Arbeitsvertrag und Probezeit

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  • Hallo ihr lieben! Ja ich weiss ich hab mich schon lange nicht mehr blicken lassen, aber hoffentlich ändert sich das ja bald mal wieder... so nun zu meiner Frage! Ich habe im Juni meinen Abschluss gemacht! Bis dato leider keine Ausbildungsstelle gefunden und dann beschlossen erstmal "normal" arbeiten zu gehen um mich wärenddessen weiter auf Ausbildungsstellen zu bewerben! Ich hatte auch direkt arbeit in einem Fast Food laden! Jetzt zu meiner Frage! Ich habe zuerst 3 Tage unentgeldliche Probetage von 8,5 Stunden gemacht. Diese wurden mir auch beim Vorstellungsgespräch angekündigt von daher nicht weiter schlimm, ich wusste es ja. Nach diesen Tagen (die waren vom 30.6-2.7) wurde ich direkt in das Arbeitsverhältnis übernommen, aber JETZT kommt der springende Punkt... Ich habe bis heute noch keinen Arbeitsvertrag! Ich werde immer weiter vertröstet! Ich hab weder den Vertrag noch bin ich bei der Krankenkasse gemeldet! So langsam mach ich mir wirklich gedanken! Wie lang darf sowas dauern? Freitag morgen bin ich dann hier zu hause erstmal umgekippt! Ich vertrag die Wärme scheinbar nicht wirklich so gut! Daraufhin haben mich 2 Leute gedrängt mich krank zu melden! Ich wollte zuerst nicht, hab es aber dann doch getan! Jetzt weiss ich nicht ob das ein Kündigungsgrund ist! Ich hab ja weder einen Vertrag noch bestätigt, dass die Probezeit begonnen hat! Kann mir einer von euch da mal weiter helfen? Judith
  • Na klar hast du einen Arbeitsvertrag - bisher aber offenbar nur mündlich. Dein Arbeitgeber ist gemäß Nachweisgesetz [B]verpflichtet,[/B] innerhalb von einem Monat nach dem vereinbarten Arbeitsbeginn die wesentlichen Bedingungen des Arbeitsvertrags [B]schriftlich[/B] festzuhalten und dir ein Exemplar auszuhändigen. Lies mal hier nach: [URL='http://www.personalverlag.de/glossar/pages/Arbeitsvertrag.html']http://www.personalverlag.de/glossar/pages/Arbeitsvertrag.html[/URL] [URL='http://www.info-arbeitsrecht.de/Arbeitsrecht_Arbeitsvertrag/arbeitsrecht_arbeitsvertrag.html']http://www.info-arbeitsrecht.de/Arbeitsrecht_Arbeitsvertrag/arbeitsrecht_arbeitsvertrag.html[/URL] Woher weißt du, daß du noch nicht bei der KK gemeldet wurdest? Hat die KK dir das bestätigt? Dann wäre in der Tat etwas faul. Bist du in einer Gewerkschaft? Falls noch nicht - ganz schnell beitreten!
  • Das mit der Krankenkasse weiss ich, weil ich letzte woche dezent mal nachgefragt habe! Sie sagten ganz am Anfang zu mir ich müsste ihnen meine momentane Krankenkassenkarte mal mitbringen, damit sie sich darum kümmern können! Ich renn denen seit 4 wochen hinterher und bekomm immer nur gesagt: ja wir haben da momentan keine zeit für! In einer Gewerkschaft bin ich auch nicht! Aber ich hoffe auch nicht mehr lange da arbeiten zu müssen! 2 Bewerbungen für eine Ausbildungsstelle stehen noch aus! Die wurden Donnerstag ausgeschrieben und ich hab mich direkt darauf beworben! Die Frage is jetzt nur... können die mich wegen dem Krankmelden jetzt rauswerfen? Ich mein ich hab ja nu wirklich garnichts in der hand! weder einen Vertrag noch sonst irgendwas! Edit: Ich hab mir das grad durchgelesen und folgendes gefunden: [quote][COLOR=#404040]die Zusammensetzung und die Höhe des Arbeitsentgelts einschließlich der Zuschläge, der Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen sowie anderer Bestandteile des Arbeitsentgelts und deren Fälligkeit[/COLOR][/quote] dazu muss ich folgendes sagen, mir wurde mitgeteilt, dass ich einen Teilzeit Vertrag bekommen würde! Sprich 120 Stunden! Jedoch wurde mir Montag(?!) gesagt, dass ich KEIN Grundgehalt haben würde! Dieses würde es erst bei einer Festanstellung mit Vollzeitvertrag geben! Sprich, wenn ich nich arbeite bekomm ich kein Geld! Somit wäre da auch kein Urlaub geregelt, den könnte ich mir dann "aussuchen" Mir fällt gerade auf, dass da wohl mächtig was faul is!
