Erfolg vor Sozialgericht

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  • Eben sah ich kurz einen Bericht über eine seit 12 Jahren arbeitslose Frau, der wegen ihres Gewichtes von 94kg bei 168cm Körpergröße von der Bundesagentur für Arbeit mitgeteilt wurde, sie müsse ihr Gewicht drastisch reduzieren, um vermittelbar zu sein. Die Agentur behauptete zwar, sie habe lediglich einen Bildungsträger zitiert, doch die Frau fühlte sich zurecht diskriminiert und zog vor das Sozialgericht. Dieses bestätigte, dass ihr Körpergewicht keineswegs Grund für ihre Arbeitslosigkeit sei.
  • Chaka! Die Frau hat es wenigstens mal gewagt, gegen die Diskriminierung vorzugehen. Die hat einen BMI von 33 - was fanden die denn an der schon besonders dick? Komisch, was man sich so alles gefallen lassen muss.
  • Sehr gut! Es freut mich, daß die Frau sich erfolgreich zur Wehr gesetzt hat. Wenn Übergewicht per se ein Vermittlungshemmnis wäre, dann hätten wohl kaum Zig-, wenn nicht gar Hunderttausende von Dicken einen festen Job ...
  • Na dann freu ich mich ja morgen auf mein Gespräch im Arbeitsamt mit der Dame vom Berufsinformationszentrum!
  • Hatte den Bericht auch gesehen - die Frau wurde über längere Zeit von nem Kamerateam begleitet. Ich finde es super wie das Sozialgericht geurteilt hat. Zwar macht das den seelischen Schaden nicht gut - aber es zeigt das man auch diese Diskreminierung ernst nimmt. :wink1: Aska
  • 'Tschuldigung, wenn ich dumm frage: Aber was hat sie vom Urteil? Außer Recht? Mir ist es auch schon auf 2 verschiedenen Arbeitsagenturen (Berufsberatung) passiert, dass man mich wegen meinem Gewicht nicht oder nur als Köchin vermitteln wollte, anstelle in den Bürobereich. Ich solle erstmal zur Kur fahren und abnehmen (O-Ton Chef der Berufsberatung)...
  • [QUOTE=schlingelchen]'Tschuldigung, wenn ich dumm frage: Aber was hat sie vom Urteil? Außer Recht? Mir ist es auch schon auf 2 verschiedenen Arbeitsagenturen (Berufsberatung) passiert, dass man mich wegen meinem Gewicht nicht oder nur als Köchin vermitteln wollte, anstelle in den Bürobereich. Ich solle erstmal zur Kur fahren und abnehmen (O-Ton Chef der Berufsberatung)...[/QUOTE] ich nehme an, man hatte ihr das (arbeitslosen)geld gestrichen, weil sie "abnehm=arbeitsunwillig" war. also hat sie von dem urteil wohl, dass sie (wieder) geld bekommt. selten blöde aktion von der berufsberatung eine dicke nur als köchin (zur ausbildung?) vermitteln zu wollen :rolleyes:
  • Wenns die ist die ich meine (naja sollte wohl so sein) Ihr waren Leistungen gestrichen worden, bzw. gekürzt. Jetzt hat sie einen Beatle gewonnen (der sie somit in der Arbeitssuche auch mobiler macht) und ihr wurden [b]sämtliche[/b] Leistungen mit sofortiger Wirkung wieder gestrichen. Sie hat den Wagen net gekauft sondern gewonnen und war/ist froh darüber mobiler zu sein. Eigentlich sollte sie das Geld weiter bekommen, ich glaube auch das einbehaltene - jetzt fängt der Spass von vorne an. Grüsse von Aska
