Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gerade gekündigt worden
Ich habe soeben meine schriftliche Kündigung zum 30.09. bekommen (am Arbeitsplatz!) und habe dann sofort um bezahlte Freistellung für heute nachmittag gebeten (und erhalten) damit ich nach Hause kann - erstmal überlegen welche Schritte ich dagegen einleite. Arbeitsamt ist telefonisch nicht erreichbar, einen Anwalt suche ich mir noch.
Die Kündigung ist ohne jegliche Begründung, als mündliche Begründung (weil ich hartnäckig war) wurde die allg. schwierige Situation des Unternehmens genannt. Auf meine Nachfrage nach Betriebsratsanhörung wurde dies bejaht, der Betriebsratsvorsitzende wurde dann sofort zum Gespräch dazu gebeten und hat das Anhörungsverfahren bestätigt (allerdings sagte er auch dass der Betriebsrat sich gegen die Kündigung ausgesprochen hat) Es stimmt dass die Auftragslage in letzter Zeit sehr zu wünschen übrig läßt, und dass irgendwas geschehen muß war auch klar. Wie es aussieht bin ich im Moment die einzige die gekündigt wurde.
Natürlich bin ich jetzt sauer, das wäre wohl jeder. Wenn ich denke wie ich mich für die Firma eingesetzt habe als es wegen Personalwechsel zu allerlei arbeitsmäßigen Turbulenzen kam, ich alles dafür getan habe dass der Betrieb aufrecht bleibt (ich mache den Einkauf, früher waren wir zu zweit und plötzlich mußte ich alles alleine machen; auch Dinge die sonst ein Vorgesetzter macht) - und das ist nun der Dank.
So, jetzt habe ich mich erstmal abreagiert.
Gruß
Ulrike
kampfzwerg
31.08.2005, 14:38
Kann Dir leider in keinster Form weiterhelfen, aber drücke Dich mal ganz herzlich.
Kennst Du jemanden, der Ahnung von Arbeitsrecht hat und Dir helfen könnte, gegen die Kündigung vorzugehen? Wo bzw. was arbeitest Du genau? Kannst Du Dich neben dem Betriebsrat auch auf eine Gewerkschaft stützen?
Wenigstens haben die Dir freigegeben, um Dir erstmal Luft zum Nachdenken zu verschaffen. Sonst wärst Du sicher noch zusammengeklappt, wenn Du hättest "normal" funktionieren sollen.
Hallo Kampfzwerg,
ich werde mir einen Anwalt zur Hilfe nehmen, es gibt da einen der schon mehrere (Ex-)Kollegen und Betriebsrat beraten hat....zu dessen Zufriedenheit soweit ich weiß. Außerden werde ich noch Ex-Kollegen kontaktieren.
Gewerkschaft ist nix, da die Firma nicht offiziell gewerkschaftlich organisiert ist - außerdem bin ich nicht in der Gewerkschaft (wäre IG Metall), genau aus diesem Grunde nicht.
Naja ich bin gar nicht so übel drauf, vor allem sauer und ich habe einfach gefordert den Nachmittag bezahlt frei zu bekommen und der Chef hat ok gesagt. Nee, weiterarbeiten wollte ich heute nicht - außerdem hatte ich gerade eh nicht viel zu tun. Und Überstunden habe ich ja auch noch einige.
Mal sehen, was morgen ist, vermutlich werde ich am Vormittag zum Arbeitsamt müssen - dann rufe ich halt frühmorgens an und erbitte nochmals Freistellung. Und das am Monatsersten...... (Erklärung: ich mache normalerweise Lohnvorbereitungsarbeiten etc.; eigentlich mache ich den Einkauf; ich bin Industriekauffrau)
Was besonders fies ist: mein bisheriger Vorgesetzter ist heute zum Ruhestand verabschiedet worden, er hat sozusagend gerade die Türe hinter sich geschlossen und dann bekam ich den "hohen Besuch". Genau so lange hat man gewartet.....man hat genau gewußt dass mein bisheriger Vorgesetzter alle möglichen Hebel in Bewegung gesetzt hätte.
Gruß
Ulrike
Dralle Deern
31.08.2005, 15:26
Das ist ja herb. Das tut mir wirklich leid :troest:
Der Gang morgen zum Arbeitsamt ist unvermeidlich, um deine Ansprüche auf Leistungen zu wahren. Und der Gang zum Anwalt ebenso, denn wenn nur dir aufgrund der "schwierigen Situation" gekündigt wurde und der Grund noch nicht einmal in der Kündigung genannt wurde, hast du durchaus Chancen, auf Wiedereinstellung bzw. Rücknahme der Kündigung zu klagen. Selbst wenn die Kündigung in deiner Person begründet sein sollte (wovon ich nicht ausgehe), kann diese nicht ohne vorherige dreimalige schriftliche Abmahnung erfolgen.
Ich drück dir die Daumen, dass du morgen etwas erreichst.
Es tut mir sehr leid, das zu lesen, Ulrike! Ich wünsche dir, daß du sehr schnell einen neuen Job findest.
Wie schon gesagt wurde - du mußt die Kündigung umgehend der AA bekanntgeben.
Dein Arbeitgeber ist übrigens m. W. verpflichtet, dich während der Kündigungsfrist dafür freizustellen, ebenso für Bewerbungsgespräche.
Sonnenkuss
31.08.2005, 17:05
Hallo Ulli,
tja, was auch noch ein Tipp is´, wegen Arbeitsrecht: am Arbeitsgericht Nürnberg kriegste für so 20 Euro (nagel mich nicht fest), so ´ne Erstberatung wegen ´ner Klage oder so. Da kann man auch anrufen -vormittags??
