Pflicht zur Vertretung?

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  • Ich muss mich als Vollzeitkraft (mit 5-Tage-Woche) mit einer Teilzeitkraft (mit 4-Tage-Woche) vertreten. Vertretung heißt in unserer Arbeit, dass ich während ihrer Abwesenheit als Ansprechpartner zur Verfügung stehen muss und im Notfall auch tätig werden muss. Jede von uns hat 6 Wochen Tarif-Urlaub im Jahr. Sinnigerweise arbeitet meine Vertretung von montags bis donnerstags, was sowohl von meinen Vorgesetzten als auch von meinen Teamkollegen so ausgelegt wird, dass ich freitags die Vertetung machen soll (das ganze Jahr hindurch), bedeutet im Alltag nach Meinung meiner Kollegen, dass ich freitags Präsenzpflicht am Arbeitsplatz habe, an diesen Tagen also weder Überstunden abbummeln kann noch längerdauernde Außentermine wahrnehmen kann. Bedeutet auch, dass ich Brückentage, die auf einen Freitag fallen, nicht ausnutzen kann. Als Argument wird mir entgegengehalten, dass sie ja in aller Regel in der Zeit zwischen 15 und 16 Uhr Vertretung für mich macht, wenn ich schon meine Arbeit beendet habe (meine Arbeitszeit 6.30 Uhr bis 15.00 Uhr) - sie arbeitet von 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr, was letztlich bedeutet, dass ich von 6.30 Uhr bis 7.30 Uhr Vertretung für sie mache (was aber großzügig unter den Tisch gekehrt wird!). Ich fühle mich mittlerweile durch diese Ideen äußerst eingeengt -weil ich nicht mal ein langes Wochenende planen kann, wenn nicht irgendjemand der anderen aus der Gruppe es positiv abnickt. Mein Versuch heute, das Thema zu klären, ist kläglich gescheitert. Habt Ihr 'ne Idee, was ich machen kann, damit ich normal und frei über meine Freitage (ob Zuhausebleiben oder zeitaufwendige Außentermine* wahrzunehmen) verfügen kann? stübbken *bedeutet, dass ich an einem Tag mit der Bahn nach Karlsruhe runterrutsche und wieder zurück - Zeitaufwand etwa von 5.30 Uhr bis 19.00 Uhr , mach' ich gerne freitags, weil ich samstags nicht arbeiten muss und mich dann ausruhen kann!
  • Ich war bisher ja auch so eine Teilzeitkraft mit 4 Tagen die Woche. Wobei mein freier Tag flexibel war. Ehrlich gesagt finde ich es äußerst seltsam, daß ihr da so ne komische Regelung habt. Meines Erachtens mußt du genauso den Freitag ab und an mal frei bekommen (bzw. ganz normal deiner Arbeit mit Außenterminen) nachgehen dürfen, wie sie eben auch. Aber aufgrund deines anderen Threads bezüglich des Urlaubes ist wohl schon eher klar, daß der Kollegin wurscht ist, was dir paßt oder net. Was sagt denn dein Vorgesetzter dazu?
  • Ich f inde, da werden die berühmten Äpfel mit den Birnen verglichen. Schließlich ist sie von Mo-Do sowieso im Büro und hat somit mit dieser 1 Stunde mehr, lange nicht den extremen Nachteil den du hast wenn du den ganzen Freitag Vertretung machst. Außerdem nehme ich an, daß die Vertretung so aussieht, daß sie wahrscheinlich so viel wie möglich auf den nächsten Tag schiebt. So a la: Rufen Sie (kommen Sie) bitte morgen früh an, dann ist die Kollegin wieder da. Du kannst das aber nicht einen ganzen (Frei-) Tag lang machen. Ihre Argumentation stinkt zum Himmel! Leider habe ich nicht die geeignete Wortwahl um dir das so zu aufzubereiten, daß die Dame keinen Piep mehr sagt, wenn du das vorbringst. :-o;) Vielleicht können da MeisterInnen des Wortes aushelfen. :-D
  • Wie siehts im Arbeitsvertrag aus. Denn das ist ausschlaggebend. Notfalls musst du mit dem Betriebsrat sprechen oder mit der Gewerkschaft. Sei aber vorsichtig das du dich nicht in Abseits stellst denn die Arbeit ist nicht immer gerecht
  • [quote=stübbken].. dass ich freitags Präsenzpflicht am Arbeitsplatz habe, an diesen Tagen also weder Überstunden abbummeln kann ...![/quote] An Deiner Stelle wäre ich froh dass Du überhaupt Freizeitausgleich für Deine Überstunden bekommst - das ist heute bei vielen Unternehmen nicht mehr üblich...