  • [QUOTE=schlingelchen]'Tschuldigung, wenn ich dumm frage: Aber was hat sie vom Urteil? Außer Recht? Mir ist es auch schon auf 2 verschiedenen Arbeitsagenturen (Berufsberatung) passiert, dass man mich wegen meinem Gewicht nicht oder nur als Köchin vermitteln wollte, anstelle in den Bürobereich. Ich solle erstmal zur Kur fahren und abnehmen (O-Ton Chef der Berufsberatung)...[/QUOTE] Theoretisch wärst Du dann der nächste Kandidat für eine Klage! Es ist totaler Müll, was da erzählt wird! Ich habe auch ziemlich hohes Übergewicht und trotzdem habe ich Arbeit. Es wurde sogar schon dreimal versucht, mich abzuwerben. Und ich habe als Verkäuferin ständig mit Kunden zu tun!!! Welche Argumente hat denn der Mensch? Glaubt er, dass Du nicht in den Bürostuhl passt?! Über so einen Quatsch könnte ich mich stundenlang aufregen!!! Es ist bloß wirklich schlimm, dass Du in einem gewissen Maße solchen Leuten ausgeliefert bist. Laß es Dir nicht gefallen! Gerade ein Hinweis auf das o.g. Urteil sollte solche Schandmäuler zum Nachdenken und Schweigen bringen! Wütende Grüße Ina-Maike
  • Oh ich freu mich ja jetzt wirklich auf mein Gespräch im Arbeitsamt! Ich stell es mir schon bildlich vor "Wollen Sie wirklich ins Büro und nicht lieber in die Backstube?" :-p :-p :-p :-p :-p :-p
  • [QUOTE=choco]Ich stell es mir schon bildlich vor "Wollen Sie wirklich ins Büro und nicht lieber in die Backstube?" :-p :-p :-p :-p :-p :-p[/QUOTE] Also bei mir war es nicht so schlimm. Naja, etwas seltsam, ich finde die haben da einen seltsame Art zu arbeiten. Aber mal abgesehen davon, habe ich keinen Spruch über mein Gewicht gehöt. Und einen Bürojob wollte ich auch. Bekommen habe ich ihn allerdings ohne das Arbeitsamt.
  • [QUOTE=ritathedolphin][QUOTE=Schlingelchen]'Tschuldigung, wenn ich dumm frage: Aber was hat sie vom Urteil? Außer Recht?[/QUOTE] ich nehme an, man hatte ihr das (arbeitslosen)geld gestrichen, weil sie "abnehm=arbeitsunwillig" war. also hat sie von dem urteil wohl, dass sie (wieder) geld bekommt.[/QUOTE] So ist es. Wer nicht vermittelbar ist, bekommt kein Arbeitslosengeld. Das trifft auf alte und behinderte Menschen genauso zu; sie bekommen zwar auch das Geld nach dem Hartz-IV-Gesetz, jedoch nennt sich das dann nicht [B]Arbeitslosengeld[/B] und wird auch nicht von der Bundesagentur, sondern dann von der jeweilig zuständigen Behörde gezahlt. D.h. sie hätte dann Rennerei gehabt, um Geld zu bekommen, da sie aber weder zu alt, noch behindert, noch arbeitsunfähig krank ist, hätte sie von anderen Stellen kein Geld zu erwarten. Es ist einfach zum Verzweifeln. :stirn:
  • [QUOTE=Dralle Deern] Wer nicht vermittelbar ist, bekommt kein Arbeitslosengeld. [/QUOTE] Das sogenannte Sozialgeld käme für die Frau wohl nicht in Frage. Soweit ich weiß, bekommen das nur Menschen, die aufgrund ihres Alters oder wegen einen chronischen Krankheit oder Behinderung nicht arbeitsfähig sind oder denen eine Erwerbstätigkeit nicht zugemutet werden kann, weil sie Kleinkinder betreuen oder schwerbehinderte Angehörige pflegen. Als nicht vermittelbar zu gelten reicht da nicht aus, denn an der "Vermittelbarkeit" von Langzeitarbeitslosen soll ja angeblich gearbeitet werden. Daher vermute ich eher, dass der Frau "fehlende Kooperationsbereitschaft" (fehlende Gewichtsabnahme) und Arbeitsunwilligkeit unterstellt und ihr deshalb als Disziplinarmaßnahme die Leistungen gekürzt wurden. Die Dickenhatz nimmt immer absurdere Züge an ... Viele Grüße, Kimmie
