Starke Fettleibigkeit kann als Behinderung gelten

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  • Luxemburg: Fettleibigkeit kann nach Ansicht eines Gutachters am Europäischen Gerichtshof eine Behinderung im Beruf darstellen. Etwa wenn das Übergewicht extrem ist und den Arbeitnehmer daran hindert, gleichberechtigt am Berufsleben teilzuhaben, weil er körperlich und seelisch belastet ist. Das schreibt der Generalanwalt in einem am Donnerstag in Luxemburg veröffentlichten Gutachten (Rechtssache C-354/13). Als Grenzwert nennt der Gutachter einen Body-Mass-Index (BMI) von 40. aus [url]http://www.handelsblatt.com/finanzen/recht-steuern/arbeitsrecht/eu-gutachten-fettleibigkeit-kann-als-behinderung-zaehlen/10214156.html[/url] Das wird zumindest Kündigungen aus Gewichtsgründen sehr erschweren.
  • „Starke Fettleibigkeit würde somit als Behinderung gelten“ – ich kenne mich nicht gut mit dem Thema Behinderung und Arbeitsplatz/suche aus. Der mögliche Arbeitgeber darf doch einen Bewerber nach bestehenden Behinderungen fragen … bei einer Fettleibigkeit wäre diese Frage nicht nötig und der Arbeitgeber hätte, bei jedem dicken Bewerber, die Befürchtung einen Schwerbehinderten, mit all seinen Rechten, einzustellen, dass wäre doch dann eher ein Einstellungshindernis. Ich könnte mir schon vorstellen, dass dieses Urteil bei einer bestehenden Arbeitsstelle von nutzen sein könnte, aber bei der Arbeitsplatzsuche bin ich mir nicht sicher. Eine Kollegin von meinem Mann hat MS und einen Schwerbehindertenausweis. Die Frau hatte das bei der Arbeitsplatzsuche verschwiegen und auf die Frage von meinem Mann warum, hat sie gesagt, dass es schwierig sei mit diesem Ausweis eine Stelle zu bekommen.
  • [quote='Bircan','http://das-dicke-forum.de/forum/index.php?thread/&postID=131575#post131575']„Starke Fettleibigkeit würde somit als Behinderung gelten“ – ich kenne mich nicht gut mit dem Thema Behinderung und Arbeitsplatz/suche aus. Der mögliche Arbeitgeber darf doch einen Bewerber nach bestehenden Behinderungen fragen … bei einer Fettleibigkeit wäre diese Frage nicht nötig und der Arbeitgeber hätte, bei jedem dicken Bewerber, die Befürchtung einen Schwerbehinderten, mit all seinen Rechten, einzustellen, dass wäre doch dann eher ein Einstellungshindernis. [/QUOTE] Wie ist das im öffentlichen Dienst? Darf der Staat sich weigern, Schwerbehinderte zu verbeamten? Gibt es nicht eine Quote? liebe Grüße Lisa
  • [quote='Lisa Cortez','http://das-dicke-forum.de/forum/index.php?thread/&postID=131577#post131577']Wie ist das im öffentlichen Dienst? Darf der Staat sich weigern, Schwerbehinderte zu verbeamten? Gibt es nicht eine Quote?[/QUOTE] Ich könnte mir vorstellen, dass ein schwerbehinderter Menschen bei fachlicher Eignung, für den möglichen Arbeitsplatz, beim öffentlichen Dienst besser Chancen hat. Beim Thema Schwerbehinderten-Quote bin ich überfragt … ich glaube aber, dass es so etwas gibt, ab einer gewissen Mitarbeiterzahl.
  • Sozialgesetzbuch 9, §71: Private [B]und[/B] öffentliche Arbeitgeber ab 20 Arbeitnehmern müssen mindestens 5% der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Personen besetzen. Die Zahl der Schwerbehinderten und der Arbeitnehmer wird grob gesagt monatsweise im Jahresdurchschnitt betrachtet. Dann gibt es Klauseln für Mehrfachanrechnungen bei besonders schwer behinderten Mitarbeitern oder behinderten Auszubildenden usw. Wer sich nicht daran hält, muss je nicht durch Schwerbehinderte besetzten Arbeitsplatz eine Ausgleichsabgabe von 105 Euro/Jahr (Ist-Quote
  • Hallöchen ihr Lieben, ich arbeite im Ö. D. und bin schwerbehindert. Es ist so, dass man seine Behinderung bei einem Vorstellungsgespräch oder in einer Bewerbung nicht angeben muss, solange man die geforderten Arbeiten ohne Hilfsmittel ausführen kann. Ist das nicht möglich, oder nur eingeschränkt, muss man die Behinderung angeben, bzw. kann man gekündigt werden, da man die geforderten Arbeiten nicht in vollem Umfang ausführen kann. Die Behindertenquote gibt es tatsächlich und auch die Subventionen, wenn eine Firma einen Behinderten einstellt. Allerdings sind die Strafzahlungen, wenn eine Firma sich weigert, Behinderte einzustellen so gering, dass es sich für die meisten Arbeitgeber eher lohnt, diese Strafe zu zahlen und dafür keinen behinderten Bewerber einzustellen. Im öffentlichen Dienst ist es leichter, eine Stelle zu bekommen, allerdings muss man erst mal an die Stellenausschreibungen rankommen. Wenn man Glück hat und über den Integrationsfachdienst Stellenausschreibungen bekommt, dann hat man die größte Auswahl an Stellen im ö. D. Es ist zwar schon richtig, dass starkes Übergewicht sehr einschränkend ist bzw. sein kann, zumindest empfinde ich das so, andererseits sind dicke Menschen ohnehin schon stigmatisiert und ich glaube, wenn man uns auch noch den "Behindert"-Stempel verpasst, dann werden wir komplett zur Randgruppe der Gesellschaft. Die Meisten von uns müssen doch ohnehin schon täglich um Anerkennung, Akzeptanz, Respekt usw. kämpfen. Ich glaube, das würde sich noch verstärken, wenn man Übergewicht als Behinderung im gesetzlichen Sinne, sieht.
