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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Sterbefall - Rechte - Pflichten?


Itsme
02.08.2009, 20:06
Kennt sich hier jemand aus?

Kurzgefasst:
Sind Kinder aus erster Ehe, die mit ihrem Vater kaum Kontakt hatte, in seinem Todesfall verpflichtet, sich um Beerdigung, Wohnungsauflösung, etc. zu kümmer?
Wie sieht es mit den Kosten für all das aus?
Kann man ein Erbe ausschlagen, das wahrscheinlich nur aus Schulden besteht?

Der Vater hat von Hartz4 gelebt.

elefäntchen
02.08.2009, 20:47
soviel ich weiß, kann man grundsätzlich das Erbe ausschlagen. Unabhängig ob Vermögen oder Schulden da sind. Die meisten schlagen ja aus dem Grund aus, weil der Nachlaß überschuldet ist.
Aber ich bin kein Jurist, daher weiß ich nicht genau, wie die derzeitige Rechtslage ist.

Viola
02.08.2009, 20:58
Ein Erbe kann man ablehnen - das hat mir jedenfalls vor kurzem mal ein Notar gesagt.

Ob man sich um Beerdigung und restliche Abwicklung kümmern m_u_ß, weiß ich nicht. Kommt wahrscheinlich darauf an, ob noch weitere Angehörige da sind und ob diese dem Verstorbenen näher standen.

Bzgl. Kosten ist es unterschiedlich - hängt auch davon ab, wie jemand beerdigt wird. Die Preisspanne zwischen Erdgrab mit Stein (das teuerste wohl) und Anonym in der Urne (wahrscheinlich das billigste) ist meines Wissens nicht klein.

Pietätlos gesagt, gibt es - auch wenn man sich um alles kümmern muß - Möglichkeiten möglichst billig und/oder mit möglichst wenig eigener Initiative wegzukommen. Vom Container für die Haushaltsauflösung (gibt auch Firmen, die sowas machen) bis zum Abtreten der Formalitäten an den Bestattungsunternehmer. Nur kosten tut das dann eben alles.

Martina
02.08.2009, 21:05
Ich weiß nur, dass Kinder, die nachweisen können, dass der Vater z.B. nie Unterhalt für sie bezahlt hat und sich auch sonst nicht um sie gekümmmert hat, nicht vom Sozialamt herangezogen werden können, wenn der Vater Sozialhilfeempfänger ist.

Ich vermute mal, das ist im Tod nicht anders. Wenn sie allerdings keinen triftigen Grund haben, warum sie sich nicht kümmern wollen, könnte ich mir vorstellen, dass ihnen von den Behörden eine Rechnung für die Kosten aufgemacht wird.

Ein Erbe kann man ausschlagen.

EdeWolf
02.08.2009, 21:07
Kinder sind Kinder, egal aus welcher Ehe sie stammen und wie die Kontaktverhältnisse waren.

Daher müssen sie innerhalb von 6 Wochen die Erbschaft ausschlagen, das macht man beim Notar. Diese notariell beglaubigte Ausschlagung geht dann an das zuständige Nachlaßgericht (Wohnsitz des Verstorbenen).

Um Beerdigungskosten kommt man nicht rum, wenn man in erstem Grade Verwandt mit dem Verstorbenen ist, ggf. natürlich Anteilig .... je nachdem wieviele Verwandte ersten Grades vorhanden sind. Ausnahmen gibts nur wenn man z.B. Empfänger von Sozialleistungen ist ... dann gibt es auf Antrag sowas wie "Beerdigungskostenbeihilfe", das muß man dann vom zuständigen Landratsamt (wieder Wohnsitz des Verstorbenen) beantragen.

Um alles andere, wie z.B. Wohnungsauflösung etc. muß man sich dann nicht kümmern, wenn man ausgeschlagen hat ... für Schulden natürlich auch nicht.

Ich weiß das alles noch sehr gut, weil ich einen fast ähnlichen Fall erst vor 2 Jahren zusammen mit meinem Halbbruder und unserem gemeinsamen Vater hatte.

EdeWolf
02.08.2009, 21:10
Martina hat übrigens recht. Wenn man sich als Verwandter ersten Grades nicht um die Beerdigung kümmert, wird das Nachlaßgericht eine Bestattung von Amts wegen veranlassen ... und die Kosten dafür dann den betrofenen Verwandten in Rechnung stellen.

Ich hab mich seinerzeit sehr umfangreich informiert, incl. Besuch beim Rechtsanwalt.

Guenter Osterma
03.08.2009, 09:03
Daher müssen sie innerhalb von 6 Wochen die Erbschaft ausschlagen, das macht man beim Notar.

Man kann das Erbe auch direkt beim Amtsgericht ausschlagen - ist billiger.

EdeWolf
03.08.2009, 12:46
das kann möglich sein ... aber sicher am Amtsgericht des Wohnsitzes der Verstorbenen ... das war bei mir zu weit weg um mal eben hinzufahren

der Notar ist aber nicht sonderlich teuer, mehr wie 12 Euro waren es glaube ich nicht

am besten vorher erkundigen

Itsme
03.08.2009, 13:29
Zunächst müsste man ja wisssen, ob Werte da sind mit denen man die ganzen Kosten decken könnte. Dann bräuchte das Erbe ja nicht ausgeschlagen werden. Aber wo und wie erfährt man, was an Schulden oder eventuellen Werten da ist?