  • [QUOTE]Das sogenannte Sozialgeld käme für die Frau wohl nicht in Frage. Soweit ich weiß, bekommen das nur Menschen, die aufgrund ihres Alters oder wegen einen chronischen Krankheit oder Behinderung nicht arbeitsfähig sind oder denen eine Erwerbstätigkeit nicht zugemutet werden kann, weil sie Kleinkinder betreuen oder schwerbehinderte Angehörige pflegen. [/QUOTE] Sorry, da wirfst du einiges durcheinander... Wer wegen Krankheit oder Behinderung dauerhaft nicht erwerbsfähig ist, bekommt [b]Sozialhilfe[/b] nach SGB [b]X.[/b] Wer nicht arbeiten kann, weil er Kinder unter 3 betreut oder Angehörige pflegt, bekommt [b]ALG2[/b] nach [b]SGB II[/b] (obwohl er nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen braucht!). Wer nicht erwerbsfähig ist, aber mit einem ALG2-Empfänger in Bedarfsgemeinschaft lebt, bekommt ggf. [b]Sozialgeld[/b] nach [b]SGB II.[/b]
  • Dreimal dürft ihr raten, wie es heute abgelaufen ist! Hab 26 Stellen von der Dame bekommen bei denen ich mich bewerben muss...und nen Spruch hat sie mir auch gedrückt: "Sie müssen wissen, dass Anwälte sehr konservativ sind und auf ein gepflegtes Aussehen achten...nunja Sie wissen schon was ich meine" und sah an mir runter!!! Später als wie Stellen aussuchten an ihrem PC waren einige Stellen mit der Beschreibung "gutes und ansprechendes Aussehen" dabei und sie ging die einfach über und stöhnt nur leise vor sich hin und klickte schnell zur Nächsten. Tja was solls!
  • [QUOTE]Später als wie Stellen aussuchten an ihrem PC waren einige Stellen mit der Beschreibung "gutes und ansprechendes Aussehen" dabei und sie ging die einfach über und stöhnt nur leise vor sich hin und klickte schnell zur Nächsten.[/QUOTE] Das ist eine Unverschämtheit! Eigentlich müsste man sie gleich drauf aufmerksam machen, dass [I]sie[/I] verhindert, dass du evtl. eine Stelle bekommst. Sie weiß ja nicht, was für den Chef "ansprechend" bedeutet. Aber ich weiß, die schaffen es immer, dass man sich klein und elend fühlt und der Fluchtinstinkt sofort einsetzt :seufz:
  • @Rascha: Danke für die Info. Ich hatte gedacht, die Sozialhilfe wäre für alle Nichterwerbsfähigen generell durch das Sozialgeld bzw. die Grundsicherung im Alter abgelöst worden. Aber es ist doch richtig, dass jemand, der als arbeitsfähig, aber nicht vermittelbar, gilt, weiterhin ALG II bekommt (wenn auch eventuell gekürzt)? Oder kann man in einem solchen Fall tatsächlich durch alle Raster fallen? Viele Grüße, Kimmie
  • [QUOTE=choco]Dreimal dürft ihr raten, wie es heute abgelaufen ist! Hab 26 Stellen von der Dame bekommen bei denen ich mich bewerben muss...und nen Spruch hat sie mir auch gedrückt: "Sie müssen wissen, dass Anwälte sehr konservativ sind und auf ein gepflegtes Aussehen achten...nunja Sie wissen schon was ich meine" und sah an mir runter!!! Später als wie Stellen aussuchten an ihrem PC waren einige Stellen mit der Beschreibung "gutes und ansprechendes Aussehen" dabei und sie ging die einfach über und stöhnt nur leise vor sich hin und klickte schnell zur Nächsten. Tja was solls![/QUOTE] Hallo Choco! Wie hast Du darauf reagiert, als sie an Dir runter sah?!! Ich hoffe, Du hast Sie gleich gefragt, wie sie das meinte. Schließlich willst Du ja gern von ihrem Wissen und ihrer Erfahrung profitieren! Ich hätte sie auch auf jeden Fall ganz direkt gefragt, warum sie bestimmt Stellen überspringt! Lass Dir um Gottes Willen so eine Behandlung nicht gefallen!!! Die gute Frau ist eine Angestellte die dafür da ist, DICH zu betreuen. Wenn es Dich (und leider noch ein paar Millionen mehr) nicht geben würde, müßte sie sich einen anderen Job suchen. Sie hat Dir eine Dienstleistung zu erbringen! Warum läßt Du Dich so nieder machen?!!! LG Ina-Maike P.S. Ein Hinweis auf das anfangs besprochene Urteil wäre vielleicht auch sinnvoll!