Die haben mir sehr gut geholfen, sodaß ich im Endeffekt keinen Anwalt gebraucht habe, als ich mal Probs mit ´nem AG hatte.
Das Arbeitsgericht is´ ziemlich nah am Plärrer (Abzweig von der Fürther Straße), also gut zu erreichen, davor parken kann man auch.
Mensch kacke... mich will meine Chefin auch noch während meines Urlaubs sprechen, ich denk aber eher, dass ich wieder einspringen soll und meinen Urlaub verkürzen... Ma´ gucke.
Dir alles Gute, und ich bin eine alte Gewerkschaftlerin. :-D
Hallo Ulrike,
dich mal vorsichtig :troest: wenn ich darf.
Ob das alles so war ist wie gesagt? Wenn du die einzige bist die gekündigt wird.............
Ausserdem ähm gibs net sowas wie ne 3 monatige Kündigsfrist zum Monatsende? Die auch nen AG einzuhalten hat?
Da mit AA kann ich dir nur zustimmen: Du musst umgehend beim AA vorstellig werden. Ich hatte damals ne Frist von 7 Tagen wo ich mich zu melden hatte - sonst hätte ich Leistungskürzung bekommen.
Ich kenn nen Anwalt hier in Erlangen der sehr gut ist, wenn also der andere nichts für dich ist PNe ich dir gerne den Namen.
Er hat mir damals sehr geholfen, sowohl die Kündigung ohne Sperre durchzubekommen (war eigene Kündigung) wie auch das die Kasse dummerweise die 2 Monate nachzahlen musste wo se net zahlen wollte (Nachm motto wer umzieht is gesund). Und ich bin wirklich zufrieden mit ihm gewesen.
A weng hektisch isser der Gute und nuscheln tut he gerne. Aber er ist einfach sehr gut :)
Liebe Grüsse
:wink1: Aska
Hallo,
ersteinmal Ulrike, tut es mir leid, dass Du gekündigt worden bist! Ich weiss, dass es unschön ist. Wie schon mehrfach erwähnt, ist es leider so, dass Du Dich unverzüglich beim AA melden musst.
Ich finde es allerdings auch merkwürdig, dass Du scheinbar die Einzige bist, die gehen muss- oder sind es noch mehr, die da gehen müssen?
Ähnlich war es bei meinem Freund, wie Ihr ja wisst. Er wurde ebenfalls aufgrund von mangelnder Arbeit bzw Auftragslage gekündigt. Ohne Vorwarnung. Leider war es bei denen so, dass sie weder in einer Gewerkschaft sind/ waren, noch dass sie wirklich die 3monatige Kündigungsfrist beachten mussten (laut Arbeitsvertrag waren es 4 Wochen im Voraus).
Inzwischen hat er wieder eine Arbeitsstelle gefunden. Zwar erst über eine Zeitarbeitsfirma, aber vorgestern hat er den ersten Vertrag direkt in der Firma unterschrieben. Für die ist er ab morgen dann direkt tätig.
Vielleicht, liebe Ulrike, schaffst Du es auch so schnell. Dafür drücke ich Dir alle erdenklichen Daumen!
Liebe Grüsse,
Steph
stübbken
31.08.2005, 19:48
...ist, dass sowohl Ulrike als auch stephchen davon reden, dass die "Arbeitgeber nicht Gewerkschaftsmitglied sind, bzw. nicht einer Gewerkschaft angeschlossen sind".
Die Gewerkschaften sind die Interessenvertreter der Arbeitnehmer - die Arbeitgeber haben dafür ihre eigenen Verbände.Zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden werden die Tarifverträge ausgehandelt, was bedeutet, dass ich als Gewerkschaftsmitglied automatisch Anspruch darauf habe, von meinem Arbeitgeber - so er denn Mitglied des entsprechenden Arbeitgeberverbandes ist - entsprechend den geltenden Tarifverträgen behandelt zu werden ( in Bezug auf Bezahlung, Urlaub, Lohnfortzahlung etc.).Mit meinem Kollegen, der nicht in der Gewerkschaft ist, kann der Arbeitsvertrag frei ausgehandelt werden, unter Umständen zu wesentlich schlechteren, vielleicht - aber das ist äußerst unwahrscheinlich! - auch zu besseren Konditionen.
Jeder Arbeitnehmer kann - und meiner Überzeugung nach: sollte - Mitglied einer Gewerkschaft sein, auch wenn sein Arbeitgeber nicht zu den Tarifparteien gehört, und sei es nur vor dem Hintergrund, dass man/frau Anspruch auf Rechtsberatung im Arbeitsrecht und auf Rechtsvertretung vor dem Arbeitsgericht hat.
Ich wünsch' Dir alles Gute, Ulrike - entweder beim Arbeitsgericht oder bei der Suche nach einer neuen Arbeit!
stübbken
Ich kann mich stübbken nur anschließen - meiner Meinung nach sollte sich jeder Arbeitnehmer einer Gewerkschaft anschließen - auch dann, wenn der Arbeitgeber keinem Arbeitgeberverband angehört und an keinen Tarifvertrag gebunden ist.
Zur Kündigungsfrist: Gesetzlich sind nur vier Wochen bzw. ein Monat vorgesehen. Ist der AN schon länger im Betrieb, verlängert sich die Kündigungsfrist.
Siehe § 622 BGB:
http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html
Hallo Stübbken,
mit "Arbeitgeber nicht gewerkschaftlich organisiert" meinte ich dass der AG nicht in einem Arbeitgeberverband ist. Da der Tarifvertrag nicht allgemeinverbindlich ist, muß der AG sich an nichts halten - ist leider Tatsache. Auch wenn sich dieser AG viele Jahre an viele Regelungen und Bezahlung lt. Manteltarifvertrag und Entgelttarifverträge gerichtet hat, inzwischen aber nicht mehr.
