5 kg in 3 Tagen ...

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  • [QUOTE=Bauchtanz]Schließlich braucht er noch Waschmittel Kosmetika etc. Aber ein Harz4er erkenen wir doch heut zu tage Leicht an der Bekleidung.Na wie gut das sie nicht an Seife sparen ich glaube das ist bestimmt nicht angenehm so jemand neben sich an der Kasse im Supermark stehen zu haben. Gruß Christine[/QUOTE] Schon mein längst verblichener, alter Lateinlehrer wies uns Schülerinnen in jenen frühen 60ern des vergangenen Jahrhunderts, jenen wilden Jahren des Wirtschaftswachstums und der Vollbeschäftigung, auf den Widerspruch "Arm, aber sauber!" hin, denn wer wirklich arm ist, hat auch kein Geld für Seife, wie er so treffend konstatierte. stübbken
  • Nix für ungut, aber ein Stück Seife kostet so ca. 29 Cent. Es gibt keinen Grund für jemanden in diesem Land, sich [I]das[/I] nicht leisten zu können ...
  • @Bauchtanz: Ehrlich gesagt werd ich nicht schlau aus Deinem Geschreibsel, was Du uns damit sagen willst :confused:
  • Solange man allein eine Bedarfsgemeinschaft bildet (nein, das ist kein Widerspruch), kommt man mit Hartz ganz gut klar, finde ich. Man soll ja durch Hartz u.a. die Möglichkeit bekommen, für größere Ausgaben (ein neues Bett, Waschmaschine o.ä.) zu sparen. Wenn man sich Zeit nimmt, klappt das tägliche Leben eigentlich ganz gut. Sobald man aber mit mehreren eine Bedarfsgemeinschaft bildet, sieht das alles ganz anders aus. Klar ist es in gewisser Weise güstiger, für mehrere Personen einzukaufen, aber nicht so günstig wie Herr Hartz und Frau IV das berechnen. Was aber auch ein wirklich großer Missstand ist -von dem die wenigsten etwas wissen-, ist die Regelung bei Krankenhausaufenthalten. Bei Hartz IV werden 35% des Regelsatzes gestrichen, das sind 120,75€ im Monat, die so genannte Verpflegungspauschale. Sehe ich ein, hab ich kein Problem mit. Beim Sozialgeld aber -was v.a. von Erwerbsunfähigen (z.B. psychisch oder physisch Behinderte) bezogen wird- werden 35% des [I]Gesamteinkommens [/I](was das doppelte von 120,75€ sein kann) gestrichen, was bedeutet, dass die Wohnung weiterhin bezahlt wird und man darüberhinaus ein "Taschengeld" von ca. 85€ erhält. Dass man auch weitere Fixkosten, wie Telefon, Strom/Gas usw hat, wird da nicht weiter beachtet, sondern betont, man habe ja eine Haushaltsersparnis. Das Taschengeld soll zum Bestreiten der weiteren Ausgaben ausreichen. [Zynismus] Man bedenke: Der Durchschnittsteenager bekommt ungefähr so viel Taschengeld zum verjubeln.[/Zynismus] Dass diese Regelung gerade beim Sozialgeld greift, wo es sehr wahrscheinlich mehr Leute gibt, die regelmäßig ins Krankenhaus, in die Reha oder sonstwas müssen, ist einfach nur asozial. *mal in den Raum werf
  • [quote=Na_Ich]ich hoffe mal, dass das jetzt ironisch gemeint war...[/quote] Natürlich meinte ich es ironisch...... aber einst steht fest das sich Harz4er nicht so ernähren wie sie sollten weil sie es nicht könen. In den Armenküchen stehen Sie bestimmt nicht Freiwilig an. Sondern weil Sie müssen. Und natürlich waschen sich auch die Harz4er. War nur Ironisch gemeint.