  • [QUOTE=choco] ...und nen Spruch hat sie mir auch gedrückt: "Sie müssen wissen, dass Anwälte sehr konservativ sind und auf ein gepflegtes Aussehen achten...nunja Sie wissen schon was ich meine" und sah an mir runter!!! Später als wie Stellen aussuchten an ihrem PC waren einige Stellen mit der Beschreibung "gutes und ansprechendes Aussehen" dabei und sie ging die einfach über und stöhnt nur leise vor sich hin und klickte schnell zur Nächsten. Tja was solls![/QUOTE] Tipps, liebe Choco, hast Du ja durch die Reihe hinweg bekommen. Ich wüsste auch nicht, wie ich reagieren würde. Wahrscheinlich würde ich betröppelt zu Boden schauen und schleunigst schauen, dass ich rauskäme. Nur, weil Du dick bist, heisst das bei weitem nicht, dass Du ungepflegt bist. Leider habe ich schon öfters gehört, dass "Andersartige" wirklich unfreundlich bis diskrimminierend behaltet werden. Auch "Normalaussehende" werden von oben herab und arrogant behandelt. Meine Theorie dabei ist, dass sie ja ihren Job so gut wie sicher haben. Und so etwas wie ein Besuch beim Arbeitsamt, pardon, bei der Bundesagentur für Arbeit nicht nötig haben. Doch die Mitarbeiter bei der BA für Arbeit sind ein Kapitel für sich. Ich habe selten einen gut informierten Angestellten dort gesprochen. Und andere Menschen haben mir meine Meinung bestätigt. Einen Rat habe ich leider nicht für Dich. Nur den Wunsch, dass Du bald etwas findest, kann ich Dir mit auf den Weg gehen. Liebe Grüsse, Steph
  • [QUOTE]Aber es ist doch richtig, dass jemand, der als arbeitsfähig, aber nicht vermittelbar, gilt, weiterhin ALG II bekommt (wenn auch eventuell gekürzt)? [/QUOTE] Rückfrage: Was verstehst du denn unter "nicht vermittelbar"? Nicht vermittelbar sind letztendlich leider Millionen von Arbeitslosen ... Es gibt Personenkreise, die dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen brauchen, obwohl sie dem Grunde nach erwerbsfähig sind und ALG2 beziehen. Meinst du die? Das sind z. B. - Mütter bzw. Väter, die Kinder unter drei Jahren betreuen - Schüler und Azubis, die noch bei den Eltern leben - Personen, die wegen der Pflege von Angehörigen nicht arbeiten gehen können Gekürzt wird da nichts. @ Choco: Die Stellen, die die "Dame" da sichtet, sind die gleichen, die du dir zu Hause aus dem Internet ziehen kannst. Sag ihr das doch einfach mal - und gucke dir die Angebote selbst an. Entscheide lieber selber, was für dich in Frage kommt. Warum möchtest du in ein Anwaltsbüro vermittelt werden? Bist du RA-Fachangestellte o. ä.? Anwälte scheinen wirklich nur selten dicke Damen einzustellen; ich habe bisher immer nur sehr schlanke Frauen in Kanzleien gesehen ... [QUOTE] Nur, weil Du dick bist, heisst das bei weitem nicht, dass Du ungepflegt bist. [/QUOTE] Das stimmt natürlich. Aber leider stimmt es auch, daß ein Arbeitgeber, der ausdrücklich "gepflegtes Äußeres" verlangt, fast immer ein schlankes Modepüppchen mit 90-60-90 sucht.