Ich war früher in einer Gewerkschaft, jedoch als ich sie mal gebraucht habe bin ich nicht gut behandelt worden. Im Endeffekt hatte ich mehr Ärger durch die schlechte gewerkschaftliche Beratung, als wenn es ein Anwalt gemacht hätte. Vor allem weil der gewerkschaftliche Rechtsberater Fristen versäumt hat, obwohl ich ihn mehrmals darauf aufmerksam machte. Vor Gericht war ich dann der Verlierer. Deshalb bin ich damals ausgetreten und ich war seitdem nie mehr bei einem Arbeitgeber der in einem Arbeitgeberverband organisiert ist (davon gibts viele....), so dass es für mich keinen Grund gab wieder in eine Gewerkschaft einzutreten.
@All
Danke für euren Zuspruch, ich fahre gleich morgen früh zum Arbeitsamt (telefonisch unerreichbar) um pünktlich um 8 Uhr mir eine Wartemarke zu ziehen :( Dann rufe ich den empfohlenen Anwalt an, für heute war ich zu spät dran.
Ich habe mich schon dafür entschieden, gegen die Kündigung anzugehen, ich will diesen Arbeitsplatz nicht verlieren! Es ist so schwierig wieder etwas anderes zu finden, das keinen Rückschritt bedeutet. Außerdem habe ich kaum Arbeitsweg, sowas findet man nur selten, brauche kein Auto. Mal sehen was der Anwalt dazu sagt, wie die Chancen sind.
Es hat ja schon mal ein Kollege so seinen Arbeitsplatz behalten, er ist noch immer dort.
Auch wenns im Endeffekt dann keinen Spaß mehr machen wird, jedoch so rosig war die Situation in letzter Zeit eh nicht mehr.
Gruß
Ulrike
@Rascha,
die Frist ist schon eingehalten, das weiß ich schon - den Paragraphen kenne ich schon bald auswändig.
Ich bin erst seit 3 1/4 Jahren dort, da hat man noch keine längeren Kündigungsfristen.
Gruß
Ulrike
Schon klar, die Info bzgl. Kündigungsfristen war auch mehr an Aska gerichtet.
biggerman
31.08.2005, 22:17
Nach der neuen Rechtssprechung ist der Arbeitgeber verpflichtet dem Mitarbeiter
zur Arbeitslosmeldung und für Vorstellungsgespräche während der normalen Arbeitszeit frei zu stellen.
Gewerkschaften haben manchmal eine seltsame Vorstellung zum Thema Rechtsschutzbedürfnis des Mitglieds und versuchen sich vor der Vertretung zu drücken. Bei einer vorhandenen Rechtsschutzversicherung sieht der Fall anders aus (klar,muß ich als ehemaligerRechtsschutzbezirksd irektor, der bei seiner Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit einer eigenen Rechtschutzversicherungspolice und einer Beantragung einer Schwerbehinderung bis zurWeissglut und Zahlung gezwungen hat)
stübbken
01.09.2005, 03:57
@ biggerman
....eine Rechtsschutzversicherung ist niemals mein Partner im Umgang mit meinem Arbeitgeber - siehe Tarifverhandlungen usw. Es geht ja nicht immer um die Vertretung beim Arbeitsgericht.
Mir war meine Gewerkschaft in den 31 Jahren meiner Mitgliedschaft immer behilflich, wenn es um irgendwelche Fragen bzgl. meiner Rechte als (weiblicher) Arbeitnehmer ging - als ich noch Vorgesetzte hatte, die sich von Gott berufen fühlten und selbstherrlich Arbeit anordneten, die außerhalb meiner üblichen Arbeitszeit lag, bzw. von mir erwarteten, dass ich im Interesse der Arbeit auf meine Pausen verzichtete, war der diskrete Hinweis," O.K., ich werde mit meiner Gewerkschaft Rücksprache nehmen!" recht hilfreich.
Geradezu erheiternd war es, als ich vor dem Rathaus Streikposten stand und mein Vorgesetzter herauskam, mich darauf hinwies, dass in meinem Bereich ein Notfall eingetreten sei, und mich aufforderte, die Arbeit aufzunehmen....
Oder jetzt aktuell bei der für die Kollegen Beamten angeordneten Verlängerung der Wochenarbeitszeit um 2 1/2 Stunden....
stübbken
Ulrike,
dir erstmal feste die Daumen drücke.
Wenn du gleich um 8h beim AA bist solltest du eigentlich nicht sone riesen lange Wartezeit ham wie wenn du um halb neun oder später da bis. Habs AA jetzt schon länger net mehr von innen gesehen - aber seinerzeit (2003) wars sehr gut ausgeschildert wo welcher Beruf hinmuss :)
Rascha:
Zur Kündigungsfrist: Gesetzlich sind nur vier Wochen bzw. ein Monat vorgesehen. Ist der AN schon länger im Betrieb, verlängert sich die Kündigungsfrist.
Ups da hab ich ne Fehlinfo im Hirn :-o mir war halt was von wegen das es mehr wie 4 Wochen wären - generell wenn man aus der Probezeit raus ist.
Viele Grüsse
:wink1: Aska
Ich weiß aus einem vergangen Rechtsstreit gegen meinen "angeblich Pleite gegangenen Arbeitgeber", daß die Rechtsanwaltskosten für Arbeitsgerichtspozesse enorm hoch sind! Als Streitwert wird das Jahreseinkommen hochgerechnet und die Gebühren sind immens.