  • Wenn keine Probezeit vereinbart wurde, dann gibt es schlicht und ergreifend keine. Während der Probezeit könnte mit 2 Wochen Frist gekündigt werden, ohne Angabe von Gründen. Gibt es keine Probezeit, muß ein Kündigungsgrund angegeben und die gesetzliche Kündigungsfrist (laut § 622 BGB: vier Wochen zum 15. eines Monats oder zum Monatsende) eingehalten werden. Die Anmeldung eines Arbeitnehmers bei der KK muß übrigens spätestens zwei Wochen nach Arbeitsbeginn erfolgen! Wende dich an die Gewerbeaufsicht, wenn dein AG das versäumt. Zur Krankmeldung: Hast du die Arbeitsunfähigkeit von einem Arzt feststellen und bescheinigen lassen? Besser ist das ... Eine Gewerkschaftsmitgliedschaft ist für jeden Arbeitnehmer empfehlenswert - auch dann, wenn er Azubi ist. Und da fällt mir noch ein: Du arbeitest mit Lebensmitteln, oder? Hat dein Arbeitgeber sich darum gekümmert, daß du eine Bescheinigung über die Belehrung zum Umgang mit Lebensmitteln (beim Gesundheitsamt) bekommst und vorlegst? Falls nicht, ist er in höchstem Maße unseriös!
  • Also das Gesundheitszeugnis musste ich noch vor den Probetagen machen! Darum hat er sich gekümmert! Ich habe gerade mal kurz bei meinem Bruder angerufen, er ist selbst Arbeitgeber, zwar in einem total anderen Gewerbe aber es ging mir ja um die Krankenkasse! Und er sagte zu mir, dass wenn mir was auf der Arbeit passieren sollte... sprich ich verbrenn mich stark, brech mir die hand oder sonstiges und ich das als Arbeitsunfall angebe ich erhebliche Probleme bekommen kann. Ich bin ja momentan wegen fehlender Anmeldung ja noch über meine Eltern versichert, aber sollte wirklcih was passieren könnte die Krankenkasse mir wohl sagen: ja gute Frau tut uns leid, aber WIR kommen dafür nicht auf! Zu dem Gelben... ja den wollte ich mir holen! ich auf zum Arzt...Hausarzt Urlaub... ruf bei der Vertretung an... Vertretung Freitag nich da... und die Vertretung von der Vertretung hat um 12 zu gemacht und um 11 bin ich umgekippt! Sprich NOCH hab ich keinen Gelben! Den hol ich mir morgen früh! Ich hab die ganze zeit schon so ein komisches gefühl... Ich muss ja gleich da anrufen und nach meinen Arbeitszeiten fragen... Irgendwie glaub ich das da sowas kommt wie: ja sie brauchen garnich mehr kommen! Aber kann auch nur ein gefühl sein!
  • Also, der Unfug, daß du als 120-Stunden-Kraft kein Grundgehalt bekommen sollst, spricht ja schon für sich ... natürlich steht dir ein Gehalt zu, und daß du nach fast einem Monat noch nicht mal weißt, was du verdienst, ist unglaublich. Eine der großen Fast-Food-Ketten ist das nicht, oder? Die können sich so was nämlich gar nicht erlauben ...
