die Website der Knappschaft empfehlen, sie heißt minijob-zentrale. Grüße Ulrike
  • Vielen Dank für Antworten und Tips---- ...feste Arbeitszeiten will ich ja gar nicht...nur die Gewissheit, ob ich da nun wirklich "voll" auf Minibasis angestellt bin oder mal nur 10 Std im monat und dann wieder 20 in einer Woche arbeite..dafür habe ich mcih "verbindlich erklärt", daß ich diese Stunden im 400-Rahmen auch zur Verfügung steh, nun hätte ich vom Arbeitgeber gerne die Zusage, daß ich auch JEDEN Monat soviel arbeiten kann:mad:
  • eine Bekannte von mir hatte das gleiche Problem wie du jetzt. das eine mal war sie für 10 Std. im monat eingeteilt und dann wiederum für 15... Und oftmals wurde sie einfach nur kurzfristig angerufen... ich denke, dass kommt ziemlich oft vor, bei solchen job.... der arbeitgeber sieht die 400-euro kraft mehr als arbeitskraft auf abruf :(
  • Unsere Mitarbeiter auf 400€-Basis schöpfen ihre Stunden alle komplett aus. Sie haben aber keine regelmäßigen Arbeitszeiten sondern kommen wenn sie gebraucht werden. Das wird mit den Leuten vor der Einstellung aber so abgesprochen. Ich habe gerade mal die Dame im Büro angerufen und die wusste nur wie das bei uns gehandhabt wird. Sie fragt aber bei nächter Gelegenheit beim Steuerberater nach. Ich habe meinen Mann gestern Abend auch mal gefragt und der meinte das es wohl darauf ankäme was im Vertrag vereinbart würde. Tut mir leid das ich dir noch nichts verbindliches sagen kann...
  • [quote='Mania','http://das-dicke-forum.de/forum/index.php?thread/&postID=63240#post63240']Unsere Mitarbeiter auf 400€-Basis schöpfen ihre Stunden alle komplett aus. Sie haben aber keine regelmäßigen Arbeitszeiten sondern kommen wenn sie gebraucht werden. Das wird mit den Leuten vor der Einstellung aber so abgesprochen. Ich habe gerade mal die Dame im Büro angerufen und die wusste nur wie das bei uns gehandhabt wird. Sie fragt aber bei nächter Gelegenheit beim Steuerberater nach. Ich habe meinen Mann gestern Abend auch mal gefragt und der meinte das es wohl darauf ankäme was im Vertrag vereinbart würde. Tut mir leid das ich dir noch nichts verbindliches sagen kann...[/quote] :danke: Danke, für Deine Antwort . Damit, daß meine Arbeitszeiten nicht festgelegt sind , habe ich kein Problem. Ich möchte einfach, wie abgesprochen bei Einstellung, auch meine Stunden voll ausschöpfen können, weil ich mir sonst noch nen Job suchen müßte. Einen Vertrag gibt es nicht. Ich bin eine Aushilfe, die viele Pflichten hat, aber irgendwie selbst kaum Rechte. Kann ich auf einen Vertrag bestehen? Ist ja immer die Gratwanderung, -möcht ich was, gefährde ich den Job, weil ich "Arbeit" mache. Ich arbeite übrings in einem "großen Haus".Ist vielleicht wichtig, um die Sachlage zu beurteilen. Lohn habe ich auch nicht bekommen...seit 10 Wochen arbeite ich da...weil die Personalbearbeiterin Bockmist gebaut hat. U.a. hat sie es geschafft mich, obwohl ihr der Sozvers.ausweis vorlag mit völlig falschem Geburtsdatum bei falscher Krankenkasse zu melden. Zum zweitenmal ist es ihr nicht gelungen, die Kontodaten richtig abzuschreiben ( och ...dumm...kriegen sie das Geld halt nächsten Monat). Ich nehm das alles hin , weil ich ewig nach nem Job gesucht habe und "keinen Ärger machen will". Weil ne popplige Aushilfe ist ja gleich ausgetauscht. Darum gehts im Kern...hat nicht auch ne "popplige Aushilfe Anrecht auf Verbindlichkeit des Arbeitsgebers?" :frust: minty
  • [B][COLOR=#000000]>Geringfügige Beschäftigung[/COLOR] [/B] [FONT=Verdana][COLOR=black][URL='http://javascript:;'][I][COLOR=#9d3324]Angie Genenger / Tim Urmersbach [/COLOR][/I][/URL][/COLOR][/FONT][COLOR=black] [FONT=Verdana]Mit dem Zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt („Hartz II“) ist das Recht der geringfügig Beschäftigten erneut in wesentlichen Bereichen geändert worden. Außer der Anhebung der Grenze der Entgeltgeringfügigkeit von 325 € auf 400 € ist weiterhin auf die eigenständige Normierung der geringfügigen Beschäftigung in Privathaushalten, Änderungen bei der Zusammenrechnung von Beschäftigungen sowie die Aufhebung der Steuerfreiheit hinzuweisen. [/FONT][/COLOR] [COLOR=#000000]Innerhalb der Beschäftigungen ist danach zu unterscheiden, ob die Geringfügigkeit der Tätigkeit auf Entgelt- (nicht mehr als 400 € im Monat) oder Zeitgeringfügigkeit (zwei Monate bzw. 50 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres) beruht. Die Unterscheidung der beiden Arten der Geringfügigkeit wirkt sich im Rahmen der Sozialversicherung, insbesondere bei der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung aus. Obwohl für geringfügige Tätigkeiten („Mini-Jobs) generell Versicherungsfreiheit im Rahmen der Sozialversicherung besteht, hat der Arbeitgeber bei geringfügig entlohnten Beschäftigungen einen pauschalen Beitrag zur gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung zu entrichten. Gleiches gilt – wenn auch mit einem verminderten Pauschalbeitrag – bei geringfügig entlohnten Beschäftigungen in Privathaushalten.[/COLOR] [COLOR=#000000]Abgesehen von den Auswirkungen im Bereich des Sozialversicherungsrechts ist die arbeitsrechtliche Behandlung der geringfügig Beschäftigten, insbesondere ihr [B]grundsätzlicher Anspruch auf Gleichbehandlung mit den nicht geringfügig beschäftigten Kollegen aufzuzeigen.