Sofern Du eine Rechtschutzversicherung hast, bist Du fein aus dem Schneider. Andernfalls erkundige Dich vorher denn ich kann mir nicht vorstellen, daß die Gebühren geringer geworden sind. Sobald Dein Rechtsanwalt bei Deinem ehem. Arbeitgeber anruft (oder beim Buchhalter oder einem Stellvertreter) fällt eine volle Verhandlungsgebühr zusätzlich an. Ich kann Dir nur raten vorher die Gebühren auszuhandeln oder aber zumindest vorher zu erfragen, sonst kann es eine böse Überraschung geben.
Ich habe seinerzeit eine Abfindung von 4.000,00 DM beim Arbeitgeber über den Rechtsanwalt herausgeholt. Der Rechtsanwalt hat mir davon satte 1.200,00 DM abgeknöpft und hat dabei betont, daß er noch auf einen Großteil seiner eigentlichen BRAGO-Abrechnung verzichtet hat. Regulär hätte mich der Spaß knapp 1.600,00 DM bei ihm gekostet. Da der Fall innerhalb kürzester Zeit bearbeitet werden konnte, hatte er auf das restliche Geld verzichtet.
Liebe Ulrike,
auch mir tut es sehr leid, von Deiner Kündigung zu lesen. Ich drücke Dir die Daumen, dass Du bald einen neuen Job findest, der Deinen Fähigkeiten und Vorstellungen entspricht.
Dich anwaltlich beraten zu lassen ist auf jeden Fall eine gute Idee. Selbst wenn Du die Kündigung vielleicht nicht verhindern kannst, hast Du wahrscheinlich gute Chancen auf eine Abfindung.
Alles Gute,
Kimmie
Mariella 31
03.09.2005, 11:23
Auch ich kann Dir leider nicht helfen, aber ich drück Dir ganz fest die Daumen.
Geuß Mariella
SONNEnstar
04.09.2005, 09:27
Hallo Ulrike,
erst einmal: Ganz viele Wünsche für Dich, und dass Du -zeitnah- eine neue Herausforderung finden wirst. Ist grad nicht einfach - aber nicht unmöglich :-o
Folgende Ratschläge kann ich Dir geben:
Bitte prüf den Kündigungsgrund. Handelt es sich um eine ordentliche Kündigung? Wenn ja, dann muss ersichtlich sein, ob es sich um eine betriebsbedingte (z.B. deine Stelle fällt weg), eine verhaltensbedingte (dem müssten jedoch Abmahnungen voraus gehen) oder um eine personenbedingte Kündigung (z.B. Krankheitsbedingt) handelt..Spätestens vor dem Arbeitsgericht (ArG) muss der AG seine Gründe darlegen. Geh aber bitte nicht zum AG und hinterfrage hartnäckig nach dem offiziellen Grund. Damit machst Du Ihren Job und weckst möglicherweise schlafende Hunde...Die Information müsstest Du von Deinem BR bekommen (so das kein NasenVerein ist *g*)
Der BR muss VOR Zustellung Deiner Kündigung gehört werden. Bitte lass Dir nachfolgende Informationen geben: Welche Informationen zur Kündigung hat der BR genau WANN bekommen. Der BR kann einer Kündigung zustimmen, ein Veto einlegen oder gar nix tun. Erstes und letzteres ist leider zu Deinem Nachteil. Wenn der BR ein Veto eingelegt hat, dann lass es Dir bitte ein Kopie geben bzw. nimm den BR-Beschluss (ein ordentlicher BR stimmt alle seine Beschlüsse in einer BR-Sitzung ab) ...
Folgender Hintergrund: Du wirst vor dem ArG sicherlich eine Kündigungsschutzklage anstreben. In aller Regel gibt es erstmal einen Güte-Termin, in dem der Richter darauf drängt, dass Ihr Euch einigt. Erst danach wird die Klage zugelassen. Wenn die Klage verhandelt wird, und das Gericht stellt fest, dass die Kündigung UNWIRKSAM ist (BR wurde nicht ordnungsgemäß angehört oder Kündigungsgründe sind nicht gegeben), dann ist bis dahin dein Arbeitsverhältnis komplett weitergelaufen, d.h.Du bekommst für die "freigestellte" Zeit Gehalt etcpp. Wenn Du auf Wiedereinstellung klagst und Dein AG will Dich aber immer noch "loswerden", muss er Dich erneut kündigen..Dann geht die Maschinerie von vorn lassen. Das jedoch bringt Dir einen nicht unerheblichen Geldvorteil. Normalerweise hätte der BR über den Wegfall Deiner Stelle informiert sein und prüfen müssen, ob eine Weiterbeschäftigung an einer andren Stelle nicht möglich gewesen wäre (Änderungskündigung)
Überleg Dir das mit dem Anwalt nochmal, natürlich nur, wenn Du nicht rechtsschutzversichert bist (dann isses egal)...Wenn Du die Chose aber selbst zahlen musst, dann empfehle ich Dir folgenden Weg: Du musst innerhalb von vier Wochen gegen Deine Kündigung vorgehen, also eine Kündigungsschutzklage einreichen. Geh in jedem Fall vorab zum ArG. Dort arbeiten KOSTENLOS für Dich Rechtspfleger, die Dir die Kündigungsschutzklage juristisch einwandfrei aufsetzen. Sie beraten Dich nicht, Du musst also schon wissen, warum Du Deinen AG genau verklagen willst (die meisten sind aber sehr nett und Dir behilflich bei den Paragraphen)...Zum Einreichen der Kündigungsschutzklage (hört sich kompliziert an, ist es aber nicht), brauchst Du in aller Regel keinen Anwalt, wenn der Fall so klar ist wie in Deinem Fall.