  • [QUOTE=Samandiriel]Jedoch wurde mir Montag(?!) gesagt, dass ich KEIN Grundgehalt haben würde! Dieses würde es erst bei einer Festanstellung mit Vollzeitvertrag geben! Sprich, wenn ich nich arbeite bekomm ich kein Geld! Somit wäre da auch kein Urlaub geregelt, den könnte ich mir dann "aussuchen" Mir fällt gerade auf, dass da wohl mächtig was faul is![/QUOTE] das klingt fürwahr übel. lass dich nicht ausnutzen. entweder sie machen das jetzt ordentlich mit fixgehalt und urlaub oder du solltest gehen.
  • [quote=Rascha] Eine der großen Fast-Food-Ketten ist das nicht, oder? Die können sich so was nämlich gar nicht erlauben ...[/quote] Doch ist es! Aber es ist nicht Mc Doof! Ich mein da is noch mehr vorgefallen! Ein Burger mit allem drum und dran muss in 36 sekunden fertig sein nicht wie bei mir in 46! Kollegen waren anfangs nett und mutieren zu den riesen Arsch.... Ich hätte es auch nicht für möglich gehalten! Denn mein Freund hat auch einen 120 Stunden vertrag bei einem Supermarkt und hat sein Fixgehalt! Ich kenn das garnich anders! Und mit dem verdienen... naja ich weiss was ich an stundenlohn hab und hoffe, dass ich nächsten monat so halbwegs über die runden komm! @Lovely Rita: Ich bin am suchen! Ich such mir zur not lieber 2 putzstellen auf 400€ und zahl von einer steuern als so weiter zu machen!
  • [QUOTE]Und er sagte zu mir, dass wenn mir was auf der Arbeit passieren sollte... sprich ich verbrenn mich stark, brech mir die hand oder sonstiges und ich das als Arbeitsunfall angebe ich erhebliche Probleme bekommen kann.[/QUOTE] Das wären doch aber Arbeitsunfälle und damit hat Deine private Krankenversicherung sowieso nix zu tun - dafür ist die Berufsgenossenschaft zuständig (die übrigens in der Regel deutlich bessere Leistungen bringen als AOK und Co.). Die ganze Sache klingt für mich auch irgendwie unseriös, wär sicher besser, wenn Du da baldmöglichst rauskommst.
  • Moin, Moin Samandiriel Also ich würde mich an deiner Stelle an die Berufsgenossenschaft oder die IHK wenden!!!!!!!!!!!! [size=24][COLOR=Red]Das was Du da schreibst, stinkt zum Himmel. :([COLOR=Black][size=10] Ich fürchte da will Dich jemand auf ganz miese Art abzocken........... Bei mir leuten, wenn ich lese was Du schreibst, alle Alarmglocken. Silber-Tiger [/SIZE][/COLOR][/COLOR][/SIZE]
  • So... gestern hab ich meinen Arbeitsvertrag bekommen und er ist echt rückwirkend auf anfang Juli datiert! Ich wurde auch rückwirkend bei der Krankenkasse gemeldet! wusste garnich, dass das geht! aber jetzt hab ich n anderes problem! Ich hab nachher ein Vorstellungsgespräch für ne Lehrstelle.... kann man in so einem Fall eigentlich irgendwie aus nem bestehenden Vertrag raus? Ich hab im vertrag drin stehen, dass ich 2 wochen kündigungsfrist hab! kann man sich dann einfach urlaub nehmen (er ist eh nich bezahlt) und bei einem anderen Arbeitgeber anfangen?
  • Die Kündigungsfrist mußt du einhalten! In den seltensten Fällen bekommst du eine Lehrstelle von heute auf morgen; der neue Arbeitgeber wird sicher ein paar Tage auf dich warten können. Wieso ist dein Urlaub "nicht bezahlt"? Dir stehen doch pro Monat zwei Werktage bezahlter Urlaub zu. Und für den (ggf. nötigen) Rest kannst du deinen jetzigen Arbeitgeber um unbezahlten Urlaub bitten - glaube kaum, daß er sich da querstellt.