  • [quote='TB76SW','http://das-dicke-forum.de/forum/index.php?thread/&postID=131608#post131608'] Es ist zwar schon richtig, dass starkes Übergewicht sehr einschränkend ist bzw. sein kann, zumindest empfinde ich das so, andererseits sind dicke Menschen ohnehin schon stigmatisiert und ich glaube, wenn man uns auch noch den "Behindert"-Stempel verpasst, dann werden wir komplett zur Randgruppe der Gesellschaft. Die Meisten von uns müssen doch ohnehin schon täglich um Anerkennung, Akzeptanz, Respekt usw. kämpfen. Ich glaube, das würde sich noch verstärken, wenn man Übergewicht als Behinderung im gesetzlichen Sinne, sieht.[/QUOTE] Ja, aber wenn man eh schon alle Nachteile einer Minderheit erfährt, warum darf man dann nicht ein paar der Vorteile haben? [quote='TB76SW','http://das-dicke-forum.de/forum/index.php?thread/&postID=131608#post131608']Es ist so, dass man seine Behinderung bei einem Vorstellungsgespräch oder in einer Bewerbung nicht angeben muss, solange man die geforderten Arbeiten ohne Hilfsmittel ausführen kann. Ist das nicht möglich, oder nur eingeschränkt, muss man die Behinderung angeben, bzw. kann man gekündigt werden, da man die geforderten Arbeiten nicht in vollem Umfang ausführen kann. [/QUOTE] Die Behinderung " große Fettleibigkeit" wäre aber genauso ersichtlich wie "Rollstuhlfahrer" , da wäre nix mit Verschweigen. Denke aber , dass die Statusänderung nur vorteilhaft ist - bei bestehenden Arbeitsverhältnissen . im öffentlichen Dienst in der freien Wirtschaft dann eher einstellungshemmend, leider. Mit freundlichen Grüßen Lisa
  • Ich habe ein Verständnisproblem. Ich dachte immer, dass der Tenor dieses Forums sei, dass Adipositas keine Krankheit ist und mit keinen wesentlichen Einschränkungen (Ausnahmen bestätigen wie immer die Regel) verbunden ist. Aus diesen und vielen weiteren Gründen, die ich nun nicht einzeln anführen werde, wird Gewichtsabnahme nicht propagiert oder angestrebt. Man soll sich stattdessen mit seinem Körper anfreunden und ein dickes Selbstbewusstsein entwickeln. Wie kann man unter Berücksichtigung all dieser Aspekte dann dafür sein, dass Adipositas als schwere Behinderung anerkannt wird? Edit: Siehe auch den Thread von Muminfrau zu ihrer Verbeamtung.

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  • [quote='Lucia','http://das-dicke-forum.de/forum/index.php?thread/&postID=131612#post131612'] [...] Ich dachte immer, dass der Tenor dieses Forums sei, dass Adipositas keine Krankheit ist und mit keinen wesentlichen Einschränkungen (Ausnahmen bestätigen wie immer die Regel) verbunden ist. Aus diesen und vielen weiteren Gründen, die ich nun nicht einzeln anführen werde, wird [I]Gewichtsabnahme[/I] [I]nicht[/I] propagiert oder [I]angestrebt[/I]. [...] [/QUOTE] Huch - dieses Forum strebt so etwas an :confused: bzw. nicht an … ? Sorry, aber das ist mir neu und doch überhaupt keine Philosophie dieses Forums. In diesem Forum gibt es: Dick & Weniger Dick und dabei steht: Gedanken und Gefühle im Zusammenhang [I]mit der[/I] [I]Gewichtsreduktion[/I].
  • [quote='Lucia','http://das-dicke-forum.de/forum/index.php?thread/&postID=131612#post131612']Ich habe ein Verständnisproblem.[/QUOTE] Für dieses empfehle ich die Lektüre unserer [URL='http://das-dicke-forum.de/cms/content/view/21/72/']Philosophie[/URL]. Ich finde, es wird dort ganz gut erklärt, wofür wir stehen. Und daß das eine das andere nicht ausschließt.;)
  • [quote='Lucia','http://das-dicke-forum.de/forum/index.php?thread/&postID=131612#post131612'] Wie kann man unter Berücksichtigung all dieser Aspekte dann dafür sein, dass Adipositas als schwere Behinderung anerkannt wird? .[/QUOTE] ich bin utilaristisch und suche meinen Vorteil.