Folgender Hintergrund: Die meisten Kündigungsschutzklagen enden beim Güte-Termin, d.h. es sich ein Vergleich geschlossen. Bei diesem Vergleich fähst Du als Kläger immer schlechter, weil Du Deine Anwaltskosten nicht komplett erstattet bekommst (selbst wenn Du im Recht bist - meist tragen die Parteien ihre Kosten selbst)...Der Clou ist nämlich, dass Rechtsanwälte bei einem Vergleich einen weitaus höheren Satz in Rechnung stellen können (und in aller Regel auch tun)...Zumal es als Abfindung für Dich nicht viel geben würde (aktuell lt.Arbeitsrichter pro Jahr, dass Du bei Deinem AG beschäftigt bist, ein halbes bis ein Monatsgehalt/Jahr)...Es ist also von nicht uninteressantem Geldvorteil für Dich, dass Du vorab (also schon beim GüteTermin) nachweisen kannst, dass die Kündigung unwirksam ist...In aller Regel arbeiten ArG sehr schnell, aber mit einer Wartezeit von 6-12 Wochen musst Du schon rechnen...
Alle Angaben wie immer ohne Gewähr :smile1:
Hope, that helps...
Liebe Grüsse
Christine
Nur eine kleine Anmerkung wegen der Kosten:
Vor dem Arbeitsgericht trägt in der ersten Instanz jede Partei ihre Kosten selbst - egal ob sie gewinnt oder verliert. Hat man keine Rechtsschutzversicherung, lohnt sich durchaus ein Antrag auf Prozeßkostenhilfe - selbst wenn nicht alles übernommen wird, kann man unter Umständen aber Raten zahlen.
Darcy
simsalabine
05.09.2005, 07:54
Hallo Ulrike!
Hast Du inzwischen schon was erreicht? Zumindest eine Begründung für die Kündigung bekommen? Konntest Du Dich schon etwas von dem Schock erholen?
Mir fehlen leider die richtigen Worte, aber ich wünsche Dir, daß Du bald wieder eine Arbeitsstelle findest!
Liebe Grüße,
simsalabine
Vielen, vielen lieben Dank für eure Anteilnahme und die Tipps!
Am Donnerstag war ich beim Arbeitsamt, danach noch in der Firma. Ich habe meinen Chef um bezahlte Freistellung für die restliche Zeit gebeten, hat er mir ohne große Diskussion gewährt. Dann habe ich meine Sachen zusammengepackt, meinen Arbeitsplatz an meinen Vorgesetzten übergeben (das kostete schon Nerven) und mich von allen Kollegen persönlich verabschiedet (mit dem Hinweis, dass ich mich erstmal rechtlich beraten lasse und dann weiterschaue) Ein paar Kolleginnen hatten Tränen in den Augen, ist das nicht schön und schlimm zugleich? Jeder wirkte betroffen, fassungslos und traurig zugleich.
Ich war ab Freitag (wie geplant) übers Wochenende in Berlin und habe inzwischen schon einen etwas klareren Kopf. Ich esse inzwischen auch wieder (mir war erstmal schlichtweg der Appetit vergangen) und schlafen wird auch besser.
Eine Begründung für die Kündigung habe ich nicht erhalten. Vielleicht ganz gut so, wenn ich Sonnenstars Posting so lese.....
@Sonnenstar
Ich danke Dir für Deine Anregungen und werde mich mal weiter schlau machen.
Den Anwaltstermin habe ich gleich gecancelt, denn ich habe keine Rechtsschutzversicherung und da noch etwas Zeit ist kann ich mich erstmal anderweitig informieren (zum Anwalt kann ich immer noch gehen)
Kannst Du mir sagen in welchem Gesetz/Paragraphen steht dass eine Kündigung eine Begründung zwingend braucht? Ich habe leider nichts darüber gefunden, habe im Kündigungsschutzgesetz und BGB geblättert.
Die Frist bis zur Klageeinreichung - ist die nicht nur drei Wochen nach Kündigungszugang? So war mein bisherigen Wissen.
Mir ist inzwischen eingefallen dass die Kündigung evtl. unwirksam sein könnte weil der mündlich genannte Kündigungsgrund bereits seit Monaten vorliegt (Auftragsrückgang etc.) und vor zwei Monaten eine neue kfm. Mitarbeiterin erst eingestellt wurde. Sie arbeitet zwar in einem anderen Bereich, aber nicht völlig berufsfremd, d.h. ich könnte nach Einarbeitung oder Schulung vermutlich ihre Arbeit machen. Auch wenn diese Dame im Moment nur teilzeitbeschäftigt ist, sogar das würde ich im Notfall akzeptieren; oder auch eine Vermischung meiner bisherigen Arbeit mit deren Arbeit. Als Arbeitgeber hat man ja die Pflicht, einen Mitarbeiter anderweitig einzusetzen wenn es möglich ist - nachdem die Lage ja schon länger absehbar ist hätte der Arbeitgeber das ja tun können, oder nicht?
Außerdem wurden in letzter Zeit verstärkt Überstunden an Mitarbeiter ausbezahlt, auch Überstunden die schon ewig lange aufgelaufen waren (das weiß ich ganz sicher, denn ich war für die Zeiterfassung bzw. Korrekturbuchungen zuständig), vor allem in größeren Beträgen. Hm, wenn es finanziell so knapp aussieht bezahlt man doch nicht vermehrt Überstunden aus? Oder stimmt doch das Gerücht dass die Firma am Jahresende übernommen werden soll oder eh Konkurs anmeldet und man bezahlt deshalb die Stunden aus? Alles Spekulationen.....