  • @ sombra blanca: Das ist falsch. Nicht 35 % des [B]Gesamteinkommens[/B] werden gestrichen, sondern 35 % des [B]Regelsatzes[/B] - das ist der Ernährungsanteil. Ob man Sozialgeld oder ALG2 bezieht, ist dabei völlig egal. Argumentiert wird damit, daß im KH bzw. in der Reha Vollverpflegung zur Verfügung gestellt wird. Es verbleibt keineswegs nur der Barbetrag von ca. 85 Euro, sondern fast zwei Drittel des Regelsatzes. Aber mal ganz davon abgesehen: Es gibt inzwischen diverse Urteile dazu, die besagen, daß bei SGB II Leistungen (ALG2, Sozialgeld) diese Kürzung [B]nicht zulässig ist.[/B] Anders als bei der alten Sozialhilfe nach BSHG sind die SGB II Leistungen zum Lebensunterhalt pauschalisiert, so daß eine Kürzung bei stationärem Aufenthalt nicht damit begründet werden kann, daß ein Teil des Bedarfs bereits anderweitig gedeckt wird. Jeder Empfänger von Leistungen nach SGB II sollte, wenn er durch eine solche Kürzung betroffen ist, unbedingt Widerspruch einlegen und ggf. klagen. Seine Erfolgsaussichten sind gut!
  • [quote=Rascha]@ sombra blanca: Das ist falsch. Nicht 35 % des [B]Gesamteinkommens[/B] werden gestrichen, sondern 35 % des [B]Regelsatzes[/B] - das ist der Ernährungsanteil. Ob man Sozialgeld oder ALG2 bezieht, ist dabei völlig egal. Argumentiert wird damit, daß im KH bzw. in der Reha Vollverpflegung zur Verfügung gestellt wird. Es verbleibt keineswegs nur der Barbetrag von ca. 85 Euro, sondern fast zwei Drittel des Regelsatzes. [/quote] Davon ging ich auch aus, bis ich den Bescheid bekommen habe. Da stand das drin, was ich oben geschildert habe. Nachdem ich dann mit meiner Sachbearbeiterin gesprochen habe, erklärte sie mir, dass das mit dem Taschengeld Usus sei, woran man nichts ändern könne. [quote=Rascha] Aber mal ganz davon abgesehen: Es gibt inzwischen diverse Urteile dazu, die besagen, daß bei SGB II Leistungen (ALG2, Sozialgeld) diese Kürzung [B]nicht zulässig ist.[/B] Anders als bei der alten Sozialhilfe nach BSHG sind die SGB II Leistungen zum Lebensunterhalt pauschalisiert, so daß eine Kürzung bei stationärem Aufenthalt nicht damit begründet werden kann, daß ein Teil des Bedarfs bereits anderweitig gedeckt wird. Jeder Empfänger von Leistungen nach SGB II sollte, wenn er durch eine solche Kürzung betroffen ist, unbedingt Widerspruch einlegen und ggf. klagen. Seine Erfolgsaussichten sind gut![/quote] Habe ich auch gehört. Daraufhin war ich bei einer Rechtsanwältin, die mir berichtete, dass die hiesigen Gerichte anders entschieden hätten und deshalb die Erfolgsaussicht gering ist. Sie prüft zur Zeit den Sachverhalt nochmals und meldet sich dann bei mir. Ich hoffe sehr, dass du Recht hast, Rascha, aber zur Zeit sieht es (wenigstens bei mir) nicht so aus. Wenn sie die Anwältin gemeldet hat, gebe ich aber gerne bekannt, was sie dazu meint. Liebe Grüße, Sombra
  • Um zu dem Thema 5 Kilo in 3 Tagen zurückzukommen, auf eBay habe ich da auch so einen Diät gesehen, ich glaube heisst sogar so. Ist das nicht gesundheitsschädlich (ich denke das ist es doch durchaus) und dürfen die das einfach so verkaufen? Wenn jemand davon krank wird, ist dann nicht der Verkäufer dran? Bevor mir jemand wieder an die Gurgel geht, ich will mir die Diät nicht kaufen, ich will sie auch nicht empfehlen, ich denke es ist Blödsinn, ich habe nur die Überschrift gelesen und den Jo-Jo Effekt kennt ja inzwischen jeder. Ich denke nur es gibt doch bestimmte Vorschriften und ob sowas nicht eine Verletzung der gesundheitlichen Vorschriften ist?