Bisher sieht es so aus, dass jetzt gesucht wird, in Papieren (ib der Wohnung des Verstorbenen) und so weiter, ob die Kosten gedeckt werden könnten. Das alles muss ja auch noch schnell gehen, denn der Mann muss ja beerdigt werden...

Dann ist da ja auch eine Wohnung aufzulösen. Wie ist das mit dem Mietvertrag... Fragen über Fragen, obwohl nun schon etliche ansatzweise oder ganz geklärt werden konnten.
Die Verwandschaft dieses Mannes dreht übrigens Däumchen... aber das wird auch Gründe haben.

Trotz der ganzen Vorgeschichte und Problematik sind da auch Gefühle im Spiel und alles soll - so ist der Wunsch der Kinder, obwohl finanziell keine Reserven (bei den Kindern) da sind, so pietätvoll wie möglich sein. Wie macht man das ohne Geld?
Eine ganz furchtbare Situation, die nicht nur emotional, sondern auch körperlich total belastet, zumal das eine Kind nicht am Ort wohnt und nun Hals über Kopf Zwangsurlaub nehmen und anreisen musste - und wollte, um den Vater noch einmal zu sehen... und keine Ahnung, wann es zurückreisen und wieder zur Arbeit kann.

babelfish
03.08.2009, 13:30
Daran denken, dass auch die Kinder von ITSME das Erbe ausschlagen, sie sind nämlich nach ihrer Mutter die nächsten Erbberechtigten!

Viola
03.08.2009, 14:57
Das alles muss ja auch noch schnell gehen, denn der Mann muss ja beerdigt werden....

Hetzen lassen würde ich mich nicht, man kann Verstorbene auch noch eine Weile in der Kühlkammer ruhen lassen, wenn noch Dinge zu regeln sind und das Geld erstmal gefunden werden muß, um die Beerdigung zu zahlen. Wäre nicht der erste Fall, wo so verfahren würde.


so ist der Wunsch der Kinder, obwohl finanziell keine Reserven (bei den Kindern) da sind, so pietätvoll wie möglich sein. Wie macht man das ohne Geld?

Nun, wie gesagt, es gibt auch preisgünstige Bestattungsvarianten - ist die Frage, ob man diese wählen möchte oder bestimmte Vorstellungen hat. Pietätvoll sind m.E. alle angebotenen Arten der Bestattung - sonst wären sie sicher auch nicht genehmigt.

Ansonsten ist es teilweise so, daß auf manchen Ämtern/Behörden die Mitarbeiter zumindest bei den Formularen helfen. Oder man kann dem Bestattungsunternehmer die bürokratischen Dinge abtreten (kostet dann halt etwas - muß man aufrechnen, was günstiger/praktischer ist, der Urlaubstag & die eigene Zeit oder die Gebühren). Kommt auch hier eben drauf an, ob man das möchte oder nicht. Es kann u.U. entlastend sein, jemand anderen einen Teil der Arbeit abzutreten.

EdeWolf
03.08.2009, 16:50
Die Beerdigung muß so oder so gezahlt werden, ob es der Nachlaß hergibt oder nicht ... ich beschrieb es bereits.
Hierfür kommen auch nur die Verwandten ersten Grades in Frage.

D.h. die Beerdigung kann kostengünstig eh schon mal angegangen werden.

Wenn ansonsten recht schnell klar ist, das aus dem Nachlaß nix zu holen ist und man sich um die Auflösung von Haushalt und die ganzen Formalitäten nicht kümmern möchte ---> Erbschaft ausschlagen, dann muß sich das Nachlaßgericht darum kümmern ... ohne weitere Folgen für die Nichterben.

Ich habe es vor 2 Jahren exakt so vollzogen, einziger Unterschied war, das der Nachlaß def. überschuldet war.

Ich hätte def. keine Lust auf Wohnungsauflösung, Totalrenovierung und weitere Dinge gehabt.

Für weitere Fragen gerne auch PN oder Telefon, kein Problem

Ulrike
03.08.2009, 21:05
Zunächst müsste man ja wisssen, ob Werte da sind mit denen man die ganzen Kosten decken könnte.


Wenn der Mann, wie von Dir geschrieben, von ALG II gelebt hat sind da sicher keine großen Werte da.

Außerdem wie will man das herausfinden, alleine in die Wohnung gehen und durchsuchen kann ungute Folgen haben - wenn das andere Erben mitbekommen und einem nicht so wohlgesonnen sind, und z.B. vermuten dass man irgendwas zur Seite geschafft hätte (hat mir mal jemand erzählt dem das so passiert ist, war viel Ärger)......

Ich würde mich mit den anderen Erben kurzschließen bzw. beraten - falls das möglich ist - und das Erbe vermutlich dann ausschlagen.