  • [quote=Iarex]An Deiner Stelle wäre ich froh dass Du überhaupt Freizeitausgleich für Deine Überstunden bekommst - das ist heute bei vielen Unternehmen nicht mehr üblich...[/quote] Doller Beitrag... und deshalb soll sie auf freie Freitage verzichten...? :stirn: Tschulligung, das wäre dann aber mehr als hohl.
  • [QUOTE=Iarex]An Deiner Stelle wäre ich froh dass Du überhaupt Freizeitausgleich für Deine Überstunden bekommst - das ist heute bei vielen Unternehmen nicht mehr üblich...[/QUOTE] @Iarex In meinem Unternehmen ist es aber noch üblich, weil für Überstunden kein Entgelt gewährt wird -im Übrigen sinke ich morgens, bevor (!) ich die Stempelkarte in die Uhr stecke, auf die Knie und verrichte ein fünfzehnminütiges Dankgebet, dass ich arbeiten darf.... stübbken
  • Bei der Vertetung geht es schlichtweg darum, Anrufern oder Vorsprechenden zu erklären, dass die eigentlich Zuständige dann und dann zu erreichen ist oder eine Notiz bzgl. zugesagtem Rückruf entgegenzunehmen, also letztlich Pipifax. Ansonsten bleibt alles liegen - genau wie bei der Urlaubsvertretung. Letztendlich geht es mir von der Belastung her am A...vorbei, ob ich Vertretung mache oder nicht.Die Fälle, in denen es in echte Arbeit ausartet, sind äußerst selten. Das Problem ist, dass ich nicht frei über die Freitage verfügen kann. Wenn ich ganz legal Tarifurlaub nehme oder arbeitsunfähig krank bin - sie also in der Vertretungspflicht ist - wird der Freitag durch den Bereitschaftsdienst abgedeckt (automatisch und für beide), für mich soll diese Regelung freitags nicht gelten. Wie im Eingangsposting bereits gesagt habe ich dann angeblich, weil sie nicht anwesend ist, Präsenzpflicht - nach Meinung meines Vorgesetzten und der anderen Mitglieder des Teams. Meine Vertretung hat sich großzügig bereit erklärt, zwei Freitage pro Jahr, an denen ich mithilfe von Überstunden ein langes Wochenende gestalten möchte, ausnahmsweise arbeiten zu kommen. Das Problem liegt da, wo ich eben angeblich freitags weder an Fortbildungen teilnehmen noch zeitaufwendige außerbüroliche Termine ansetzen darf, ohne dafür die Genehmigung des Teams zu haben. Meiner Überzeugung nach arbeite ich in beiden Fällen, auch wenn ich nicht an meinem Schreibtisch sitze. Ich schiebe eine Woche Überstunden vor mir her und schaffe es nicht, sie abzubauen....(man darf maximal einen Tag am Stück abbauen). stübbken
  • [quote=stübbken]Bei der Vertetung geht es schlichtweg darum, Anrufern oder Vorsprechenden zu erklären, dass die eigentlich Zuständige dann und dann zu erreichen ist oder eine Notiz bzgl. zugesagtem Rückruf entgegenzunehmen, also letztlich Pipifax. Ansonsten bleibt alles liegen - genau wie bei der Urlaubsvertretung. stübbken[/quote] im hiesigen jugendamt gibt es für solche fälle einen anrufbeantworter. von diesem erfährt man wann der jeweile mitarbeiter wieder zu erreichen ist, bzw wer im NOTFALL zuständig ist. ich weiss nicht ob ich da soooo verkehrt liege.... aber für mich hat das jetzt nen anflug von mobbing. willkürliche auslegung von "absprachen". ratlose grüsse Silke
  • Gibt es einen Grund warum die Kollegin Freitags nicht arbeiten kann? Ansonsten könnte sie genauso gut im monatlichen Wechsel die Montage frei machen, dann hat sie ja auch drei Tage am Stück frei.