  • laut Arbeitsvertrag ist mein Urlaub unbezahlt, weil ich ja auch kein Fixgehalt habe! Sprich wenn ich nich arbeite bekomm ich kein Geld! Das ist zwar nicht sehr schön, aber immerhin besser, als ohne Arbeit zu sein! Ich hoffe jetzt einfach mal, dass ich, wenn ich die stelle bekomme den Urlaub durch boxen kann! Das ding ist einfach, dass bei Uns die Ausbildungen schon begonnen haben! Deshalb wird das wohl von heute auf morgen sein!
  • Es gibt ein Bundesurlaubsgesetz! Danach hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf 24 Werktage Urlaub im Jahr. Auch ein Vertrag kann das Gesetz nicht brechen. Dir stehen also pro Monat Beschäftigung auf jeden Fall 2 Tage Urlaub zu, egal was in Deinem Vertrag steht. Falls Du jetzt einen Lehrvertrag bekommst - wofür ich Dir ganz doll die Daumen drücke - hat Dein Lehrherr bestimmt Verständnis dafür, daß Du Deinen bestehenden Vertrag einhalten mußt. Trotzdem würde ich an Deiner Stelle, wenn es nötig sein sollte, mit Deinem jetzigen Arbeitgeber verhandeln, daß der Vertrag in gegenseitigem Einverständnis, vorzeitg gelöst werden kann. Ich wünsche Dir ganz viel Glück und Erfolg bei Deinem Vorstellungsgespräch!
  • Es gibt dann auch noch die Möglichkeit, Deinen Arbeitsgeber um einen Auflösungsvertrag zu bitten - dann könntest Du sofort raus aus dem Arbeitsverhältnis (natürlich nur, wenn er zustimmt). Ansonsten steht Dir laut Gesetz bezahlter Urlaub zu!
  • [quote]laut Arbeitsvertrag ist mein Urlaub unbezahlt, weil ich ja auch kein Fixgehalt habe[/quote] Den Wortlaut sähe ich gerne .... das ist absolut unzulässig. Wieso hast du "kein Fixgehalt"?! Ist in deinem Arbeitsvertrag etwa nicht festgelegt, welche Arbeitszeiten du hast und wieviel du pro Stunde bekommst? Und bist du inzwischen einer Gewerkschaft beigetreten?
  • Also ich komm grad vom Bewerbungsgespräch! Chefin scheint ein Drache zu sein und der Chef steht unterm Pantoffel, aber das würde mich ja nich interessieren! Faktum ist aber, dass ich mir die Ausbildung nicht leisten kann! Sie zahlen 240€ brutto! Das ist noch nicht einmal mein Anteil von der Miete die ich zahlen muss! Also muss der Ausbildungsbeginn auf nächstes jahr verschoben werden! Da hab ich jetzt wenigstens noch genug Zeit um ordentlich zu suchen! So und nun zu meinem tollen arbeitsvertrag... ich tippe mal ab was da unter Urlaub steht: 1. Der Urlaub ist in (keine zahl eingetragen) Arbeitstagen bemessen und richtet sich nach den einschlägigen tariflichen Bestimmungen 2. Der urlaub ist schriftlich einzureichen bla bla 3. Während des unbezahlten Urlaubs ruht das Arbeitsverhältnis 4. Ein Entgeltfortzahlungsanspruch für genommene Freizeit, auf die kein Rechtsanspruch bestanden hat, besteht nicht. Gewährte Entgeltfortzahlung ist in diesem Fall zurückzuzahlen. Und jetzt zum Lohn: 1. Der Arbeitnehmer wird nach geleisteten und angeordneten Stunden vergütet. 2. bla bla vereinbart mit dem Arbeitnehmer die Zahlung der tariflich zutreffenden Vergütung abhängig von der tatsächlichen Tätigkeitsausübung. 3. is die tarifgruppe 4. Als STundenlohn wird vorbehaltlich der zutreffendenden Eingruppierung deklariert, das heißt, nur benannt, aber nicht vertraglich vereinbart. Soviel zu meinem momentanen Arbeitsvertrag
  • Natürlich bekommst du bezahlten Urlaub. Ist keine Zahl eingetragen, gilt das, was im Tarifvertrag steht. Zur Ausbildungsvergütung: Zusätzlich zur Azubivergütung bekommst du doch auch ggf. BAB und Kindergeld! Wenn deine Eltern "zuviel" verdienen, als daß du BAB bekämst, dann müssen sie dich während der Ausbildung unterstützen. Nachtrag: Um welchen Ausbildungsberuf geht es?