Ich wäre Dir dankbar wenn Du mir noch was dazu sagen könntest.
Gruß
Ulrike
Den Anwaltstermin habe ich gleich gecancelt, denn ich habe keine Rechtsschutzversicherung Hallo Ulrike,
Du solltest da nicht zu lange warten und vor allem gleich beim ersten Termin einen Antrag auf Prozeßkostenhilfe stellen. Hab ich auch gemacht, als mir letztes Jahr mein Ex-Arbeitgeber einfach den letzten Monatslohn sowie den Urlaub schuldig geblieben ist. Ich hätte mir nie 'nen Anwalt leisten können - konnte mir aber genausowenig leisten auf ein komplettes Monatsgehalt zu verzichten.
Hol Dir Dein Recht - es steht Dir zu!
Darcy
SONNEnstar
05.09.2005, 20:21
Liebe Ulrike,
zunächst - ich kann Dir meine Tipps tatsächlich nur ohne Gewähr und ausschliesslich theoretisch erprobt geben :flirt: Meine letzten BR-Seminare Arbeitsrecht liegen noch nicht so lang zurück und die Arbeitsrichter und Fachanwälte für Arbeitsrecht haben wirklich gute Tipps geben können. Juristerei selbst hab ich nicht studiert, verfüg also auch nicht über fundierte entsprechende Kenntnisse.
Was ICH in Deinem Fall tun würde:
Lass Dir die Freistellung möglichst schriftlich bestätigen. Ruf einfach Eure HR-Mitarbeiterin an und bitte um ein Schriftstück
Hebe Einspruch gegen Deine Kündigung bei Deinem BR ein --> KSchG §3: Hält der Arbeitnehmer eine Kündigung für sozial ungerechtfertigt, so kann er binnen einer Woche nach Kündigung Einspruch beim BR einlegen....Er hat seine Stellungnahme zu dem Einspruch dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber auf Verlangen schriftlich mitzuteilen
Hab mich vertan - Du hast natürlich Recht mit Deinen drei Wochen: KSchG §4: Anrufung des Arbeitsgerichtes: Will ein Arbeitnehmer geltend machen, dass eine Kündigung sozial ungerechtfertig oder aus anderen Gründen rechtsunwirksam ist, so muss er innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage beim Arbeitsgericht auf Feststellung erheben, das das ARbeitsverhältniss durch die Kündigung nicht aufgelöst ist
Der Kündigungsgrund muss nicht schriftlich in der Kündigung enthalten sein. Wenn Du den Blickwinkel änderst: nicht der AG geht in die Offensive, sondern Du möchtest gegen die Kündigung vorgehen. D.h. Du strebst eine Kündigungsschutzklage an, weil die Kündigung sozial ungerechtfertigt ist. Spätestens vor dem ArG muss der AG aber den Kündigungsgrund darlegen. Solang Du diesen nicht kennst, sondern nur vermutest, macht es Sinn, dass Du am besten in allen drei möglichen Kündigunggründen nachweisen kannst, dass diese nicht auf Dich zutreffen bzw. berühren.
Wenn Du Kündigungsschutzklage einreichst, dann berufst Du dich darauf, dass die Kündigung sozial ungerechtfertigt ist. Hierzu zitiere ich für Dich wichtige Stellen aus dem KSchG §1: (1) Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses gegenüber einem Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis in demselben Betrieb oder Unternehmen ohne Unterbrechung länger als 6 Monate bestanden hat, ist rechtsunwirksam, wenn sie sozial ungerechtfertigt ist...(2) Sozial ungerechtfertigt ist die Kündigung, wenn sie nicht durch Gründe, die in der Person oder in dem Verhalten des Arbeitnehmers liegen, oder durch dringende betriebliche Erfordernisse, die einer Weiterbeschäftigung des AN in diesem Betrieb entgegenstehen, bedingt ist. ....Zitat Ende...
länger als 6 Monate bist Du dabei, Gründe in der Person gibt es nicht (oder hast Du vom AG diesbezüglich offiziell was bekommen?), Verhalten des ARbeitnehmers (da müssten schon ordentliche Abmahnungen vorhanden sein) ...betriebsbedingt: Du vermutest, dass dies der KündigungGrund ist. Der lässt sich u.a. wunderbar mit der Einstellung der Kollegin vor 2 Monaten widerlegen. Da kommen sie in schwere Erklärungsnot....Lies Dir bitte hierzu unbedingt Absatz (3) durch...da steht, dass es eine Auswahl hätte geben müssen in betriebsbedingtem Fall, d.h.der BR hätte bei dieser Auswahl gehört werden müssen...und...Der Arbeitnehmer hat die Tatsachen zu beweisen, die die Kündigung als sozial ungerechtfertigt im Sinnes des Satzes 1 erscheinen lassen.