  • @Rascha: [QUOTE=Rascha]Rückfrage: Was verstehst du denn unter "nicht vermittelbar"? Nicht vermittelbar sind letztendlich leider Millionen von Arbeitslosen ... [/QUOTE] Klar. Ich meinte hier Menschen, die als arbeitsfähig gelten, aber denen vorgeworfen wird, durch eigene Schuld nicht vermittelbar zu sein, wie die Frau, deren Fall hier diskutiert wurde. Kann denen das ALG II letztlich ganz gestrichen werden? Wahrscheinlich könnte man es bei beinahe jedem so drehen, dass ihm "mangelnde Kooperationsbereitschaft" vorgeworfen werden kann, sei es wegen "verweigerter Gewichtsabnahme" oder aus anderen Gründen ... @Choco: [QUOTE=Rascha]Anwälte scheinen wirklich nur selten dicke Damen einzustellen; ich habe bisher immer nur sehr schlanke Frauen in Kanzleien gesehen ...[/QUOTE] Ich auch, aber hat Martina nicht viele Jahre für einen Anwalt gearbeitet? Ganz abgesehen davon ist das Verhalten der Sachbearbeiterin eine Frechheit. Wenn sie meint, dass Dein Gewicht ein Einstellungshindernis sein könnte, hätte sie das auch anders sagen können. Und mit "gepflegtem Aussehen" hat die Figur nun wirklich nichts zu tun ... Viele Grüße, Kimmie
  • [QUOTE] Menschen, die als arbeitsfähig gelten, aber denen vorgeworfen wird, durch eigene Schuld nicht vermittelbar zu sein, wie die Frau[/QUOTE] Nein, da sind keine Sanktionen möglich. Anders verhält es sich, wenn ein Hilfesuchender nicht vermittelt werden kann, weil er z. B. drogen- oder alkoholabhängig ist oder sonstige psychosoziale Probleme hat, also schwerwiegende Vermittlungshemmnise mit sich rumschleppt, aber konkrete Hilfeangebote konsequent verweigert. Das kann man dann als mangelnde Mitwirkung auffassen und ggf. sanktionieren. Körperform ist keine Abhängigkeit, keine Krankheit und kein gravierendes Vermittlungshemmnis. [QUOTE] hat Martina nicht viele Jahre für einen Anwalt gearbeitet? [/QUOTE] Stimmt, aber ich behaupte mal, das kommt selten vor. Martina ist eben sehr, sehr gut. :)
  • [QUOTE=Rascha]Körperform ist keine Abhängigkeit, keine Krankheit und kein gravierendes Vermittlungshemmnis.[/QUOTE] Na immerhin.:-D Aber es ist schon erschreckend, dass das bei der Frau überhaupt versucht wurde. [QUOTE=Rascha]Stimmt, aber ich behaupte mal, das kommt selten vor. Martina ist eben sehr, sehr gut. :)[/QUOTE] Das auf jeden Fall.:)
  • [QUOTE=Rascha]Anwälte scheinen wirklich nur selten dicke Damen einzustellen; ich habe bisher immer nur sehr schlanke Frauen in Kanzleien gesehen ...[/QUOTE] Ich habe jahrelang in zwei Steuerberatungskanzleien gearbeitet; letztere war eine Sozietät, in dem auch ein Anwalt arbeitete. Beide Einstellungen geschahen möglicherweise aus der Not des Arbeitgebers heraus, denn ich war beide Male vom Gespräch noch nicht zu Hause, da hatte ich schon einen Anruf, ob ich am nächsten Tag anfangen könnte. In ersterer wäre ich noch, hätten die Chefs auch nur eine Idee von Personalführung gehabt, denn ich wurde in einer Zweigstelle, in die ich befördert wurde und die ich als Bürovorsteherin zu führen hatte, von den dortigen Angestellten so dermaßen gemobbt, dass ich schlussendlich selbst kündigte, weil mein Magengeschwür immer größer wurde. Nahtlos fing ich dann bei der zweiten Kanzlei an; auch