  • Meine Eltern können mich nicht unterstützen! dazu fehlt ihnen auch das Geld. Es wäre eine Ausbildung in der Gastronomie/ Konditorei gewesen! Laut Tarif vom Arbeitsamt beträgt die Vergütung wärend der Ausbildung in den Alten Bundesländern 391€ im ersten Lehrjahr! Die hätte ich dort noch nicht einmal im 3. bekommen!
  • Zum ersten Punkt: Natürlich hast du einen Urlaubsanspruch - entweder nach Tarifvertrag oder (wenn es keinen gibt) den gesetzlichen Anspruch. Zur Ausbildung: Ausbildungsvergütungen sind festgelegt je nach Beruf und Tarifvertrag, daran müssen sich die Ausbildungsbetriebe halten! Mit welcher Begründung tun sie es denn nicht? Wie heißt der Beruf genau, ich habe selbst in der Gastronomie "gelernt" - damals gabs im ersten Lehrjahr 470 DM und davon wurden noch fast 400 DM Kost/Logi abgezogen. Und ich erhielt BAB, war glaube ich so ca. 200 DM monatlich (vor 20 Jahren!) Im Übrigen wären 240 EUR brutto derselbe Betrag in Netto, da fallen keine Abzüge an. Ebenso bei den 391 EUR. Wenn es keine BAB gibt dann kannst du Leistungen nach Hartz IV beantragen. Gruß Ulrike
  • [quote]Zur Ausbildung: Ausbildungsvergütungen sind festgelegt je nach Beruf und Tarifvertrag, daran müssen sich die Ausbildungsbetriebe halten! Mit welcher Begründung tun sie es denn nicht? [/quote] Wenn ich das richtig zwischen den Zeilen gelesen habe, war das dann eine Lehrstelle im Osten, oder? Und da gibt es generell niedrigere Vergütungen. Warum auch immer... Ach ja, die Produktivität ist da ja niedriger. Und die Mieten. Und überhaupt. :mad: Und wenn es doch eine Lehrstelle im Westen (alte Länder) war, dann schließe ich mich Ulrikes Frage an. Kirstin
  • [quote]Wenn es keine BAB gibt dann kannst du Leistungen nach Hartz IV beantragen.[/quote] Das ist leider absolut falsch! Azubis bekommen eben [B]keine[/B] "Hartz IV" Leistungen, es sei denn, sie leben noch im Haushalt ihrer Eltern, die sie selbst nicht ausreichend unterstützen können. Samandiriel, es ist fast egal, wie hoch oder niedrig deine Azubivergütung ist. Sie wird doch durch [B]BAB[/B] (Berufsausbildungsbeihilfe) aufgestockt, wenn deine Eltern dich nicht unterstützen können. Und das [B]Kindergeld[/B] (immerhin 154 Euro pro Monat!) bitte nicht vergessen. Um welchen [B]Beruf[/B] geht es denn nun konkret? Konditorin? Guck einfach mal hier nach: [URL='http://infobub.arbeitsagentur.de/berufe/index.jsp']http://infobub.arbeitsagentur.de/berufe/index.jsp[/URL] Dort findest du u. a. auch detaillierte Informationen zur Azubivergütung in "deinem" Beruf ("Ausbildung" - "finanzielle Aspekte"). [U]Nachtrag:[/U] [quote]Chefin scheint ein Drache zu sein und der Chef steht unterm Pantoffel, aber das würde mich ja nich interessieren! [/quote] Nun ja, wenn du in einem Betrieb immerhin drei Jahre lang arbeiten und lernen willst, dann ist es nicht ganz irrelevant, wie gut oder schlecht das Betriebsklima ist. Unterschätze das bitte nicht.