Lass Dir das Veto vom BR schriftlich geben
Geh zum Arbeitsgericht und lass Dir von einem Rechtspfleger dort die Kündigungsschutzklage aufsetzen. Geh gut vorbereitet dahin, d.h. nimm Dir, so Du hast, das Büchlein "Arbeitsgesetze" 65. Auflage 2004 (kannst Du Dir vielleicht auch vom BR ausleihen, die haben bestimmt die AG-Sammlungen) unter den Arm und marker Dir vorher alle Paragraphen, von denen Du denkst, dass Dein AG bei Deiner Kündigung dazu verstossen hast. Du kannst Glück haben mit dem Rechtspfleger, aber auch Pech. Wenn der aber sieht, dass Du schon gut vorbereitet kommst, dann gibt er Dir sicher noch den einen oder andren Tipp. Leiden können Sie es (lt.ARbeitsrichter) nur nicht, wenn Du hingehst mit der grossen ERwartungshaltung, dass sie Dich rechtsberaten und (Deinen) Job machen müssen, da reagieren sie wohl irgendwie allergisch :cool3: also bereite Dich gut vor und sammel alles, was Du gegen Deinen AG verwenden möchtest. Wenn Du merkst, Du kommst gar nicht klar, kannst Du immer noch einen Anwalt beauftragen. Die Prozesskostenhilfe in jedem Fall auch beantragen, da helfen die Rechtspfleger auch in jedem Fall weiter, was das Wo und Wie angeht.
Die Bezahlung der Überstunden ist aus meiner Sicht zunächst kein Indiz.
Worauf ich Deinen BR noch ansprechen würde: BetrVG §102 (4)..Kündigt der AG, obwohl de BR nach Absatz 3 der Kündigung widersprochen hat, so hat er dem Arbeitnehmer mit der Kündigung die Abschrift der Stellungnahme des BR zuzuleiten....hast Du da was bekommen?
Gibt es vielleicht ein Zwischenzeugnis, dass Du Dir hast ausstellen lassen, dass noch nicht allzulang zurückliegt? Ich würd einfach alle Argumente suche, die die drei möglichen Kündigungsgründe entkräften...
Ziel der Kündigungsschutzklage sollte in jedem Fall die Wiedereinstellung sein. Dein AG kann und wird sicherlich dem nach §9 KSchG widersprechen bzw. darlegen, dass das Vertrauensverhältniss zerrüttet ist, aber poker hier einfach..mach steiff und fest klar, dass Du gern wiedereingestellt werden möchtest.
Sehr viel mehr kann ich Dir nicht raten - ich bin Theorie-verseucht :cool2:
Liebe Grüsse - vor allem aber alles Gute für Dich
Christine
Hallo Christine,
vielen Dank für Deine Infos.
Ganz so taff wie Du bin ich wohl doch nicht, daher werde ich mir doch einen Anwalt zu Hilfe nehmen.
Ich habe vorhin mit meinem ganz früheren Vorgesetzten gesprochen (der vor 1 1/2 Jahren systematisch aus der Firma getrieben wurde) und der hat mir seine Hilfe zugesagt wenn ich welche brauche soweie seinen Anwalt wärmstens empfohlen.
Meinen früheren Vorgesetzten (der am 31.8.05 in Rente ging, also am Tag meiner Kündigung, allerdings hatte er das Haus gerade schon verlassen als ich das Schreiben erhielt) werde ich auch noch kontaktieren - man kennt sich ja.
Von beiden Herren hatte ich hochlobende Zeugnisse erhalten, war eine Vorsicht meinerseits - und könnte nun nützlich sein. Vor allem weil ein Zeugnis ja erst vom 31.8.05 datiert ist.....
Danke nochmal!
Ulrike
Hallo, liebe Ulrike,
gibt es in dieser Sache eigentlich etwas Neues?
Liebe Grüße
Martina
Hallo,
lange Zeit hat sich nicht viel getan, aber nun ist es überstanden. Der Gerichtstermin lief auf einen Vergleich hinaus, da die Firma finanziell sehr schlecht dasteht (Kurzarbeit, weitere Umstrukturierungen) und ich nicht einige Monate für den nächsten Gerichtstermin Zeit nehmen wollte (um im Endeffekt bei einem möglichen Konkurs der Firma ohne was dazustehen und sogar den Anwalt noch zahlen zu müssen).
Also ich habe 3000 EUR Abfindung erhalten - wovon der Anwalt alleine knappe 1800 EUR kassiert. Und das obwohl der Anwalt am Anfang von einem Kostenbetrag von etwa 800 / 850 EUR sprach (im Vergleich zu einer zu erwartenden Abfindung von etwa 2400 EUR war es für mich ein reeller Betrag).
Der Streitwert wurde vom Gericht sehr viel höher angesetzt als vom Anwalt am Anfang genannt - der Anwalt ging von drei Nettogehältern aus; das Gericht von drei Bruttogehältern.
Natürlich bestreitet der Anwalt nun dass er überhaupt mal einen Betrag genannt habe und pocht auf sein Geld.
Was soll man da schon machen.... zahlen und abhaken, oder? Es wäre doch vertane Energie, weil ändern kann ich es wohl doch nicht und beweisen sowieso nicht.
Prozeßkostenbeihilfe erhalte ich nicht, dafür bekomme ich ein wenig zuviel ALG (außerdem ist Prozeßkostenhilfe in so einem Fall zurückzuzahlen, sprich wenn ich die Abfindung in der Hand habe muß ich eh PKH zurückzahlen)
Ich bin echt sauer auf den Anwalt, vor allem weil ich ihn noch am Gerichtstag gefragt habe ob die Kosten gleich bleiben, egal ob Vergleich oder Prozeß und er sagte dass die Kosten gleich hoch sind. Bei dem erwarteten Betrag hätte ich auf seine Hilfe verzichtet!
