(zu) schwerer Gärtner vor dem Arbeitsgericht

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Technische Probleme
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  • [url]http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=410017[/url] Das wollte ich Euch nicht vorenthalten, einerseits den Bericht zu dem Gerichtsverfahren als auch andererseits die sich darum bildenden Meinungen.
  • Spannend finde ich die Urteilsbegründung. Das liest sich schon so, als wäre es auch eine Formsache - also die konkrete Bennenung von Ort/Zeit/Umstand nötig. Bemängelt wird ja das pauschale Anbringen der Kündigungs-Begründungen. Diese an sich kann ich nämlich komplett nachvollziehen. Bei fast allen vorgebrachten Punkten des Unternehmens ist mir durchaus einleuchtend, dass das so nicht geht und auch nicht einfach abgestellt werden kann/Wege drumrum gibt und mit dem hohen Gewicht zusammenhängen. Dass man bei einem Mitarbeiter, der so lange im Unternehme ist, evtl. versucht eine andere Tätigkeit innerhalb des Unternehmsn (Büro. Lager.Whatever) zu finden wäre ´ne Sache, aber halt auch nicht in jedem Unternehmen und mit jedem Mitarbeiter möglich. Was soll der Arbeitgeber also tun? Auch wenn man jetzt die Aussage vom Arbeitnehmer nimmt, dass er alle Arbeiten nach wie vor ausführen kann. Was ich bei er Art der Tätigkeit und Höhe des Gewichts anzweifel, ja (siehe Graben-/Kanalbreiten etc.). Aber selbst wenn das außen vor bleibt immer noch der Sicherheitsaspekt bei nicht für das hohe Gewicht zugelassene/vorhandene Arbeitsgerätschaften. Zudem finde ich den geschlossenen Vergleich spannend - gibt es dazu irgendwo mehr Info? In den diversen Artikeln dazu heißt es nur "Darf weiter im Betrieb arbeiten, muss aber abenehmen" Wieviel in welcher Zeit und was, wenn es nicht klappt?

    Einmal editiert, zuletzt von Orien ()