  • nein also die Ausbildungsstelle ist im Westen! Hat damit nichts zu tun! Ich weiss nich, warum sie nur so wenig zahlen! Ich hab ihnen gesagt, dass ich mich auch über die Vergütung informiert habe und daraufhin wurde mir dann nur vor den Kopf gehauen: "Ich bilde seit 30 Jahren aus! Ich weiss was ich tue!" Naja bitteschön! Ja genau auf DER seite hatte ich mich auch Informiert über die Finanziellen Aspekte! Es ist Bäckerei/Konditorei Fachverkäuferin! Oder für die Azubis von heute: Fachverkäuferin Lebensmittelhandwerk (Bäckerei) ja die Klammer muss da mit dran! :rolleyes: Das mit der Chefin kam falsch rüber... zu mir war sie ganz freundlich! zu der anderen Azubine auch, aber zu ihrem Mann... holla... also sowas hab ich ja selten erlebt! Ich sollte die nächste Woche zum Probearbeiten kommen! Dienstag und eventuell noch einen Tag! Dafür müsste ich meine momentanen Freien Tage opfern! Wäre ich sogar mit einverstanden! Gar kein Problem! Ich bin schon bereit ziemlich viel für eine Ausbildungs oder überhaupt Arbeitsstelle zu tun! Nur die Tatsache, dass ich mir vorher einen knielangen Rock, bestimmte Schuhe (aus irgendeinem Berufsbekleidungsgeschäft) und auch eine Bluse von dort besorgen müsste stößt mir momentan etwas auf! Da hab ich momentan weder das Geld noch die Zeit zu da hin zu fahren und mir die Sachen kaufen zu gehen! Davon mal ab, will ich garnich wissen, wie ich nach 15 durchgearbeiteten Tagen durch die gegend lauf! (also ich mein am stück ohne freien tag)
  • "Die durchschnittliche tarifliche Ausbildungsvergütung pro Monat betrug im Jahr 2005 ... im ersten Ausbildungsjahr [B]391[/B] Euro" (Quelle: oben genannter Link, also Arbeitsagentur) Komischer Betrieb muß das sein. Sei mir nicht böse, daß ich frage, aber welchen Schulabschluß hast du denn? Das ist sozusagen ein klassischer Beruf für Hauptschüler, aber du bist doch schon 22, hast also sicherlich nicht nur den Hauptschulabschluß? Und 15 durchgearbeitete Tage - verstößt das nicht gegen das Arbeitszeitgesetz?
  • Ich hab realschule hatte aber kein Englisch inner Schule, hab keine Ausbildungsstelle gefunden, hab dann nochmal meinen Abschluss wiederholt! Und mitlerweile ist es leider kein Hauptschulabschlussberuf mehr! Aber mit meinem alter sprichst du was schönes an... ich kann es mir nicht mehr aussuchen, WAS ich machen kann! Ich such einfach von A-Z! Aber natürlich nur berufe, von denen ich weiss, dass ich sie auch kann! Und das mit den 15 Tagen is nunmal so... ich hatte jetzt Montag und Dienstag frei! Arbeite bei meiner momentanen stelle wieder bis Montag und hab dann Dienstag und Mittwoch frei! Würde ich die Probetage machen, fallen meine Freien tage bei der momentanen Arbeit ja weg! von daher ist das nicht gegens Gesetz sondern einfach nur klarer Fall von Dumm gelaufen! Und wie ich übernächste Woche frei hab, weiss ich ja nu noch nich.