Gruß
Ulrike
SONNEnstar
30.11.2005, 16:16
Liebe Ulrike,
genau das hab ich befürchtet :(
mit einem Anwalt anlegen und gar nicht zahlen kann ich Dir nicht empfehlen...ich hab mal einen sehr interessanten Link für Dich gegoogelt mit einer quasi-Anleitung zur Berechnung der Anwaltsgebühren. Mir kommen beim ersten Überfliegen des Artikels die Gebühren recht hoch vor.
http://www.arbeitsrecht-ratgeber.de/arbeitsrecht/arbeitsgericht/content_03.html
(http://www.arbeitsrecht-ratgeber.de/arbeitsrecht/arbeitsgericht/content_03.html)
Was ich Dir empfehlen kann: warte die Rechnung des Anwaltes ab und mach dann nach dem Artikel Deine Rechnung auf und überweise dem RA diesen Betrag mit der Bitte um Korrektur der Rechnung...wenn es ernsthafte Probleme gibt, dann wende Dich unbedingt an die Anwaltskammer.
Hope, that helps
Liebe Grüsse Dir und alles Gute - vor allem aber einen neuen Job spätestens im neuen Jahr
Chris :girl:
Oh weh - bist du denn nicht in der Gewerkschaft, Ulrike? Dann hättest du nämlich Rechtsschutz genossen und keine Anwaltsgebühren zu zahlen brauchen.
heartlight
01.12.2005, 08:35
Da sieht man mal wieder wie wichtig es ist einer Gewerkschaft anzugehören.
Die tragen nämlich Anwalts- und Gerichtskosten.
Und die Beiträge kann man von der Steuer absetzen.
Huhu Ulrike,
welchen Streitwert hat das Gericht denn für das Verfahren festgesetzt? Also wieviel sind 3 Bruttogehälter in Zahlen?
Falls der Anwalt bereits eine Beratungsgebühr abgerechnet hat, muss er diese auf später anfallende Gebühren anrechnen.
Also erstmal danke für eure Antworten.
Vom Streitwert her sind die 3,5 Gebühreneinheiten wohl richtig berechnet worden - jedoch warum der Anwalt von Nettogehältern zur Voranschlagung des Streitwerts ausging und später dann das Gericht Bruttowerte festgesetzt hat ist mir schleierhaft. Allerdings scheinen diese drei Bruttomonatsgehälter durchaus üblich. Wenn ich diese 3,5 Gebühreneinheiten auf den Streitwert des Nettogehalt ansetze, stimmt die Berechnung auch nicht mit der Erst-Veranschlagung überein - keine Ahnung was der Anwalt damals berechnet hat.
Obwohl die Abfindung selbst nur ein Bruchteil des Streitwerts darstellt, d.h. dieser Streitwert wird wohl absichtlich in meinen Augen völlig überhöht angesetzt damit die Anwälte daran verdienen?!? Oder "strafte" hier der Richter, er hätte ja einen niedrigeren Streitwert ansetzen können. Der Streitwert wurde übrigens erst vier Wochen nach der Verhandlung festgesetzt, auf Antrag des gegnerischen Anwalts (alles nachdem ich die Rechnung erhielt! Finde ich sehr seltsam, aber es könnte ja sein dass die Anwälte untereinander das so ausgemacht haben..... ich traue keinem (Anwalt) mehr.
Hier gilt an den Gerichten die Drittelregelung, d.h. pro Jahr Betriebszugehörigkeit werden 1/3 Bruttogehalt Abfindung zugesprochen - das sagte ganz klar der Richter; egal ob man berechtigt oder unberechtigt gekündigt wurde.
Trotzdem werde ich keiner Gewerkschaft beitreten, das ist locker doppelt so teuer wie eine Rechtschutzversicherung - wenn, dann denken wir gerade über eine Rechtschutzversicherung nach. Wenn ich geahnt hätte welche RA Kosten auf mich zukommen könnten, dann hätte ich alles anders gemacht. Ja, hinterher ist man schlauer.
Tja, ich dachte ich hätte mich ausreichend informiert, aber wie oft sieht man nur was schriftlich eindeutig fixiert ist gilt im Streitfalle. Ich ärgere mich schon über mich selbst, dass ich den Kostenvoranschlag nicht schriftlich habe mir geben lassen; dass ich dem Anwalt vertraut habe.
So, nun möchte ich anfangen mich nicht mehr darüber zu ärgern, denn ärgern über Dinge, die man nicht ändern kann ist absolut kontraproduktiv. Und ein wenig Geld bleibt ja von der Abfindung, die ich niemals ohne diese Klage erhalten hätte (mein Trost...)
Gruß
Ulrike
SONNEnstar
01.12.2005, 19:38
Liebe Ulrike,
das ist echt doof gelaufen - die Empfehlung fürs nächste Mal: mach es allein beim AG (so schwer ist das nicht, das machen zwischenzeitlich viele selbst) oder bevollmächtige den Anwalt vor dem Gütetermin, DEINE Vorstellungen zur Güte durchzusetzen. D.h. er hätte dem Vergleich nicht zustimmen dürfen ohne vorher mit Dir genau abgesprochen zu haben, was Du Dir als Abfindung vorstellt.
Oftmals wird leider allzugern beim GüteTermin geeinigt. Aus meiner Sicht ist der AN da meist der Gearschte. Wenn Du es auf eine Klage hättest ankommen lassen und Du hättest Recht bekommen (und so schlecht sah es zumindest nach Deiner Schilderung nicht aus), dann hätten sie Dich die ganze Zeit weiterbezahlen müssen...
Hat Dich denn die Firma bis zum GüteTermin weiterbezahlt? Was genau ist denn zwischen den Anwälten vereinbart worden? Abfindung ist die eine Sache, aber zu wann endetet das Arbeitsverhältnis denn nun? Zum Kündigungstermin oder zum GüteTermin? NIcht unwichtig für das Arbeitslosengeld und die Dauer der Zahlung.
Liebe Grüsse Dir und ich wünsch Dir von ganzem, dass Du bald wieder einen Job findest...
Chris :girl:
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