  • Wenn schwere Adipositas einer Behinderung gleichgestellt würde: würde es zumindest in Einzelfällen (beispielsweise bei Stoffwechselerkrankungen oder Zunahme aufgrund von notwendigen Medikamenten) eine Verschiebung der Wahrnehmung von "persönlichem sträflichen Versagen" hin zu "schicksalhaften Umständen" geben, und man könnte die (zwar nicht so dollen, aber immerhin) Schutzrechte für Behinderte in Anspruch nehmen, oder Zuschüsse für geeignete Hilfsmittel beantragen. Das fängt an beim Sockenanzieher bis hin zu extra starken Toilettensitzen. Zitat Sozialgesetzbuch IX §2: "Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist." Bei [B]extremem[/B] Übergewicht wird wahrscheinlich diese Definition erfüllt sein. Es gibt zwar eine recht große Schnittmenge, aber Behinderung ist nicht gleich Krankheit. Übergewicht [B]ist[/B] keine Krankheit, kann aber [B]Symptom[/B] einer Krankheit sein. Übergewicht kann das Leben in der Gesellschaft beeinträchtigen, und zwar länger als sechs Monate. Etliche User/innen würden dem glaub ich beipflichten. Es heißt ja auch nicht, dass automatisch alle Dicken als behindert gelten sollen, sondern nur, wer den entsprechenden Antrag stellt, und dem auch zugestimmt werden muss. Der Behindertenstatus wird außerdem in regelmäßigen Abständen überprüft. Wenn offiziell der Status "behindert" vorliegt, kann auch bei Einstellungsgesprächen nicht mehr ohne sachlichen Grund allein aufgrund des Aussehens eine Bewerbung abgelehnt werden. Dann greift nämlich das AGG, was bei "nur dick" eben [B]nicht[/B] angewendet werden kann. Natürlich bleiben die üblichen Beweisprobleme, die haben aber auch Frauen, Migranten und Schwarze. Wer im Staus "behindert" etwas Herabwürdigendes sieht, sollte seine eigene Einstellung gegenüber Behinderten vielleicht etwas hinterfragen.
  • Ich persönlich würde wegen Typ I Diabetes und weiterer angeborener physischer Einschränkungen die Kriterien für eine Behinderung mit über 50% erfüllen und damit zu den besonders schutzwürdigen Behinderten zählen. Ich habe aber bewusst auf die Ausstellung eines amtlichen Bescheids verzichtet. Grund waren die von mir bereits erlebten (und von Bekannten mit Bescheid geschilderten) Probleme bei Bewerbungsgesprächen, im öffentlichen Bereich teilweise noch heftiger als in der Privatwirtschaft. Eine Verbeamtung wäre mit Bescheid unmöglich. Und was das Argument mit dem Beweisen der Diskriminierung angeht: In der Theorie gut und wichtig, in der Praxis gehen diesen Weg allerdings nur die wenigsten aufgrund der dafür erforderlichen Energie verbunden mit guten Nerven. [quote='Sophie','http://das-dicke-forum.de/forum/index.php?thread/&postID=131641#post131641']Bei [B]extremem[/B] Übergewicht wird wahrscheinlich diese Definition erfüllt sein.[/QUOTE] In dem von Lisa Cortez verlinkten Artikel wurde BMI ab 40 genannt. Das würde ich noch nicht als extrem bezeichnen. [quote='Sophie','http://das-dicke-forum.de/forum/index.php?thread/&postID=131641#post131641'] Wer im Staus "behindert" etwas Herabwürdigendes sieht, sollte seine eigene Einstellung gegenüber Behinderten vielleicht etwas hinterfragen.[/QUOTE] Solltest du damit mich meinen: Ich bin seit meiner Geburt und werde bis zu meinem Lebensende im Vergleich zu den Möglichkeiten organisch und motorisch gesunder Menschen eingeschränkt sein. Das ist Teil meines Alltags. Ansonsten zitiere ich gerne das Motto eines lokalen Integrationsverbandes: "Behindert ist man nicht, sondern man wird behindert."
  • Hallo Lucia, fände es gut, wenn jeder die freie Wahl hat, ob er den Antrag stellt. Ich habe einen GdB von 50% wegen der Schizo und finde es ganz in Ordnung so; ich spare immerhin Steuern. Würde ich arbeiten, hätte ich mehr urlaubstage, besonderen Kündigungsschutz und einen behindertengerechten Arbeitsplatz. Wenn sich ein sehr dicker Mensch als behindert klassifiziert, ist doch okay. Und wenn du es nicht tust, doch auch. Das Sozialgesetzbuch fasst den Begriff ja schon sehr weit. Ich finde auch nix dabei, mich als " behindert" zu bezeichnen Mit freundlichen Grüßen Lisa