wieder so ein "Notfall" (die Empfangsdame war im Urlaub und die 2. Schreibkraft wurde krank) und obwohl ich bei den Chefs dort im Gegensatz zu der anderen Stelle das Gefühl hatte, man lehne mich aufgrund meines Übergewichtes ab, behielt man mich dennoch aufgrund meiner Qualifikationen. Gekündigt wurde mir, weil meine Chefs eigentlich meine Kollegin entlassen wollte, für die ich die ganze Arbeit wegschaffte; weil man sie aber nie abgemahnt hatte, hätte sie eine viel zu lange Kündigungsfrist gehabt; so hat man kurzerhand das Sekretariat aufgelöst und die Arbeiten an Fremdsekretärinnen vergeben :seufz: Ich wage einmal zu behaupten, dass ich hauptsächlich aufgrund der momentan Arbeitsmarktlage noch keine Festanstellung gefunden habe. Des weiteren verhindern die Mitarbeiter der Agenturen eine Vermittlung, denn - wie ich bereits anderweitig erwähnte - noch immer hat man kein Profil von mir erstellt und außer einer ABM- und jetzt der MAE-Stelle hat man mir noch nicht ein Stellenangebot unterbreitet. Für mich fungieren die Arbeitsvermittler nicht als Hilfe, sondern als Bremsklötze. [QUOTE=Stephchen]Meine Theorie dabei ist, dass sie ja ihren Job so gut wie sicher haben. Und so etwas wie ein Besuch beim Arbeitsamt, pardon, bei der Bundesagentur für Arbeit nicht nötig haben.[/QUOTE] Man darf aber nicht vergessen, dass die Mitarbeiter der Agenturen strengstens überwacht werden. Also hilft uns nur, dass wir uns ständig bei den Regionaldirektionen namentlich über solche Mitarbeiter beschweren, denn die kleben schon lange nicht mehr so fest auf ihrem Stuhl, wie sie es gerne hätten und wie sie uns ständig glauben machen wollen. Neueinstellungen dort z.B. sind zum größten Teil befristet. Und jeder Vermittler muss regelmäßig seine Erfolge nachweisen; deswegen gibt es ja so viele Ein-Euro-Jobs :schiel: Auf jeden Fall dürfen wir uns nichts mehr gefallen lassen. Es sind keine Beamte oder unkündbare Angestellte, die uns [I]dauerhaft[/I] schaden können. Auch wenn sie uns das einzureden versuchen.
    • Offizieller Beitrag
    Guten Morgäääähn!:muede: Stimmt, ich habe 13 Jahre für einen Anwalt gearbeitet. Als ich mich dort vorgestellt habe (mit damals immerhin 150 kg Lebendgewicht), war das für mich eigentlich eher eine Übung. Es war das erste einer ganzen Reihe von Vorstellungsgesprächen und ich war sicher, DIESEN Job nicht zu bekommen. Also habe ich horrend viel Geld verlangt und war rotzfrech. Auf die Frage der Personalchefin, ob ich nicht auch für 5000 Mark weniger Jahresgehalt für sie arbeiten würde, habe ich geantwortet: "Nein, wer gute Arbeit haben will, muss auch dafür bezahlen." Wir waren ein prima Team. An die Zeit mit meinem alten Chef denke ich sehr, sehr gerne zurück. Ich war übrigens nicht die einzige Dicke dort und auch wir Dicken waren geachtete Mitarbeiter. Ich bin nach wie vor der Meinung, dass das Übergewicht kein Ausschlusskriterium für eine neue Anstellung ist. Martina
    [color=#A52A2A][b]Aus organisatorischen Gründen bevorzuge ich die Kommunikation per eMail.[/b] [b]Ihr erreicht mich daher ausschließlich über die eMail-Adresse im [url='https://www.das-dicke-forum.de/forum/index.php?legal-notice/']Impressum[/url].[/b][/color]