  • [quote='mintypolo','http://das-dicke-forum.de/forum/index.php?thread/&postID=63375#post63375'] Einen Vertrag gibt es nicht. Ich bin eine Aushilfe, die viele Pflichten hat, aber irgendwie selbst kaum Rechte. Kann ich auf einen Vertrag bestehen? [/QUOTE] Wenn Du meinen Hinweis auf die Seiten der Knappschaft gelesen hast, steht dort ganz eindeutig dass die Rechte und Pflichten identisch sind mit "normal" fest Angestellten. Also auch einen schriftlichen Arbeitsvertrag. [QUOTE] Lohn habe ich auch nicht bekommen...seit 10 Wochen arbeite ich da...weil die Personalbearbeiterin Bockmist gebaut hat. U.a. hat sie es geschafft mich, obwohl ihr der Sozvers.ausweis vorlag mit völlig falschem Geburtsdatum bei falscher Krankenkasse zu melden. Zum zweitenmal ist es ihr nicht gelungen, die Kontodaten richtig abzuschreiben ( och ...dumm...kriegen sie das Geld halt nächsten Monat). [/QUOTE] Arbeitest Du auf Lohnsteuerkarte? Bei einer Krankenkasse wirst Du als 400 EUR Kraft überhaupt nicht angemeldet, außer Du hast sonst gar keine Krankenversicherung (das ist eine neue Regelung seit 1.1.08) Weiß ja nicht was Du sonst an Einkommen bzw. Krankenversicherung hast. Normalerweise wird man über die Knappschaft angemeldet, die ziehen dann alle Nebenkosten beim Arbeitgeber ein. Auf die Geldzahlung würde ich sofort bestehen, wenn es Abrechnungstechnisch schon gelaufen ist dann kann es sofort überwiesen werden, reine Hinhaltetaktik würde ich sagen. Also unsere Leute (für die ich Abrechnung mache, auch eine 400 EUR Kraft) würde das nicht hinnehmen. Abgesehen davon dass ich sowas niemanden zumuten würde. Grüße Ulrike
  • :daumen: Vielen Dank, ( sorry sehr :offtopic: ) daß Iihr Euch meinen Kopf macht. Ich gestehe, ich bin noch nicht dazu gekommen diese Seiten richtig zu lesen, weil irgendwie lese ich , verstehe aber nur am Rande. :peinlich: Bin einfach total krank Nasennebenallergiegrippenmandelfieberhalsetntzündung...mit Humpeln :krank::kopfweh::zahnweh::humpel:..blödes Zeugs hab ich immer, aber total krank, war ich schon lange nimmer.( Kann man an Schnupfen sterben????Warum sind Docs immer in Urlaub, wenn ich sie brauch??? Aber an diesem scheßHusten, der total weh tut , kann man bestimmt sterben...auch egal...hauptsache er ist weg ) Deshalb ist es ganz gut, daß die mir für die Woche abgesagt haben,da mußt ich mich nicht gleich krankmelden. Die "richtige" Chefin, die, die mich einstellte ist auch ers nächste Woche wieder da. Mit der werd ich reden. Schön ist es zu kapieren..."heh ich hab Rechte"...mit Minijobs---andere kann ich nicht mehr machen als Rentnerin, hab ich schon dolles erlebt... Auf jeden fall immer, daß ich der Arsch vom Dienst war und ist man krank gibts auch kein geld, weil ...bist ja die Aushilfe, die wird nur bezahlt wenn anwesend...ergo auch keine Lohnfortzahlung, bei Urlaub, Krankheit. Zur Beurteilung ....ich arbeite in einem sehr großen Krankenhaus, wenn die sich schon nicht genötigt fühlen, Verträge abzuschließen und ihre Aushilfen nur per Handschlag einstellen... Und wehe ich sach was...Job perdü... Falls sich einer vielleicht an meine Postings vom "Anfang" erinnern kann, versteht er vielleicht , warum ich langsam hysterisch und völlig kriecherisch reagiere, wenns um sowas geht. Ich brauch die paar Kröten so was von nötig. Oh je, über seine Lage nachdenken mit :kopfweh:ist auch gar nicht gut. Geh ich wieder ins Bett und schlotter mich weiter durch die Nacht. ( die einzigen Tage wo ich gerne wen hätte...immer...nicht nur manchmal...der Hühnersuppe kocht:medizin:und denn man anmaulen kann:motz:) Danke echt...ich ignoriere Eure Hinweise nicht...gehe denen noch nach. minty
  • Dann erst mal gute Besserung Minty. [IMG]http://www.cosgan.de/images/smilie/liebe/a055.gif[/IMG]