Arbeitsrecht : Übergewicht ist kein Kündigungsgrund

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  • [B]Ist Leibesfülle eine Behinderung, die gesetzlichen Schutz verdient? Im Arbeitsrecht könnte das bald gelten. Ein 160 Kilo schwerer Kinderbetreuer klagte gegen seinen Rauswurf vor dem Europäischen Gerichtshof und bekam recht.[/B] Wer fettleibig ist, kann künftig mit besonderem Schutz rechnen: Nach einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) kann starkes [URL='http://www.spiegel.de/thema/uebergewicht/']Übergewicht[/URL] als [URL='http://www.spiegel.de/thema/koerperliche_behinderung/']Behinderung[/URL] im Beruf gelten. weiterlesen [url]http://www.spiegel.de/karriere/berufsleben/eugh-uebergewicht-kann-als-behinderung-gelten-a-1009237.html[/url]
  • Ich weiß jetzt nicht, ob ich das gut oder schlecht finden soll... so richtig behindert fühle ich mich nämlich trotzalledem nicht. Ausserdem kann das dann ein "Einstellungshindernis" sein, wenn ich mich irgendwo neu bewerbe. Naja. Mal schauen, was daraus gemacht wird. :-o