  • [quote=stübbken]Ich schiebe eine Woche Überstunden vor mir her und schaffe es nicht, sie abzubauen....(man darf maximal einen Tag am Stück abbauen).stübbken[/quote] OK, wenn es gar nicht anders geht, nehm dir immer montags frei - und zwar genau dann, wenn deine Kollegin mal aushäusige Termine machen will oder ähnliches. Dreh den Spieß um. [quote=stübbken]im Übrigen sinke ich morgens, bevor (!) ich die Stempelkarte in die Uhr stecke, auf die Knie und verrichte ein fünfzehnminütiges Dankgebet, dass ich arbeiten darf....[/quote] Büdde jaaaa, jaaaa, jaaaa:bruell: - und danke.:hihi:
  • [quote=Iarex]An Deiner Stelle wäre ich froh dass Du überhaupt Freizeitausgleich für Deine Überstunden bekommst - das ist heute bei vielen Unternehmen nicht mehr üblich...[/quote] Das ist nicht dein Ernst, oder ?! :eek: :mad: Dieses Thema bzw. diese Aussage wäre eigentlich einen eigenen Thread wert und äußerst diskussionswürdig ! @stübbken: Ich kann dein Unverständnis (um es mal milde auszudrücken), verstehen. In meinen Augen ist es eine schreiende Ungerechtigkeit dir gegenüber. An deiner Stelle würde ich mich an den Betriebs-/Personalrat wenden und das Problem vortragen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass deine Vorgesetzten und Teamkollegen mit dieser Regelung offiziell durchkommen würden. Denn ich sehe in deinem Fall keine Gleichberechtigung gegenüber den anderen Kollegen.
  • Huhu Stübbken, oh man, da herrscht ja ein tolles Klima bei euch und ich kann verstehen, dass du dich total ungerecht behandelt fühlst. Kannst du das in deinem Team nochmal zur Diskussion stellen? Finde den Vorschlag von babelfish gut, dass deine Kollegin im monatlichen Wechsel den Freitag bzw. Montag frei macht gut. Da ich ja sehr häufig mit Mitarbeitern verschiedenster Jugendämter telefoniere :) kann ich aus meiner Praxis berichten, dass Anrufbeantworter sehr gängig (;) und nervig;) ) sind. Habe auch noch nicht festgestellt, dass bestimmten Mitarbeitern auch bestimmte Vertretungen zuzuordnen sind. Und hier noch ein Liedchen, dass mir seit Iarex Beitrag nicht mehr aus dem Kopf geht: [align=center][FONT=Century Schoolbook][B][size=14][COLOR=#ff0000]D[/COLOR][/SIZE][/B]anke für meine Arbeitsstelle, danke für jedes kleine Glück, danke für alles Frohe, Helle und für die Musik.[/FONT] :holy: [/align] [align=left]Kiki, die nun überlegen muss, ob sie ihre 170 Überstunden nicht vor lauter Dankbarkeit im nächsten Dienstplan auf 000 korrigiert *koppschüttel* [/align]
  • [quote=Iarex]An Deiner Stelle wäre ich froh dass Du überhaupt Freizeitausgleich für Deine Überstunden bekommst - das ist heute bei vielen Unternehmen nicht mehr üblich...[/quote] Natürlich ist jeder auch ein Stück weit selbst dafür verantwortlich, was er mit sich machen lässt. Ich sag´ das nur weil: ich habe in dem Unternehmen, in dem ich jetzt seit 11 Jahren arbeite, noch nicht eine Überstunde bezahlt bekommen - auch nicht durch Freizeitausgleich. So. Wie gesagt - selber schuld. :-D
  • Ja, aber so weit ich das mitbekommen habe arbeitet Stübbken im öffentlichen Dienst. Dort gibt es tarifrechtliche Regelungen, die für alle gleich sein sollten. es kann nicht angehen, dass Teilzeitarbeit als Montag-Donnerstag-Arbeit interpretiert wird und dafür jeden Freitag jemand (in diesem Fall die gleiche Person) vertreten muss.
  • Das Problem ist mittlerweile gelöst (naja, es gibt einen Kompromiss, mit dem ich leben kann....). Wenn ich freitags nicht im Büro bin, fällt ihre und meine Vertretung auf den Bereitschaftsdienst zurück. Ich terminiere weiterhin so, wie es für mich und die Arbeit sinnvoll ist. Zeitraubende Dienstreisen mit einer Arbeitszeit von mehr als 8 Stunden erledige ich künftig von Montags bis Donnerstags mit Übernachtung (und zweitägiger Büroabsenz!). Und nächsten Montag mache ich frei....Ansonsten gebe ich ab sofort freitags für sie den Anrufbeantworter... Ob das in der Form wirklich im Bürgerinteresse ist, wage ich zu bezweifeln, aber ich habe das Problem nicht gebacken! stübbken