  • [quote=MissMoppel]... Ist das nicht gesundheitsschädlich (ich denke das ist es doch durchaus) und dürfen die das einfach so verkaufen? Wenn jemand davon krank wird, ist dann nicht der Verkäufer dran? ... Ich denke nur es gibt doch bestimmte Vorschriften und ob sowas nicht eine Verletzung der gesundheitlichen Vorschriften ist?[/quote] Ob rapides Abnehmen gesundheitsschädlich ist oder nicht, darüber streiten die Gelehrten noch. Auf jeden Fall garantiert es dir einen flotten Jo-Jo. Und ja, sie dürfen es verkaufen. Weil solche Produkte nicht unter das Arzneimittelrecht fallen (da wären die Hürden viel höher), sondern unter das Lebensmittelrecht. "Dran" wäre der Verkäufer nur dann, wenn das Produkt mit Salmonellen o.Ä. verunreinigt wäre. Ansonsten gelten Diätprodukte aller Art als Lebensmittel - und wer eine "Lebensmittel-Unverträglichkeit" hat, muss die entsprechenden Produkte eben in Zukunft meiden. So einfach machen die sich das.
  • Ich meine jetzt diese PDF Dateien mit den Wahnsinnssprüchen wie "Nie wieder zunehmen" oder "5 Kilo in 3 Tagen dauerhaft abnehmen" und so Schrott. Ich dachte das ist unlautere Werbung? So als würde ein Autohersteller sagen "Mit unserem Auto können Sie auch fliegen" Wenn ich mir die Bewertungen anschaue, die Verkäufer machen da wirklich den Fetten Reibach, kostet zwar nie viel, aber scheinen sich zu verkaufen wie warme Semmel, und den JoJo Effekt kennt doch wirklich jeder!
  • [quote=MissMoppel]Ich meine jetzt diese PDF Dateien mit den Wahnsinnssprüchen wie "Nie wieder zunehmen" oder "5 Kilo in 3 Tagen dauerhaft abnehmen" und so Schrott. Ich dachte das ist unlautere Werbung? So als würde ein Autohersteller sagen "Mit unserem Auto können Sie auch fliegen".[/quote] Also, diese speziellen pdf-Dateien kenne ich jetzt nicht - sowas gucke ich mir einfach nie näher an, wenn es mir irgendwo als Anzeige begegnet. Aber was du meinst, ist eine wettbewerbsrechtliche Frage. Wenn man in Deutschland unlauteren Wettbewerb vermutet, dann gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder man geht als konkurrierende Firma an ein Gericht und beantragt einen Unterlassungsbeschluss oder man schaltet die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs in Bad Homburg ein, die dann ihrerseits eine Unterlassungserklärung fordern kann, wenn sie das für aussichtsreich hält. Die Beweisführung dürfte allerdings meiner Meinung nach schwierig sein. Das Unternehmen wird im Zweifelsfall behaupten, dass man hinterher nur wieder zugenommen hat, weil man maßlos in sich hineingefressen hat - und dann [I]kann[/I] es ja nicht funktionieren. :rolleyes: Meistens findet sich auch irgendwo im Klitzekleingedruckten der Hinweis, dass das Produkt "im Rahmen einer kalorienreduzierten Mischkost" blablabla anzuwenden sei. Damit sind sie dann fein raus. [quote=MissMoppel]... scheinen sich zu verkaufen wie warme Semmel, und den JoJo Effekt kennt doch wirklich jeder.[/quote] Das sollte man meinen. Aber die Hoffnung stirbt zuletzt. Die meisten von uns haben ja auch über Jahre und Jahrzehnte hinweg nach jedem Strohhalm gegriffen und vielen Versprechungen geglaubt.