Grüße

Ulrike

EdeWolf
04.08.2009, 06:56
Ich bin damals in die Wohnung auch nur mit Zeugen

kikischatz
04.08.2009, 10:27
Zum Erbe kann nicht nicht viel sagen, aber zu den Bestattungskosten ein wenig von meinen derzeiten Erfahrungen berichten. Da geht es allerdings um Unterhalt.

Generell sind Kinder ihren Eltern gegenüber Unterhaltspflichtig und müssen auch für die Bestattung aufkommen. Eine Ausnahme kann es im Fall einer "unbilligen Härte" geben. Aber das ist nicht so einfach. Allerdings ist der Selbstbehalt deutlich höher, wenn es um Unterhalt für die Eltern geht. Es liegt derzeit bei ca. 1400,-€. Alles was darüber liegt, ist auch zur Hälfte "sicher", die andere Hälfte muss zur Verfügung stehen.

Ich habe z.Zt. die Unterlagen hier liegen, da man für meinen Vater (62, Alkoholiker, viele Jahre kaum Kontakt, seit der Trennung meiner Eltern im Jahre 1987 hat er nie Unterhalt für uns gezahlt, Haus von Oma geerbt und verkauft und Geld versoffen) hier liegen, der seit Januar in einem Seniorenheim lebt, da er sonst verwahrlosen würde.

Ich weiß nur, dass Kinder, die nachweisen können, dass der Vater z.B. nie Unterhalt für sie bezahlt hat und sich auch sonst nicht um sie gekümmmert hat, nicht vom Sozialamt herangezogen werden können, wenn der Vater Sozialhilfeempfänger ist.


Das ist nicht immer so. Das allein reicht für eine unbillige Härte nicht unbedingt aus. Leider :mad:

Jetzt müssen mein Mann und ich unsere kompletten Finanzen des vergangenen Jahres offen legen (musste der Arbeitgeber ausfüllen). Leider habe ich fast keine Schulden (finanziere mein Auto), allerdings war eine Kreditaufnahme geplant, um den Ausbau des Hauses weiter voran zu treiben (Haus von 1907). Neuschulden "gelten" nicht.

Liebe Itsme, ich wünsche den Kindern ganz viel Kraft und Stärke, um diese Situation gut zu überstehen. Das zerrt total an einem und ich kann verstehen, wie belastend die ganze Situation ist. Denn auch wenn es nur sehr wenig Kontakt zum Vater gab....er war eben der Vater und damit auch ein Teil von ihnen.

Liebe Grüße
Kiki

Itsme
04.08.2009, 16:40
Vielen Dank Euch allen.

Guenter Osterma
05.08.2009, 13:45
Jetzt müssen mein Mann und ich unsere kompletten Finanzen des vergangenen Jahres offen legen (musste der Arbeitgeber ausfüllen).

Nach meinem Wissensstand betrifft das lediglich Verwandte in gerader Linie - also Kinder und Enkel; angeheiratete Verwandte sind nicht unterhaltspflichtig. Also dürfte beim Einkommen nur das von kikischatz anrechenbar sein...

kikischatz
05.08.2009, 16:06
Hallo Günther,

ja du hast Recht, zahlen muss er quasi nicht, aber Angaben muss er machen. Zudem werden wir gemeinsam veranlagt und auch der letzte aktuelle Steuerbescheid muss eingereicht werden. Der springende Punkt dabei ist wohl, ob mein Mann selbst für seinen Unterhalt aufkommen kann.

Es ist sooo ätzend.

LG
Kiki

Martina
05.08.2009, 17:32
Jetzt müssen mein Mann und ich unsere kompletten Finanzen des vergangenen Jahres offen legen (musste der Arbeitgeber ausfüllen). Leider habe ich fast keine Schulden (finanziere mein Auto), allerdings war eine Kreditaufnahme geplant, um den Ausbau des Hauses weiter voran zu treiben (Haus von 1907). Neuschulden "gelten" nicht. Hallo Kiki,

nach meiner Kenntnis verlangen die Sozialämter das zwar immer wieder gerne auch vom Ehepartner, aber der Ehepartner muss über gar nichts Auskunft geben. Allenfalls kann seine Unterhaltspflicht Dir gegenüber eingerechnet werden. Lasst Euch am besten von einem kompetenten Anwalt beraten. Ich weiß von einem, der auf diese Fälle spezialisiert ist. Der sitzt in Düsseldorf oder in Köln ... genaue Adresse kann ich erfragen.

Im Übrigen liegt der Freibetrag, bis zu dem man Dich nicht heranziehen kann, bei einem Jahresbrutto von EUR 100.000.

Martina

ravenclaw
05.09.2009, 23:00
hallo,


ich hoffe, ich antworte noch rechtzeitig. wenn dein vater schulden hat, musst du so schnell wie möglich, du hast nur 4 oder sechs wochen zeit, zum amtsgericht um das erbe auszuschlagen. sonst erbst du alles.
ich habe dasselbe problem mit meinem vater, er hat auch schulden. ab zeitpunkt des "wissens über den tod des vaters" läuft die frist.

Itsme
08.09.2009, 08:29
Danke.
Alles ist bereits "gelaufen".

Übrigens handelt es sich hier nicht um meinen Vater.